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Rechtslage: Messer und das Waffengesetz (WaffenG)


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173 Antworten in diesem Thema

#171 outdoorfriend

outdoorfriend
  • 1.163 Beiträge
  • WohnortRhein/Main
  • Sport:Angeln, Bogensport, Kanusport, Survival, Wandern

Geschrieben 18. Juli 2016 - 13:06

Habe das Thema mal komplett abgetrennt
http://www.gearforum...gezogen-worden/

es ging da eben um einen speziellen Fall mit dem Herbertz Springmesser und dann um einen Neukauf eines § 42a konformen Messers.

#172 outdoorfriend

outdoorfriend
  • 1.163 Beiträge
  • WohnortRhein/Main
  • Sport:Angeln, Bogensport, Kanusport, Survival, Wandern

Geschrieben 13. Dezember 2019 - 17:02

Es ist beschlossene Sache -
Für Waffenbesitzer - Sportschützen und Jäger, etc. ist es wohl schlecht -
soweit ich das verstanden habe - da ich von Waffen wenig Ahnung habe.



https://www.all4shoo...is-aenderungen/



Grundsätzlich schlecht ist in jedem Fall die willkürliche Einrichtung von Waffenverbostszonen - und das kann man nicht anders nennen.
Bisher konnten (ist ja auch in Hamburg, Bremen, Wiesbaden, etc. gemacht worden.) Waffenverbotszonen in Gebieten, in denen eben viel mit Waffen, Messer, etc. passiert ist und dann mit richterlicher Genehmigung eingerichtet werden.
Jetzt können diese Zonen überall eingerichtet werden - völlig egal - ob das gefühlt gefährlich ist da oder ob da Leute stehen, die Alkohol trinken - oder ob da gar nichts ist - völlig gleich.
Jeder Polizist kann alle Menschen da kontrollieren - erkennungsdienstlich erfassen und auch alle Taschen, etc. durchsuchen.
Ich möchte nicht immer erfasst werden und noch weniger möchte ich, dass jemand meine benutzten Taschentücher durchsucht. Das ist mein Privatleben - aber damit muss man jetzt leben.
Wenn man jetzt den kleinen Waffenschein hat - weiß ich nicht genau - ob die Kontrolle dann trotzdem stattfindet - man nur wegen Messer kein Ärger bekommt - oder ob das die Durchsuchung hinfällig macht.
Ich tippe mal eher ersteres - aber ich weiß es nicht.
Man darf ja Messer nicht zugriffbereit transportieren.
Unsicher ist es nach wie vor - was ist nicht zugriffbereit?
Verschlossen, Geschlossen - nicht zugriffbereit.
Auch Brauchtum und Sport ist erlaubt - aber auch nicht genau definiert.
Ein Victorinox darf geführt werden, aber nicht, wenn es sich feststellen lässt, wie das Ranger 55.
Opinel ist auch raus.

#173 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 17. Dezember 2019 - 14:30

Jaja. Brauchtumspflege? Das könnte so aussehen: Jeder Fall von Brauchtumspflege muss ähnlich einer Demo angemeldet werden, alle "Waffen" und Waffen müssen akribisch aufgelistet werden, nach einer aufwendigen Überprüfung wird's genehmigt und Schützefess kann beginnen. Ähnlich könnte sich das auch mit Sportveranstaltungen verhalten.

 

Aber wie sieht es aus mit einem Bushcrafter-Treffen in einem Wald im Taunus oder in der Eifel? Man macht im Forum einen Termin aus und fährt hin. Selbstverständlich hat man auch sein scharfes Eisen und gewisse Blechwaren dabei. Da die gut meinenden und friedliebenden Bushcrafter es leider verpasst haben, dieses Treffen anzumelden, ist es nur eine Frage der Zeit bis sie Besuch bekommen. Alle werden entwaffnet (auch Kochgeschirr, das schlecht entgratet ist wird als Waffe eingestuft und beschlagnahmt!), die Personalien werden aufgenommen.

 

Dann kommt die erkennungsdienstliche Geschichte, Anzeigen usw. Vielleicht werden einige verdächtigt, einen Brand stiften zu wollen, weil sie Gas- bzw. Benzinkocher dabei hatten.

 

Gut.

Das war jetzt etwas Kabarett aber ich denke, wir sind nicht mehr weit entfernt von solcher Realität, zumal das (Küchen-)Messer und andere scharfe Eisen  zunehmend größere Rolle als Waffe spielen.

Bei mir ist das so, dass ich unterwegs auf mein LM Wave öfter angewiesen bin, zu 90% auf Messer, Zange und Schere. Ich trage es auch weiterhin aber ich hätte inzwischen etwas Angst, damit nach Berlin, Hamburg, München oder Frankfurt a.M. zu reisen. Zu Hause geht es (noch).

 



#174 Fliegentod

Fliegentod
  • 602 Beiträge
  • WohnortNah am Kaiserstuhl

Geschrieben 17. Dezember 2019 - 15:25

Bei Bushcrafttreffen wird das nicht so ablaufen. Die Ordnungshüter werden vermutlich nur prüfen ob das Grundstück für das Treffen genutzt werden darf.

Erst wenn da keine Genehmigung vorliegt werden die schaun was sie sonst noch so "machen" können, damit sie der Arbeitsaufwand für die auch "lohnt".

Beim weg zum Treffen sehe ich mehr das Problem. Wenn man mal auf Grund seiner vielleicht militärisch anmutenden Kleidung die Aufmerksamkeit erregt.

Beim Transport die "guten Stücke" möglichst unzugänglich verstauen. Dann dürften die meisten Ordnungshüter eine spontane Nutzung in der Öffentlichkeit ausschließen.

Vielleicht machen dann nur noch die Übereifrigen und Wichtigtuer Stress.

Wer Zelt, Schlafsack, Kocher, Geschirr, Wechselklamotten und ein, zwei Messer dabei hat, und diese eben nicht Griffbereit am Mann hat, sondern eher in den Untiefen seines Rucksacks verbuddelt, der wirkt schonmal recht glaubwürdig wenn er sagt, er will zu einem Bushcraft-Treffen.

Ordnungshüter sind auch nur Menschen, und sie haben auch gewisse Spielräume.






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