Fallenstellen
#1
Geschrieben 24. Juli 2011 - 10:49
Sie sind alle gut platziert, aber nis jetzt ist noch nichts drinnen.
Liegt das an meinem Geruch, sodass die Tiere wittern, dass dort eine Falle ist oder hab ich noch was vergessen?
#6
Geschrieben 26. Juli 2011 - 23:43
Tut mir aufrichtig leid, mir war nicht bewusst, dass ihr das so aufnehmen würdet und das auch so sanfte Gemüter unter euch sind wusste ich nicht, also hoffe ich, dass ihr euch hiermit zufrieden gebt.
Es war auch unklug das im Internet zu veröffentlichen.
Mich wundert allerdings, wo ihr das Problem damit habt, es ist ja nicht so, das ich gejagtes Wild verrotten lasse, im gegenteil, es wird fast zu 100% verwertet. Außerdem ist sowieso nichts in die Falle gegangen.
Ich möchte nicht das ihr denkt, ich sei barbarisch, ich gehe wahrscheinlich einfach nur anders mit so etwas um.
Und nochmals in Kurzfassung: Ich möchte mich ausdrücklich dafür Entschuldigen, dass ich euch damit belastet habe und das ich so dumm war diesen Thread zu öffnen.
Lg Leon
#7
Geschrieben 27. Juli 2011 - 03:42
Eigentlich müsste man ne Anzeige erstatten....
Sollte man das tun weil es in Deutschland verboten ist auf diese Art und Weise (überhaupt ohne Berechtigung) Tiere zu jagen?
Ich habe mich auch schon mit dem Thema befasst bin allerdings der Meinung das man ausser in einer "Not Situation" eigenständig keine Tiere zur Strecke bringen sollte! Hier geht es immerhin um Lebewesen!
Mich wundert allerdings, wo ihr das Problem damit habt, es ist ja nicht so, das ich gejagtes Wild verrotten lasse, im gegenteil, es wird fast zu 100% verwertet
Als Tierfreund habe ich auch ein Problem mit den "gängigen" Fallen da nicht sicher gestellt ist das dem Tier kein unnötiges Leid zugefügt wird!
Wenn du das Bedürfniss hast zu Jagen dann versuche es doch mit nem offiziellen Jagdschein
Unnötiges Sterben halte ich tatsächlich für Barbarei ... das gilt für mich aber auch nicht nur für Fallen sondern auch für Trophäen Angler/Jäger!!Ich möchte nicht das ihr denkt, ich sei barbarisch, ich gehe wahrscheinlich einfach nur anders mit so etwas um
Eintracht statt Zwietracht ... Wir können doch von einander lernen ...
- Obelix gefällt das
#9
Geschrieben 27. Juli 2011 - 06:43
#10
Geschrieben 27. Juli 2011 - 07:03
1. "Fallenjagd ist Jagdausübung: „Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild“ (§1, Abs. 4 BJagdG). Deshalb darf die Fallenjagd nur von Jägern mit gültigem Jagdschein und befugter Jagderlaubnis betrieben werden. Dazu gehört das Fallenstellen, der Abtransport lebend gefangenen Wildes und der Fangschuss."
http://www.djz.de/447,758/ + weitere Information dort zu finden.
Dazu muss glaub ich ne extra Prüfung für Fallenjagd abgelegt werden.
2. Dazu kommt der Straftatbestand Jagdwilderei des § 292 StGB (Strafgesetzbuch). Der Begriff "Wild" wird zum einen über §§ 1,2 BJagdG (Bundesjagdgesetz) definiert. Kann zum anderen aber auch noch durch die einzelnen Bundesländer erweitert werden. Ich habe keine Ahnung,ob es noch andere Definition für den Begriff Wild iSd § 292 StGB gibt.
Zumindest sei angemerkt, dass teilweise auch kleine Tiere, wie zB Wildkanichen als Wild angesehen werden.
Darüber hinaus muss noch das in § 292 StGB geforderte Tatbestandsmerkmal der Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts kommen.
Die Rechtsfolge sind bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Aus den 3 Jahren wird mit § 12 Satz 2 StGB festgelegt, dass es sich hier um ein Verbrechen handelt. Nach § 23 StGB ist der Versuch eines Verbrechens generell strafbar.
Mithin ist meiner Meinung nach ein bloßes Auslegen von Fallen bereits strafbar.
Sollte sich die Handlung der Threadsteller unter dem § 292 StGB subsumieren lassen, wären wir also bereits Strafrecht mit einer nicht unerheblichen Rechtsfolge.
Ich gebe keine Gewähr für diese juristischen Angaben und schließe die Verantwortung für falsche Informationen aus.
3. In Notsituationen Fallenzustellen und zu Jagen, da hab ich auch nichts dagegegen.
Aber hier Klang das zunächst wie ein neugierer Junge, der über sein Handeln nicht nachdenkt. Dann bitte nen ordentlichen Jagdschein (ab 16 oder 17 möglich) machen und Jagdrevier pachten oder so. Dann lernt man normalerweise auch noch, das nötige Zusatzwissen.
Es geht ja darum das Tier ohne viel qualen, schnell zu töten.
4. Fast 100% Verwertung, naja in dubio pro reo. Aber glauben tu ichs net, weil da auch wieder jede Menge Wissen zu gehört.
Aber nur so Fallen bauen und auslegen ohne fachmännische Anleitung und Wissen..... - no go!
Gruß Shinsen
Bearbeitet von Shinsen, 27. Juli 2011 - 07:10.
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