Also du bist da jetzt einen häufig vorkommenden Irrtum aufgesessen. Zum einen gibt es Laut Waffengesetz verbotene Gegenstände die man gar nicht besitzen darf. Das wären zum Beispiel Stahlruten, Schlagringe usw. und halt auch Springmesser die länger als 8,5cm oder beidseitig geschliffen oder halt wenn die Klinge vorn raus kommt. Der §42a unterteilt die Messer die man legal besitzen darf noch mal in die die man legal führen kann und die halt einem Führungverbot unterliegen. Und bei dir handelt es sich um letzteres also Besitz erlaubt aber das führen ist verboten. Da gibt es halt noch die Ausnahmeregelung mit dem "berechtigtem Intresse" da würd ich mir aber nicht so viel Hoffnung machen. Das du als Gebissträger auch unterwegs Lebenmittel schneiden möchtest ist zwar ein guter Grund überhaupt ein Messer zu führen. Das würd aber auch mit nem Messer gehen was nicht unter das Führungsverbot fällt. Da fällt mir jetz kein Argument ein warum es ein Springmesser sein muss.
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