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Rechtslage: Messer und das Waffengesetz (WaffenG)


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173 Antworten in diesem Thema

#141 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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Geschrieben 28. Oktober 2011 - 13:20

Moderationshinweis:
Bitte ernsthaft bleiben. Hier geht es nicht um Teelöfel, Dosenöffner oder Teetassen, sondern um Messer. Messer waren schon immer nicht nur Werkzeug, sondern auch Waffe. Daher ist ein Vergleich mit Gegenständen, die definitiv keine Waffen sind, wenig hilfreich. Außerdem geht es hier um die aktuelle Gesetzeslage und deren Auslegung.


#142 blue_balu

blue_balu
  • 120 Beiträge

Geschrieben 31. Oktober 2011 - 01:48

[mod]Bitte ernsthaft bleiben. Hier geht es nicht um Teelöfel, Dosenöffner oder Teetassen, sondern um Messer. Messer waren schon immer nicht nur Werkzeug, sondern auch Waffe. Daher ist ein Vergleich mit Gegenständen, die definitiv keine Waffen sind, wenig hilfreich. Außerdem geht es hier um die aktuelle Gesetzeslage und deren Auslegung.[/mod]


Hallo Arthur,

Wenn du das so siehst, ...
Real geht es doch eigentlich wieder einmal um die Frage was habe ich vor der Wahl versprochen.
Der damalige Justizsenator von Berlin Körting verspricht - irrealer Weise - die Straftaten bei Kindern und Jugendlichen um 50 % zu reduzieren, und scheitert. Zur neuen Legislative erscheint er zur Wahl mit einem Pamplet im Bundestag, das besagt, hätte er die Möglichkeit gehabt jeden Menschen zu verhaften, der ohne sozial ... Grund irgend ein X-beliebiges Messer bei sich führt, dann, ja dann schafft er das, ... :cry:

Liebe Leute sehen wir doch mal die Realität - die SPD wollte hier endlich einmal ein Gesetz, nach dem sich die Briten oder die New Yorker Legislative die Finger lecken würde !!!
Erst in den Verhandlungen zur großen Koalition wurde Körting erst mal etwas auf den Boden der Tatsachen zurück geholt und versucht das beste aus diesem Bereich zu machen.

Daß jetzt Richter in Stuttgart die Rechtssprechung exakt umkehren - ein sozial ... ist nicht vorhanden, wenn es auf der Welt ein anderes Werkzeug gibt daß das annähernd genauso kann, ist eigentlich schon reine Rechtsbeugung (Quelle Messermagazin 11/2011).

MfG blue_balu
- der in der jetzigen Auslegungen der Judikative, langsam immer mehr, nur noch sieht: wer sich daran hält ist der dumme. Andere gehen mit 43 Vorstrafen zum Morden in die U-Bahn (legaler Weise mit Fäusten und Füssen und ohne verbotene Einhandmesser) - danke sehr HERR JUGENDRICHTER , HERR JUSTIZENATOR :tape: ich fühl mir sicher in die BRD,... :rocketwhore:

#143 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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Geschrieben 31. Oktober 2011 - 08:58

Moderationshinweis:
Ich sage es noch einmal: Dieses Thema dient lediglich dazu die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland zu erläutern.

- Es geht nicht darum, ob Messer als Werkzeug oder Waffe angesehen werden
- Es geht nicht darum, ob Messer in der Bevölkerung an Ansehen verloren haben über die Jahrhunderte
- Es geht nicht darum, was mit Löffeln machen kann.
- Es geht nicht darum, wie es zu dem Gesetz kam
- Es geht nicht darum, welche Partei was wo wie wann gesagt oder getan hat.
- Und es geht auch nicht darum, welche Wirkung das Gesetz auf die Kriminalstatistik hat

Nein, es geht rein darum, wie die aktuelle Gesetzeslage ist und wie Messernutzer damit umgehen.


Nun noch ein Kommentar zum Artikel im letzten Messermagazin. Ich persönlich finde den Artikel zu reisserisch und journalistisch auch nicht ganz einwandfrei. Aber gut, man muss die zahlende Kundschaft bei der Stange halten und da käme es schlecht, wenn man die Sache nüchtern betrachtet. Man muss als Messermagazin wohl Partei ergreifen.

Zunächst einmal muss man abwarten, ob auch andere Gerichte der Sichtweise der Stuttgarter Richter folgen. Das kann, muss aber nicht so sein. Das Urteil wird und wurde in vielen Foren diskutiert. Wer ein wenig in Polizei- oder Juristenforen mitliest, der merkt schnell, daß viele Leute eine andere Meinung zur Auslegung des Gesetzes haben. Vor allem Polizisten haben das in der Vergangenheit oftmals sehr viel lockerer gehandhabt.

Ich glaube, daß dieses Urteil nur ein Pendelausschlag in die eine Richtung ist. Es werden noch viele andere Pendelausschläge in die eine oder andere Richtung folgen, bis sich das eingependelt hat und mehr oder weniger Rechtssicherheit besteht. Das war in der Vergangenheit schon bei vielen anderen Gesetzen auch so.

Zu guter Letzt darf man bei all dem zwei Dinge nicht vergessen:
  • Es handelt sich bei einem Verstoß gegen §42a lediglich um eine Ordnungswidrigkeit.
  • Wir haben hier in Deutschland noch ein relativ liberales Messerrecht.


#144 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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Geschrieben 11. November 2011 - 10:53

So, auf Anfrage eines Nutzers habe ich den Text um die folgenden Punkte erweitert:

  • Verstoß gegen §42a
  • Einzug von Messern
  • Messer als Hieb- und Stoßwaffen nach §42a

Ihr finden sie ganz vorne im dritten Beitrag von mir.

