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Messerrecht in Europa


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38 Antworten in diesem Thema

#11 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 06. Juni 2012 - 15:28

Danke für euer Lob. Ich habe sowohl die Liste, als auch die Karte heute nochmal ein wenig erweitert. Neu hinzugekommen sind nun Island, Litauen, Portugal, Tschechien und Ungarn.

#12 robster

robster
  • 297 Beiträge
  • WohnortNRW
  • Sport:Camping, Fahrradfahren, Geocaching, Survival, Wandern

Geschrieben 06. Juni 2012 - 22:37

Danke für Deine Mühen und jetzt auch für die Erweiterungen, finde ich sehr nützlich und übersichtlich.
Tausend Dank für alles!!

#13 outdoorfriend

outdoorfriend
  • 1.164 Beiträge
  • WohnortRhein/Main
  • Sport:Angeln, Bogensport, Kanusport, Survival, Wandern

Geschrieben 07. Juni 2012 - 07:15

Danke für Deine Mühen und jetzt auch für die Erweiterungen, finde ich sehr nützlich und übersichtlich.
Tausend Dank für alles!!

Dem kann man sich nur anschließen - wie oft schaut man nach - man kann auch Anderen, die eine Frage diesbezüglich haben weiterhelfen.

#14 begemann

begemann
  • 9 Beiträge

Geschrieben 24. August 2012 - 16:01

Danke für die Liste - sehr Informativ!

Drei Dinge verstehe ich nicht:
- Frankreich: Laut der Liste wäre ein Opinel in Frankreich ja nicht erlaubt?! Ist das echt wahr?
- Warum ist Norwegen gelb eingefärbt: Sie haben doch ein lockereres Recht als dt.
- Was wäre wenn ich mir im Laden in GB ein Küchenmesser für daheim kaufe - dürfte ich das dann nicht einmal nach hause tragen?

Ich habe nicht gewusst das in GB, Irland und FR die Gesetzte so streng sind: Auf einer Trekkintour in Irland dürfte ich also nur ein kleines Swiss-Messer mitnehmen (obwohl ein Slipjoint so unsicher ist). Auch ein Leatherman dürfte ich nicht auf eine Radtour mitnehmen?!

Bearbeitet von begemann, 24. August 2012 - 16:05.


#15 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 24. August 2012 - 16:52

- Frankreich: Laut der Liste wäre ein Opinel in Frankreich ja nicht erlaubt?! Ist das echt wahr?
- Warum ist Norwegen gelb eingefärbt: Sie haben doch ein lockereres Recht als dt.
- Was wäre wenn ich mir im Laden in GB ein Küchenmesser für daheim kaufe - dürfte ich das dann nicht einmal nach hause tragen?


zu Frankreich
Ja, das ist richtig. Auch die Opinel fallen in Frankreich unter das Führverbot in der Öffentlichkeit. Genau wie hier in Deutschland aber auch kannst du privat durchaus ein Opinel Messer besitzen und auch nutzen (etwa bei der Gartenarbeit im heimischen Garten)

zu Norwegen
Das ist Ansichtssache. In Norwegen dürfen keine Messer in der Öffentlichkeit zugriffsbereit getragen werden. Du kannst also zum Beispiel nicht mit einem Schweizer Taschenmesser durch Oslo laufen. In Deutschland ist das überhaupt kein Problem. Ebenso kannst du nicht auf einen Campingplatz mit einem großen, feststehenden Messer am Gürtel. In Deutschland wäre dies immerhin möglich, wenn du gemäß §42a eine Legal Reason hast. Nur abseits der Öffentlichkeit, etwa auf einem Trekkingpfad kannst du dein Messer tragen. Darüber hinaus sind Messer mit Waffencharakter in Norwegen nicht erlaubt. Das neue Pohl Force Kilo One Kampfmesser mit 11,6cm Klinge kannst du in Norwegen nicht tragen, hier Deutschland dagegen kannst du damit sogar durch die Fußgängerzone laufen, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist.

zu Groß Britannien
Diese Frage betrifft auch andere Länder, weswegen ich sie mal allgemein beantworte: Viele Länder unterscheiden zwischen Messern als Waffe und Messern als Werkzeug. Jagdmesser, Kampfmesser und ähnliches gelten als Waffen und werden daher vom jeweiligen Waffengesetz des Landes erfasst. Küchenmesser, Teppichmesser, Rasiermesser und so weiter gelten jedoch als Werkzeuge. Diese werden jedoch im Waffengesetz nicht behandelt, so daß ein Küchemesser meist gar nicht unter die Restriktionen fällt.

