Neben Sinn oder Unsinn eines Führungsverbotes von Einhandmessern in D und sonstwo in Europa ist es doch schön, dass es ausserhalb Europas (und doch in dessen Herzen) ein Volk gibt, dessen Gesetzgeber den Bezug zur Realität noch nicht verloren haben.
Die letzte Revision des Schweizer Waffengesetzes definiert Waffen wie folgt:
Waffen gemäss Waffengesetz sind:
- Feuerwaffen, wie etwa Pistolen, Revolver, Gewehre, Vorderschaftrepetierer (pump action), Unterhebelrepetierer (lever action), Selbstladewaffen (Flinten und Büchsen);
- Druckluft- und C02-Waffen mit Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule, oder wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht;
- Imitations-, Schreckschuss-und Soft-air-Waffen, wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht;
- Schmetterlingsmesser, Wurfmesser, einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus, bei Gesamtlänge grösser als 12 cm und Klingenlänge grösser als 5 cm;
- Dolche mit symmetrischer Klinge kleiner als 30 cm;
- Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen wie etwa Schlagrute, Wurfstern, Schlagring, Schleuder mit Armstütze;
- sämtliche Elektroschockgeräte sowie Sprayprodukte mit Reizstoffen nach Anhang 2 Waffenverordnung (WV), ausgenommen Pfefferspray.
Nachzulesen auf der homepage des EJPD
http://www.ejpd.admi...ref_waffen.htmlInteressant für den Themenkreis Messer: Einhandmesser ohne automatischem Mechanismus sind mittlerweile augenscheinlich keine Waffen mehr und dürfen folglich geführt werden.
Greetz
Rob
Bearbeitet von Arthur, 27. August 2010 - 10:19.
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