Geschrieben 28. November 2013 - 22:22
Hallo Maku,
ja, den Schriftwechsel mit Schäuble kenne ich auch. Und meiner Meinung nach beschreibt Herr Schäuble darin den Grundgedanken des § 42a. Ich persönlich bin tatsächlich ein Träger von festehenden Messern unter 12cm geworden. Auch bewusst offensichtlich (wobei mir außer von einem "besorgten" Kollegen da noch kein negatives Feedback entgegengebracht wurde). Trage meistens das Izula, das Bucklite Max, CRKT Minimalist Bowie oder wenn es wirklich zivil sein soll, als Folder ein Vic Rucksack am Gürtel, wohne aber auch fast wie ein Hillbilly am Arsch der Welt, in einem 250 Seelen-Kaff.
Zu den anderen Bundesländern kann ich Dir leider nicht viel sagen, da der Informationsaustausch auf meiner (Fußvolk-) Ebene nicht prickelnd ist. Ich weiß aber, daß z.B. Hamburg dort sehr restriktiv vorgeht. Die wollen ja schließlich auch alle "gefährlichen Gegenstände" aus den Rotlichtvierteln weg haben und haben meines Wissens nach beim Foxtrott auch die Einhandmessereigenschaft bejaht.
Was Du als "Ermessensspielraum" beschreibst, ist z.T. allerdings aber auch ungenaue Kenntnis des Hintergrundes zum 42 a. Mal als hypothetisches Beispiel: Vielen alten Kollegen ist ein Messerträger im Wald so was von wurscht, weil sie es aus den vergangenen Jahrzehnten zur Genüge z.B.von Jägern oder Waldarbeitern kennen, ganz junge Kollegen wissen vielleicht nur, daß Einhandmesser verboten sind, vielleicht aber nicht zu 100% warum. Und deshalb ist das Messer vielleicht erstmal weg. Auch Polizisten sind Menschen und ein Schnitt durch die Gesellschaft. Da hat jeder sein persönliches Steckenpferd, soll aber als "Allgemeingenie" arbeiten. Was ich alles schon an gefährlichem Halbwissen zum Messerrecht gehört habe (nicht nur von Kollegen, sondern allgemein, auch in einschlägigen Foren): Da werden irgendwelche Fantasiemaße (z.B. 8cm) als Höchstlänge für tragbare Messer angeführt. Der Typ, dem im Wald sein Messer weggenommen wurde, traut sich vielleicht seinerseits nicht, dagegen anzugehen, weil er auch nicht genau weiß, was Sache ist, oder er keinen Bock hat, für ein 20,- Messer so einen Aufwand zu betreiben. Somit bleiben verwertbare Gerichtsurteile Mangelware.
Ich beschäftige mich aus Eigeninteresse mehr mit diesem ungeliebten Paragraphen als manche andere. Und daher scheue ich mich auch nicht, auf einer Wandertour mein etwas zu großes (16cm) Messer mitzunehmen, da ich bei einer, zugegebenermaßen noch nie erfolgter, Kontrolle den Kollegen etwas erzählen könnte über einen allgemein anerkannten Zweck (Camping). Jetzt kann man aber auch sagen: Wozu braucht ein Camper oder ein Angler ein Messer, welches größer als 12cm ist? Da haben wir wieder eine ungeklärte Grauzone.
Ich kann hier leider keinen Königsweg empfehlen, weil es den (noch) nicht gibt. Ich persönlich empfinde beim Gegenüber ein offensichtlich getragenes Messer angenehmer als eines, welches ich z.B. erst bei einer Durchsuchung der Person auffinde, weil ich weiß, woran ich bin.
Richtigen Ermessenspielraum gibt es aber, wie Du oben schreibst, auch zur Genüge. Und ich kann mir da bestimmt nicht alle Möglichkeiten ausmalen. Deshalb tendiere ich auch zum kurzen Feststehenden, da er dort mit Ausnahme des Gefahrenabwehrrechtes und der vorrübergehenden Sicherstellung z.B. in der Nähe von Demos (mal abgesehen von diversen Hausrechten in Stadien, Diskotheken usw.) sehr gering ausfällt. Ich würde jedenfalls im urbanen Bereich vollständig auf Einhandmesser verzichten, wenn ich nicht auf dem Weg von oder zur Arbeit wäre, wo ich es unbedingt brauche. Die Feldjäger z.B. interessieren sich brennend für jegliche Verstöße ihrer Soldaten, dazu zählt auch, daß Einhandmesser der BW von Victorinox nach Dienst mit nach Hause zu nehmen (eigene Erfahrung).
Ich weiß, meine Aussagen sind nicht sonderlich hilfreich, aber mehr kann ich noch nicht bieten...