Des Weiteren unterscheiden viele Nationen beim Transport eines Messers zwischen dem zugriffsbereiten Tragen, "Führen" genannt, und dem nicht zugriffsbereiten Transport in einem verschlossenen Behälter. Legst du ein gekauftes Messer zum Beispiel in deinen verschließbaren Rucksack und packst diesen in den Kofferraum, so ist dies meist kein Problem.

Auf einer Trekkintour in Irland dürfte ich also nur ein kleines Swiss-Messer mitnehmen (obwohl ein Slipjoint so unsicher ist). Auch ein Leatherman dürfte ich nicht auf eine Radtour mitnehmen?!


Ja genau. Das kleine SAK ist kein Problem. Beim Leatherman ist das Auslegungssache (Stichwort: Werkzeug oder Waffe). Auf jeden Fall lassen würde ich es, wenn dir Klinge beim Leatherman arretiert werden kann. Falls nicht, rate ich dir einfach vor Reiseantritt in der Botschaft nachzufragen.

#16 begemann

begemann
  • 9 Beiträge

Geschrieben 24. August 2012 - 17:58

Danke für die ausführliche Antwort!
Da ist man über die dt. Gesetzte ja noch echt dankbar ;)

#17 Steffan

Steffan
  • 6 Beiträge

Geschrieben 26. Juli 2013 - 21:14

Super gemacht! :D

#18 kaktus

kaktus
  • 3 Beiträge

Geschrieben 02. August 2013 - 12:18

Was sind denn die Folgen, wenn man erwischt wird?
Muss nämlich zu meinem Bedauern feststellen, dass ich meine Lieblingsmesser eigentlich gar nicht führen darf.
Nutze das Berger LMF, es ist ein klasse Multifunktionsmesser, mit dem man auch Holz spalten oder mal nen kleinen Baum fällen kann, das hängt immer außen an meinem Wanderrucksack. Für Schnitzen und zum Essen ein Opinel das immer griffbereit ist.

Bisher wurde ich zwar noch nie von der Polizei kontrolliert, aber was würde denn passieren, wenn sie mich mit meiner Ausrüstung im Wald erwischen?

Die Regelung in Norwegen finde ich da klasse. Da darf ich ja eigentlich alles mitführen. (Zumindest oben im Norden wird das so gehandhabt. Ob das tatsächlich mit dem Gesetz im Einklang ist weiß ich nicht) . Nur in der Stadt darf ich es nicht griffbereit haben und da braucht man so ein Messer ja ohnehin nicht und steckt es einfach in den Rucksack. Die Sami laufen oben im Norden aber auch mit ihrem großen feststehenden Messer am Gürtel durch die Stadt, scheint im Norden keinen zu stören.

#19 Hansi_Draußen

Hansi_Draußen
  • 61 Beiträge
  • Sport:Camping, Kanusport, Klettern, Wandern

Geschrieben 02. August 2013 - 14:26

Die Frage lässt sich nur schwer beantworten. Zumindest für Deutschland findest du hier im Forum aber mehr als genug Informationen z.B. hier:http://forum.odoo.tv...gesetz-waffeng/

Grundsätzlich gilt, wenn dein Messer gegen § 42a I WaffG verstößt, brauchst du einen sog. (naja...) "Legal Reason" nach $ 42a II WaffG. Ob das Wandern oder Bushcraften einen solchen allgemein anerkannten Zweck darstellt, lässt sich nicht mit absoluter Sicherheit sagen. Das liegt ganz einfach daran, dass hier der Behörde ein Ermessensspielraum gegeben wird, wie sie den recht abstrakt gefassten § 42a WaffG anwenden.

Grundsätzlich ist ein Verstoß gegen das Führungsverbot aber nach § 53 I Nr. 21a WaffG lediglich eine Ordnungswidrigeit, die mit bis zu 10.000 € Geldbuße geahndet werden kann.

Alles andere, unzählige Meinungen und Theorien über dieses Thema kannst du in dem oben verlinkten Forenthread nachlesen. Hoffe das hilft dir weiter.

#20 chreschi

chreschi
  • 3 Beiträge

Geschrieben 03. August 2013 - 10:22

ich schliesse mich dem lob an, sehr informative übersicht, die mir (als schweizer :-)) vor allem in den ferien nützlich ist! danke!




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