Bei feststehenden Messern gibt es eine Größengrenze. Über 12 cm Klinge fallen die auch unters Führungsverbot. Klappmesser fallen unter das Führungsverbot wenn sie sich einhändig öffnen und sich geöffnet verriegeln lassen, die Größe spielt was das führen angeht keine Rolle. Bei der Grenze von 8,5 cm bei Springmessern gehts nur darum ob der Besitz verboten ist das hat mit dem führen erstmal nix zu tun. Viele Leute denken die 8,5 cm gelten für alle Klappmesser aber dem ist nicht so. Ein Coldsteel Rajah II würde wenn man den Klingenheber abbaut nicht unters Führungsverbot fallen trotz eine Klingenlänge von 6 Zoll. Ein kleines Messerchen für den Schlüsselbund schon wenn einhändig zu öffnen.
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