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Rechtslage: Messer und das Waffengesetz (WaffenG)


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173 Antworten in diesem Thema

#21 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 30. November 2009 - 17:54

Moderationshinweis:
In diesem Thema geht es um die aktuelle rechtliche Lage im Bezug auf Messer in Deutschland. Sachliche und ruhig geführte Diskussionen über die Auslegung des Gesetzes, Verständnisfragen oder Vorschläge zu weiteren rechtlichen Aspekten rund um das Thema Messer sind hier gern gesehen.

Nicht jedoch die persönliche Meinung des Einzelnen über den Sinn/Unsinn oder die Wirkung eines Gesetzes. Vor allem dann nicht, wenn sie, wie so oft bei diesem Thema, sehr emotional dargelegt wird. Entsprechende Beiträge habe ich gelöscht.

Besteht Diskussionsbedarf, so könnt ihr dazu gerne ein anderes Thema nutzen. Gesetz ist nun einmal Gesetz. Haltet euch daran, lernt damit zu leben und vor allem nutzt euer Wahlrecht!


#22 Gast_peterpan

Gast_peterpan

Geschrieben 29. Januar 2010 - 12:53

Ich verlinke hier mal zu einem Artikel aus der Zeitschrift "Bundespolizei kompakt", weil ich IMO der Auffassung bin, dass er sehr gut in diesen Thread passt:

In dem Artikel ab Seite 41 geht es um die waffenrechtlichen Einordnung von Messern als Hieb- u. Stichwaffen.

Dieser Artikel hat zwar keinen "offiziellen" Charakter, ist IMHO aber von der Einschätzung des Autors her recht interessant und, wie ich finde, sehr informativ geschrieben.

Der Auto hat diverse Publikationen zum Waffenrecht verfasst.

http://www.bundespol...abe_2009-03.pdf

#23 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 30. Januar 2010 - 09:10

Ich verlinke hier mal zu einem Artikel aus der Zeitschrift "Bundespolizei kompakt", weil ich IMO der Auffassung bin, dass er sehr gut in diesen Thread passt:

In dem Artikel ab Seite 41 geht es um die waffenrechtlichen Einordnung von Messern als Hieb- u. Stichwaffen.


Ein sehr interessanter und lesenswerter Artikel. Damit fassen die Autoren ein heißes Eisen an: Wann ist ein Messer eine Waffe und wann ein Werkzeug? Hierzu geben sie am Ende ihres Artikels eine Reihe von Merkmalen an, die einzeln oder in Kombination auf einen Waffencharakter des Messers hinweisen können. Trotzdem bleibt es schwierig und bedarf einer genauen Prüfung im Einzelfall.

#24 jonathan

jonathan
  • 58 Beiträge
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Geschrieben 28. März 2010 - 13:08

wie lang darf die klinge maximal sein

#25 Gast_peterpan

Gast_peterpan

Geschrieben 28. März 2010 - 13:16

wie lang darf die klinge maximal sein


Generell gibt es bei Einhandmessern keine Beschränkung der Klingenlänge.

Du musst lediglich das Führungsverbot des § 42 a WaffG beachten.

Danach darfst Du ohne einen berechtigten Grund zum führen eines Fixed über 12 cm Klingenlänge dieses nicht führen.

Einhandmesser die nicht einhändig feststellbar sind, darfst Du führen. Einhandmesser hingegen, deren Klinge einhändig festgestellt werden können, unterliegen dem Führungsverbot des § 42 a WaffG.

Es gibt ja zwischenzeitlich, z. B. von Spyderco, Folder die zwar einhändig geöffnet werden können, aber deren Klinge ist nicht feststellbar. Diese Art Messer unterliegen nicht dem Führungsverbot des § 42 a WaffG.

#26 jonathan

jonathan
  • 58 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 28. März 2010 - 13:18

und wie stehts mit den victorinox da gibt es ja auch ein paar festsellbare.die haben einen linerlock

#27 Gast_peterpan

Gast_peterpan

Geschrieben 28. März 2010 - 13:27

Das Führungsverbot des § 42 a WaffG hat nichts mit dem Verschlusssystem eines Folders zu tun. Es kommt alleine darauf an, ob sich die Klinge des Messers einhändig feststellen lässt.