#145 WZT

WZT
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Geschrieben 19. Dezember 2011 - 00:26

Ähnliche Diskussionen gabs mal um das Böker MA2 http://www.boker.de/...er/02BO260.html , hier handelt es sich jedoch um einen deutschen Hersteller, sodass man davon ausgehen darf, das nur produziert wird, was auch legal ist.

Ähnlichkeiten zwischen dem Böker und dem CS sind:
Es gibt kein Widerlager in der Hand
Keine "spitzen" zur Schlagverstärkung
Nicht alle Finger werden umschlossen.

Mehr als ein leichter Indikator, dass das CS erlaubt ist kann das aber sicher nicht sein. Ich würde die Finger von lassen!
Zweifelsfrei ist das aber eine Hieb- und Stosswaffe mit stark begrenztem Outdoor-Nutzen.


Ich führe das Messer als "Notfallmesser" am Schultergurt meines Rucksacks und habe es als solches auch schon zum Einsatz gebracht (Rucksackgurt eines Mitreisende verfängt sich, bevor die Zugtür zufällt, schneide ich ihn frei)
Wer sich nicht wie ein Vollhonk verhält wird auch nicht angequatscht, also einfach mal den Gesetzestext lesen und bei strittigen Artikeln einen Feststellungsbescheid beantragen, schon schläft und fährt und reist man ruhig!
Ach ja, Aufklärung der Menschheit ist trotzdem ein guter Ansatz und wird durch Verständnis belohnt.

Bearbeitet von Werchzeuchtreja, 19. Dezember 2011 - 00:27.


#146 Assassin

Assassin
  • 227 Beiträge

Geschrieben 20. Dezember 2011 - 02:21

Gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) kann man innerhalb von 4 Wochen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.



Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen; vgl. § 67 OWiG.

http://www.gesetze-i..._1968/__67.html

Bearbeitet von Assassin, 20. Dezember 2011 - 02:23.


#147 Stadtknecht

Stadtknecht
  • 37 Beiträge

Geschrieben 12. März 2012 - 23:19

So, auf Anfrage eines Nutzers habe ich den Text um die folgenden Punkte erweitert:

  • Verstoß gegen §42a
  • Einzug von Messern
  • Messer als Hieb- und Stoßwaffen nach §42a

Ihr finden sie ganz vorne im dritten Beitrag von mir.


Ersteinmal ein großes Lob an Dich Arthur für diesen guten Eingangsbeitrag. Ich bin selbst kommunale Vollzugsdienstkraft und das Thema Messer und Waffengesetz ist mein täglich Brot. Ich habe jedoch ein paar Dinge anzumerken:

- die Widerspruchsfrist für einen Verwaltungsakt (VA) sind grundsätzlich keine vier Wochen, sondern ein Monat. Das ist juristisch unglaublich wichtig, da so andere Widerspruchsfristen zustande kommen.

- wie Assassin schon so richtig schrieb ist die Widerspruchsfrist für einen VA auf Grund eines OWiG-Sachverhaltes zwei Wochen.

- Das Ordnungsamt und die Polizei können auch auf Grundlage anderer Gesetze (Bund und Land), Verordnungen (Land) und Satzungen (Kommune) Messer einziehen, die nicht unter das Führungsverbot des Waffengesetzes fallen. Wie zum Beispiel den Polizeiaufgabengesetzen der Länder oder den ordnungsbehördlichen Verordnungen der Kommunen. Hier steht die Gefahrenabwehr und nicht das Waffengesetz im Vordergrund.

#148 maku

maku
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Geschrieben 15. November 2012 - 12:39

Anlässlich der vielen ergebnislosen Diskussionen zum 42a habe ich mich kurzerhand entschlossen, das Kommentar zum §42a WaffG als PDF hier zu posten. Quelle: Gade/Stoppa, Waffengesetz Kommentar. Wer an dieser Stelle hofft, hier Frieden und Gewissheit zu finden, dem sei gesagt, dass er nicht überall fündig wird. Es ist aber eine sehr große Hilfe. Des Weiteren habt ihr damit eine der besten Argumentations- und Verhandlungsbasen im Fall übereifriger oder gar inkompetenter Ordnungshüter und sich daraus ergebender Konsequenzen.

Bearbeitet von maku, 15. November 2012 - 17:24.
urheberrechtlich geschütztes Werk entfernt.


#149 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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Geschrieben 15. November 2012 - 15:40

Leute, denkt ihr nach bevor ihr was postet? Ihr könnt doch nicht einfach mal eben zig Seiten, die aus einem urheberrechtlich geschützten Werk eingescannt wurden, hier hochladen. Wollt ihr mich in den finanziellen Ruin treiben? Wer Interesse an den Erläuterungen hat, kann diese hier beim Beck Verlag bestellen:

http://www.beck-shop...product=8485474

#150 maku

maku
  • 981 Beiträge
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Geschrieben 16. November 2012 - 14:11

Die Frage, ob auch Küchenmesser und/oder sonstige "normale" Gebrauchsmesser vom Führungsverbot erfasst sind, sollte das hier klären:

"Nicht nachvollziehbar ist der Systembruch, den der Gesetzgeber dadurch begeht, dass er Messer des täglichen Gebrauchs, welche nicht als Waffe i. S. d. WaffG einzustufen sind, unter ein waffenrechtl . Führensverbot fasst." Quelle: Gade/Stoppa, WaffG Waffengesetz Kommentar

Auch wenn nicht nachvollziehbar, so dennoch im WaffG vorhanden und auch gewollt. Im anderen Abschnitt und ebenfalls anderem Zusammenhang des Kommentars ist die Rede vom "eklatanten systematischen Bruch im Gefüge des WaffG" Ich bin immer noch beim §42a...

Bearbeitet von maku, 16. November 2012 - 18:05.





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