Zum Inhalt wechseln


Foto
- - - - -

Messerverbot im neuen Waffengesetz


  • Dieses Thema ist geschlossen Dieses Thema ist geschlossen
60 Antworten in diesem Thema

#21 Frederik

Frederik
  • 68 Beiträge

Geschrieben 01. März 2008 - 22:09

Vor allem da 12cm bei z.B. einer Frau fast zwei Hand breit ist.

Und wenn ich eine Machete in der Stadt spazieren tragen möchte, muss ich nur drauf achten, dass ich sie in der Mitte zuklappen, und nicht mit einer Hand öffnen kann. Die 12cm Grenze gilt ja nur für Messer mit fester Klinge. :lol:

Aber gut, wenn keiner durchblickt. Dann meint vielleicht auch keiner was gegen mein Leatherman im Rucksack. Ist ja quasi ein Schweizer Messer.

Andernfalls könnte ich das Messer auch gleich wegschmeißen. Ob ich das Geld vom Staat zurückverlangen kann, weil ich das Messer ja in dem Glauben gekauft habe, dass ich es auch nutzen darf? Bzw. sie es durch die Gesetzesänderung unbrauchbar gemacht haben... :cry:

#22 Simon

Simon
  • 8 Beiträge

Geschrieben 14. März 2008 - 17:48

Also ich werde auch in Zukunft mein Opischnell überall hin mitschleppen (nur nicht grad auf ein Konzert mit Securities und Co). Und wenns etwas größer sein muss wird auch mein (hoffentlich bald ankommendes) CRKT M21-04 den Weg in meine Tasche finden. Natürlich nicht zum einkaufen gehen oder so... :D
Über die absolute Inkonsequenz dieser Gesetzesänderung muss meiner Meinung nach gar nicht weiter diskutiert werden. Für mich stellt sich viel eher die Frage, was passiert tatsächlich, wenn mich ein Polizist beim Schnitzen im Wald (oder von mir aus auch auf nem Waldparkplatz oder so) mit meinem M21 erwischt.
Ich vermute (hoffe) das man in solchen Situationen durch Freundlichkeit und entsprechend angemessenes Reagieren einem Einzug des Messers oder sogar einer Geldstrafe entgehen kann. Ich habe oft schon die Erfahrung gemacht, dass man, wenn man seine Tätigkeit irgendwie freundlich erklären kann und nicht gleich pampig reagiert einiges Misstrauen aus der Welt schaffen kann. Wenn ich im Dämmern mitten im Stadtwald sitze und Feuer bohre, schauen die meisten Spaziergänger auch erstmal kritisch und halten einen für einen Terroristen oder so...^^ Schenkt man ihnen ein lächeln und erklärt was man da macht, kann man die meisten kaum noch davon abhalten das ganze auf der stelle selbst auszuprobieren. :lol:

#23 Survivor

Survivor
  • 37 Beiträge

Geschrieben 20. März 2008 - 12:05

Für mich stellt sich viel eher die Frage, was passiert tatsächlich, wenn mich ein Polizist beim Schnitzen im Wald (oder von mir aus auch auf nem Waldparkplatz oder so) mit meinem M21 erwischt.
:lol:


Mal im ernst wie wollen die des überhaupt kontrollieren???? Im Wald is ja au imma soviel Polizei unterwegs. Des Gesetz ist in meinen Augen irgendwie Schwachsinnig. Ich denke eher dass es bei Straftaten wirken soll, wenn es zum Beispiel eine Messerstecherei gab und dass man in solchen Fällen dann härter durchgreifen kann. Außerdem heist es ja auch noch dass man dass Messer tragen darf solange es die gegebenen Umstände erfordern; und wenn ich jetzt numal im Wald zum schnitzn bin erfordert die Situation ein Messer weil man mim Finger an sich ja schlecht schnitzen kann. also von demher is es ja eigentlich kein Problem. Oder wie seht ihr das?

#24 Packer

Packer
  • 131 Beiträge

Geschrieben 20. März 2008 - 12:42

Wie es wirken soll, und wie es wirken wird sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe...

