Ok, gibt es spezielle Beschränkungen die altersbedingt sind, also für Minderjährige?
Ja gibt es. Danke für den Hinweis, ich habe oben eine entsprechende Passage eingebaut.
Geschrieben 03. September 2009 - 08:14
Ok, gibt es spezielle Beschränkungen die altersbedingt sind, also für Minderjährige?
Geschrieben 04. September 2009 - 09:30
Geschrieben 04. September 2009 - 10:50
gehe ich recht in der Annahme, daß mein Ulu aus Labrador nunmehr zu den verbotenen Waffen gehört, da es sich um ein "Faustmesser" handelt?
2.1.3 mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff...
Geschrieben 19. Oktober 2009 - 16:23
Zitat von Arthur:
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
Geschrieben 20. Oktober 2009 - 12:50
Messer sind aber in "ihrem Wesen" zum schneiden da und fallen so nicht unter dieses Verbot.Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)
Geschrieben 20. Oktober 2009 - 13:35
Nur, wenn ich jetzt den Gesetzestext lese, kommen mir an dieser Aussage unserer hier zuständigen Polizei doch arge Bedenken.
Geschrieben 20. Oktober 2009 - 15:02
[...]
Es handelt sich hierbei um ein zweischneidiges Messer mit einer 11 cm langen Klinge; eine Seite ist mit glatter Klinge versehen, die andere mit einem Wellenschliff.
[...]
[...]
Auch unter das Führverbot fällt dein Messer nicht, da es zwar eine feststehende Klinge hat, diese aber unter 12cm lang ist. Du kannst es also nicht nur zum Tauchen, sondern auch zum Kegeln mitnehmen, wenn du das möchtest.
[...]
Geschrieben 20. Oktober 2009 - 15:46
Du bringst hier einige Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören. In dem von dir hervorgehobenen Textabschnitt geht es um Hieb- und Stichwaffen wie zum Beispiel Keulen oder Säbel. Dieser 2. Punkt bezieht sich explizit nicht auf Messer. Diese werden ja in Punkt 3. behandelt.
Auch unter das Führverbot fällt dein Messer nicht, da es zwar eine feststehende Klinge hat, diese aber unter 12cm lang ist. Du kannst es also nicht nur zum Tauchen, sondern auch zum Kegeln mitnehmen, wenn du das möchtest.
Zitat von Arthur:
Zu guter letzt möchte ich nochmal auf die Polizei eingehen. Es wird immer allzu gerne auf ihr herumgehackt, sie hätte keine Ahnung und sie würde allerlei Messer einziehen. Dazu ist zu sagen, daß es nicht die Aufgabe eines Polizisten ist alle Gesetze unseres Landes auswendig aufsagen zu können. Die ist Aufgabe der Gerichte bzw. Richter/-innen.
Geschrieben 20. Oktober 2009 - 16:09
Meines Wissenstandes nach darf eine Waffe wie es ein Dolch ist doch mindestens genausowenig geführt werden wie ein Fixed mit einer Klingenlänge von über 12cm oder natürlich ein Einhandmesser. Vielleicht weiß da jemand mehr?
Geschrieben 14. November 2009 - 00:54
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