Das neue Bundeswehrtaschenmesser von Victorinox zum Beispiel ist mit einer Klinge ausgestattet, die sich einhändig feststellen lässt. Das baugleiche Messer gibt es aber auch in einer zivilen Version mit einer sogenannten "Zweihandklinge". Hier brauchst Du beide Hände, um die Klinge ausklappen zu können, die sich dann nach dem Ausklappen arretiert. Diese Zweihandmesser erkennst Du an dem sogenannten Nagelhieb in der Klinge, den diese Messer meistens haben. Aber Achtung: Es gibt auch Zweihandmesser, die diesen Nagelhieb nicht haben, wie z. B. des Gerber Gator Droppoint 154 CM.

#28 blackris

blackris
  • 75 Beiträge

Geschrieben 28. März 2010 - 13:31

Das sind aber keine Einhandmesser. Sie haben eine Nagelkerbe und keine Löcher oder diese kleinen Stifte zum einhändigen Öffnen. Das Feststellen ist ansonsten kein Problem, du darfst ja z.B. auch ein Opinel mitnehmen, dass sich offen und geschlossen feststellen lässt. Nur die Kombination Einhandmesser und feststellbar ist betroffen.

%edit
Verdammt, zu langsam und ja, es heißt Nagelhieb und nicht -kerbe. :)

#29 rob

rob
  • 112 Beiträge

Geschrieben 25. August 2010 - 10:43

Neben Sinn oder Unsinn eines Führungsverbotes von Einhandmessern in D und sonstwo in Europa ist es doch schön, dass es ausserhalb Europas (und doch in dessen Herzen) ein Volk gibt, dessen Gesetzgeber den Bezug zur Realität noch nicht verloren haben.

Die letzte Revision des Schweizer Waffengesetzes definiert Waffen wie folgt:

Waffen gemäss Waffengesetz sind:

- Feuerwaffen, wie etwa Pistolen, Revolver, Gewehre, Vorderschaftrepetierer (pump action), Unterhebelrepetierer (lever action), Selbstladewaffen (Flinten und Büchsen);
- Druckluft- und C02-Waffen mit Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule, oder wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht;
- Imitations-, Schreckschuss-und Soft-air-Waffen, wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht;
- Schmetterlingsmesser, Wurfmesser, einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus, bei Gesamtlänge grösser als 12 cm und Klingenlänge grösser als 5 cm;
- Dolche mit symmetrischer Klinge kleiner als 30 cm;
- Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen wie etwa Schlagrute, Wurfstern, Schlagring, Schleuder mit Armstütze;
- sämtliche Elektroschockgeräte sowie Sprayprodukte mit Reizstoffen nach Anhang 2 Waffenverordnung (WV), ausgenommen Pfefferspray.

Nachzulesen auf der homepage des EJPD

http://www.ejpd.admi...ref_waffen.html

Interessant für den Themenkreis Messer: Einhandmesser ohne automatischem Mechanismus sind mittlerweile augenscheinlich keine Waffen mehr und dürfen folglich geführt werden.

Greetz
Rob

Bearbeitet von Arthur, 27. August 2010 - 10:19.
Link eingefügt


#30 rob

rob
  • 112 Beiträge

Geschrieben 30. August 2010 - 20:44

Hab mir den Text nochmal durchgelesen und sehe jetzt plötzlich eine andere Variante ... :evil:

Ersetzt man das Komma durch ein Aufzählungszeichen ergibt sich aus
Schmetterlingsmesser, Wurfmesser, einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus, bei Gesamtlänge grösser als 12 cm und Klingenlänge grösser als 5 cm;

- Schmetterlingsmesser
- Wurfmesser
- einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus
- bei Gesamtlänge grösser als 12 cm und Klingenlänge grösser als 5 cm;

ich werd' das EJPD mal anschreiben und um Aufklärung bitten ... Stelle das Ergebnis dann hier wieder rein

Gruess
Robert




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