Gemeint sind "jugendliche, männliche, potentielle Straftäter" (...Grüne:evil:).
Geltung hat es für alle....
Unterschätze nicht den paranoiden Spaziergänger mit Handy.
Was passiert wohl wenn so ein wabbeliger Anruf ala:"Da hüpft einer mit'm grossen Messer an der Trimmstrecke 'rum.", bei der Polizei eingeht ?
Na? Genau, die kommen erst mal kucken. Als nächstes darfst Du dann Deinen "sozialadäquaten" Verwendungszweck beweisen.:evil:
das kannst Du aber vergessen, denn Du hast ja schon jemanden erschreckt....
Richtig, den paranoiden Spaziergänger mit handy....;-)

Das ganze wird weitreichender als mancher "nicht betroffene" meint und es wird die meisten unerwartet und uninformiert treffen....:evil:

#25 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 20. März 2008 - 13:27

Ich glaube ehrlich gesagt nicht daran, daß sich für die meisten von uns viel ändern wird. Ein Beispiel:

Wenn ich im Wald unterwegs bin, habe ich meist ein Messer am Gürtel. Aber ich habe auch einen Rucksack auf dem Rücken, Trekkingstöcke in der Hand, Trinkschlauch im Mund, etc. Selbst wenn mir ein "paranoiden Spaziergänger mit Handy" begegnet, wird der nicht sofort die Polizei rufen.

Und selbst wenn, dann ist für die bei meinem Anblick doch direkt alles klar. Das selbe gilt für Jäger, Angler, Pilzsammler, Wassersportler oder aber bei der Brauchtumspflege. Von daher heißt es abwarten und Tee trinken. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird... :ranger:

#26 zukka

zukka
  • 1.600 Beiträge
  • WohnortCelle
  • Sport:Camping, Wandern

Geschrieben 20. März 2008 - 13:50

Wie es wirken soll, und wie es wirken wird sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe...

... tja, da sind wir wieder bei *Hoffen auf Gnade - die Outdoor-Show mit Recht oder Ordnung*. So wie bei Wildkampen und Feuer im Wald ist es mal wieder das gleiche: Verboten ist es, aber vielleicht wird es geduldet...

Eigendlich gibts nur zwei Möglichkeiten, sich anpassen und nur das nehmen was erlaubt ist oder
hoffen das keiner von den "paranoiden Spaziergänger mit Handy" vorbeikommt.

Wenn man alleine oder unter seines Gleichen ist, denke ich mal geht keine Gefahr davon aus, ein verbotenes Messer zu nutzen. Es wird da ja auch keinen strören. Wenn man aber in Gesellschaft von potentiellen "paranoiden Spaziergänger mit Handy" ist, dann könnte man ja ein 2. Messer mitnehmen, welches dann erlaubt ist und somit gefahrlos benutzt werden kann.
OT: z. B. ein 5cm-Einhandmesser für den Wald und ein 11,5cm-Messer mit fester Klinge um in der Innenstadt nen Apfel zu schälen. und schon sind alle glücklich! :cool:

Was meiner Meinung hilft:
seriöses Auftreten, vorsichtiger Umgang mit dem Messer, Messer bei Nichtbenutzung wegpacken...

#27 Isildur

Isildur
  • 363 Beiträge

Geschrieben 20. März 2008 - 14:32

Sind denn Einhandmesser ohne Öffnungsmechanismus(Feder) wirklich von dem Gesetz betroffen? Habe das jetzt auch mehrfach anders gehört, es gibt ja auch diese Speedlockmodelle wo ich mir ein Verbot auch eher vorstellen könnte.

#28 Packer

Packer
  • 131 Beiträge

Geschrieben 20. März 2008 - 14:45

Sind denn Einhandmesser ohne Öffnungsmechanismus(Feder) wirklich von dem Gesetz betroffen? Habe das jetzt auch mehrfach anders gehört, es gibt ja auch diese Speedlockmodelle wo ich mir ein Verbot auch eher vorstellen könnte.



Weiter oben zu lesen......:cool:

#29 Isildur

Isildur
  • 363 Beiträge

Geschrieben 20. März 2008 - 15:39

Die wollen einen aber auch mit aller Gewalt zum Auswandern nötigen...:evil:

#30 Survival31

Survival31
  • 17 Beiträge

Geschrieben 20. März 2008 - 15:47

Die wollen einen aber auch mit aller Gewalt zum Auswandern nötigen...:evil:


Seh ich genau so. Irgendwie wird man durch das Gesetz immer mehr eingeschränkt. :evil::evil:




Besucher die dieses Thema lesen: 0

Mitglieder: 0, Gäste: 0, unsichtbare Mitglieder: 0