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Neue Klinge für "China-Folder"


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43 Antworten in diesem Thema

#41 robster

robster
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Geschrieben 01. August 2011 - 22:07

Ich gebe ihm ja auch recht, irgendwo muss die Kraft ja hin und meistens meldet sich das schwächste Glied zu Wort. In dem Fall mit grosser Sicherheit der Liner oder der Frame_Lock.

Zum Thema Führungsverbot:
Mal abgesehen davon, dass ich eh ohne Lifter los gezogen bin, habe ich "Ein berechtigtes Interesse" bzw. "einem allgemein anerkannten Zweck" den ich ausführe, in dem Fall wandern bzw. Camping. Meiner Meinung nach greift da das Waffengesetz nicht.

Beste Grüsse

Robert

PS.: Messer ist noch nicht da!!

#42 Shuya

Shuya
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  • Sport:Camping, Klettern

Geschrieben 02. August 2011 - 07:44

Zum Thema Führungsverbot:
Mal abgesehen davon, dass ich eh ohne Lifter los gezogen bin, habe ich "Ein berechtigtes Interesse" bzw. "einem allgemein anerkannten Zweck" den ich ausführe, in dem Fall wandern bzw. Camping. Meiner Meinung nach greift da das Waffengesetz nicht.

So langsam hab ich den Glauben an sowas verloren.

Grüße
Micha

#43 Floyd

Floyd
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Geschrieben 02. August 2011 - 10:49

Wenn du ein berechtigtes Intresse hast ist das Fixed auch kein Problem. Das Problem daran ist: was ist ein berechtigtes Intresse? Darüber was ein berechtigtes Intresse herrschen sehr viele verschiedene Meinungen. Wohlgemerkt Meinungen und kein Wissen! Das ist im Gesetz nicht präzise konkretisiert. So gibt es zum einen die Aussage des bayrischen Innenministers das beim wandern ein berechtigtes Intresse vorliegt. Andrerseits ist mir auch ein Fall bekannt wo sich die Polizei vor einer niedersächsischen Kaserne plazierte und jedem Soldaten der sein dienstlich gelieferten Taschenmesser neueres Modell dabei hatte bekam eine Ordnungwiedrigkeitenanzeige. Der Reservistenverband dehren Aufgabe es wäre die Intressen der Soldaten ist dehnen auch noch in den Rücken gefallen. Ganz egal was du oder ich als berechtigtes Intresse ansieht, entscheident ist wie der Ordnungshüter mit dem man es zu tun hat sieht. Der kann deine Meinung teilen muß er aber nicht. Auf der sicheren Seite ist man nur wenn man ein Messer führt was gar nicht erst unter das Führungsverbot fällt.

Was mich zum anderen Punkt bringt: Fällt ein Messer nach demontage der Öffnunghilfe unter den Begriff Einhandmesser? Kann muß aber nicht zwingend. Manche Messer kann man auch nach Demontage der Öffnungshilfe oder wenn werksseitig erst gar keine vorhanden ist, mehr oder weniger leicht einhändig öffnen. Die fallen dann immer noch unter das Führungverbot. Es gibt sogar Leute die ein Buck Folding Hunter als Einhandmesser ansehen! Es kann zwar passieren das der Polizist das übersieht das sich das Messer einhändig öffnen läßt, darauf kann man sich aber nicht verlassen. Wenn dir der Polizist vorfühen kann wie leicht das geht kann man sich da auch schlecht rausreden. Pohlforce hat sich beim Bravo One Outdoor sogar vom BKA per Feststellungsbescheid schriftlich geben lassen das das Messer nicht unter den §42a fällt.

#44 robster

robster
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Geschrieben 02. August 2011 - 11:23

Wow....das stelle man sich mal vor, wenn sich jedes Messer ein solches Zertifikat ausstellen lassen müsste, was ein irrsinn!!
Und am ende fummeln die nochmal an dem Gesetz rum und dann sind alle Zertifikate das Papier nichts mehr Wert auf dem sie stehen.

Ich kopiere jetzt mal hier den Text von der xpedition-company.de Webseite:

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"Es ist verboten

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Dies gilt nicht

für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis
sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."


Was bedeutet der Entwurf in der Praxis?

Der Erwerb und der Besitz der betroffenen Messer bleiben vollkommen legal. Die Messer werden bewusst nicht als Waffe eingestuft, "da sie auch nützliche Gebrauchsgegenstände sind" (Begründung im Gesetzestext) und oft auch begehrte Lifestyle-Accessoires und Sammlerobjekte darstellen. Sie unterliegen weiterhin nicht dem Altersgebot ("ab 18 Jahre").

Es handelt sich bei dem Gesetzentwurf eben nicht um ein generelles Führungsverbot - mit ähnlicher Wirkung wie bei einem Totalverbot.

Das in dem Text erwähnte "Führen" von Messern meint konkret ein "zugriffsbereites Tragen" am Körper. Bei Aufbewahrung in einem Behältnis, wie einer Tasche oder auch in einem PKW-Handschuhfach, greift die Neuregelung nicht.

Die Gesetzesänderung greift aber auch überall dort nicht, wo Messer aus "legalen Gründen" eingesetzt oder eben auch nur geführt werden. Es geht hier um den so genannten sozial-adäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch bei Ausübung des Hobbies oder in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern, Jägern, Motorradfahrern, Mountainbikern, Messersammlern etc. der Fall ist.

Selbst der normale, private Einsatz und das damit verbundene mit sich Führen bei einem Picknick oder auch zur Vesper in einem Biergarten wird auch in Zukunft ohne Einschränkung möglich sein.

Den Initiatoren der Gesetzesänderung geht es nach eigenen Worten einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten und auch zur Beschlagnahmung zu haben.

Selbst in diesem Fall wird es bei einer reinen Ordnungswidrigkeit bleiben und auf keinen Fall ein Straftatbestand gegeben sein.

Zusammengefaßt: Die neue Gesetzesregelung ist nicht mit einem Verbot der hier behandelten Messer verbunden und selbst das Führen wird im Grunde genommen erlaubt bleiben. Nämlich dann, wenn es aus beruflichen, sportlichen oder anderen, legalen Gründen, wie in der Freizeit, geschieht. Genau dies ist in der Regel der Fall.

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So verstehe ich den Gesetzestext auch!! Aber ob Ihn die Ordnunghüter auch so verstehen bleibt natürlich fraglich.


PS.: Ich denke aber, dass das Thema hier einfach zu weit geht und wir uns darüber an anderer Stelle weiter unterhalten sollten.

Mit besten Grüssen

Robert




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