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Messerverbot im neuen Waffengesetz


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60 Antworten in diesem Thema

#1 Packer

Packer
  • 131 Beiträge

Geschrieben 21. Februar 2008 - 11:23

So, die Waffengesetzänderung wird nun wohl Gewissheit....

Tac II, A1 und M21 könnt Ihr ab 01.04.08 in den Giftschrank räumen.
Ab dann wird es mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit ein Führverbot für alle Einhandmesser jeder Klingenlänge und festehende Messer über 12 cm Klinkenlänge geben.:evil:

#2 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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Geschrieben 21. Februar 2008 - 12:07

So, die Waffengesetzänderung wird nun wohl Gewissheit....


Ich denke auch, daß sich nichts mehr daran ändern wird. Ist halt leider so. Es bleibt abzuwarten, wie sich das in der Praxis auswirken wird. Ich glaube kaum, daß mich jemand im Wald anhalten wird, weil ich mein A1 offen am Gürtel trage.

#3 zukka

zukka
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Geschrieben 21. Februar 2008 - 12:17

Im Wald denke ich da auch nicht dran,... was anderes ist es, wenn man durch die Stadt läuft und nen Kaffee trinken will, da läuft dann schon eher ne Streife vorbei...

#4 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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Geschrieben 21. Februar 2008 - 16:39

In der Stadt braucht man ja kein Messer. Also ich zumindest nicht. Ich gehe daher fest davon aus, daß dieses Gesetz ein Rohrkrepierer wird. In der Schweiz gab es das vor ein paar Jahren auch. Das Ende vom Lied war, daß das Gesetz nach 3 Jahren wieder außer Kraft gesetzt wurde. In England sind entsprechende Verbote schon lange in Kraft. Nur hat dies nichts an der Zahl der Delikte geändert. Im Gegenteil, Delikte mit Messern sind gestiegen.

Ich denke es wird in der Praxis so sein, daß kein ehrlicher Bürger mit entsprechenden Absichten für das Tragen eines Messer belangt werden wird. Wer etwa beim Campen, Angeln, Jagen oder auch beim Wandern entsprechende Messer mitführt wird wohl kaum uns Gebet genommen werden. Was anderes ist es, wenn man als Angetrunkener vor einer Disko damit erwischt wird.

PS, werde den Thread mal splitten.

#5 Isildur

Isildur
  • 363 Beiträge

Geschrieben 21. Februar 2008 - 18:09

Was ist jetzt genau verboten? Mein winziges Einhandmesser ohne jede Öffnungsautomatik(einfach nur mit nem "Knopf" an der Klinge zum öffnen) darf ich nicht mehr tragen?

#6 Packer

Packer
  • 131 Beiträge

Geschrieben 21. Februar 2008 - 18:16

Was ist jetzt genau verboten? Mein winziges Einhandmesser ohne jede Öffnungsautomatik(einfach nur mit nem "Knopf" an der Klinge zum öffnen) darf ich nicht mehr tragen?


Exakt, wenn das am Fr so beschlossen wird ( und davon ist auszugehen).
Absolut unabhängig von der Grösse....

#7 Survival31

Survival31
  • 17 Beiträge

Geschrieben 21. Februar 2008 - 18:26

Ich hasse diese Land mit seinen (sinnlosen) Gesetzen!

Nicht das es so wie in den USA sein sollte aber irgendwann ist hier alles verboten. Man wird von diesem Staat immer mehr eingeschränkt :evil::evil::evil:

#8 Packer

Packer
  • 131 Beiträge

Geschrieben 21. Februar 2008 - 18:44

In der Stadt braucht man ja kein Messer. Also ich zumindest nicht.


Tja, das ist zu kurz gedacht... ;)

Es geht nicht ums brauchen alleine, sondern mit welchem Grund man es einem Bürger verbietet, der zum gleichen Zeitpunkt ein absolut untadeliges Führungszeugnis vorlegen könnte ? Also jemand der nicht zur Strassenbelagererfraktion gehört.
Genauso könnte man Motorräder verbieten und schnelle Autos (denn Raser sind Realität), es wird sich immer einer finden der's nicht braucht. ;)


Aber darum soll's hier nicht gehen.
Viel mehr sollte man die Entwicklung im Auge behalten und den Stand in Messertests berücksichtigen.
Denn wer verfolgt schon aktiv die Entwicklung des Waffengesetzes ?

Bearbeitet von Packer, 21. Februar 2008 - 18:47.


#9 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
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  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 21. Februar 2008 - 21:45

Exakt, wenn das am Fr so beschlossen wird ( und davon ist auszugehen).
Absolut unabhängig von der Grösse....


Das ist so nicht ganz richtig. Wird das neue Waffengesetz beschlossen, so ist es ab dem 1.4.08 verboten feststehende Messer mit einer Klinge größer als 12cm und klappbare Messer mit einer Klinge größer als 8cm in der Öffentlichkeit zu führen.

Man kann solche Messer aber weiter kaufen und darf sie auch auf seinem Grund und Boden tragen. Kleinere Messer wie etwas ein schweizer Fahrtenmesser bleiben aufgrund der kleineren Klinge von dieser Regelung unberührt.

So habe ich es zumindest verstanden... :rolleyes:

#10 Packer

Packer
  • 131 Beiträge

Geschrieben 22. Februar 2008 - 04:38

Das ist so nicht ganz richtig. Wird das neue Waffengesetz beschlossen, so ist es ab dem 1.4.08 verboten feststehende Messer mit einer Klinge größer als 12cm und klappbare Messer mit einer Klinge größer als 8cm in der Öffentlichkeit zu führen.

Man kann solche Messer aber weiter kaufen und darf sie auch auf seinem Grund und Boden tragen. Kleinere Messer wie etwas ein schweizer Fahrtenmesser bleiben aufgrund der kleineren Klinge von dieser Regelung unberührt.

So habe ich es zumindest verstanden... :rolleyes:


Einhändig zu öffnende und selbstverriegelnde. Wobei aus dem "und" noch ein "oder" werden könnte.:(
Anfangs war von einer max. Klingenlänge von 8,5 cm die Rede.

Man muss jetzt den tatsächlichen endgültigen Gesetzestext abwarten. Im Augenblick überschlagen sich noch die "Aktualisierungen"......

Bearbeitet von Packer, 22. Februar 2008 - 16:36.





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