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Einhandmesser ohne Daumenpin führbar?


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105 Antworten in diesem Thema

#1 diabolus78

diabolus78
  • 118 Beiträge
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  • Sport:Camping, Fahrradfahren, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 11. April 2012 - 14:55

Hallo zusammen,

da ich kürzlich mangels Alternativen ein Einhandmesser als EDC erworben habe, um es anschließend durch das Entfernen des Daumepins zum "Zweihandmesser" umzufunktionieren, frage ich mich nun, ob die Sache damit erledigt ist, oder ob ich immer noch Gefahr laufe, hier in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit zu begehen (und damit bis zu 10 000 Euro Strafe zu riskieren), oder auch eine mehrere tausend Franken hohe Strafe zu bekommen, wenn ich damit über den Zoll in die Schweiz fahre.

Mich wundert es, dass sich hier im Forum noch niemand diesbezüglich erkundigt hat (die Suche mit der Suchfunktion hat mir nichts gebracht). Denn schlussendlich sind die meisten hier getesteten, erfragten oder genannten Klappmesser Einhandmesser.

Gibt es irgendwo einen polizeilichen Hinweis oder einen Gerichtsbeschluss, auf den man sich berufen kann?

Das Messer, das ich erstanden habe (eigentlich sind es zwei), ist ein Enlan EL-02 (und ein 04). Ich habe erstmal den Daumenpin mit zwei Zangen entfernt und anschließend das kleine Loch mit Zweikomponenten-Power-Knete nahtlos verschlossen. D.h. man kann auch nicht mal eben den Pin wieder reindrehen.
...Was meint ihr - ist es damit jetzt ein Zweihandmesser oder nicht?

By the way - ich habe ein paar normale Taschenmesser (z.B. von Herbertz), die als reine Zweihandmesser entworfen sind, sich aber locker mit einer Hand öffen lassen. Sind DAS dann auch Einhandmesser?

Ich möchte jetzt keine Stammtisch-Diskussion ins Rollen bringen, sondern lediglich in Erfahrung bringen, wo ich mich rechtlich mit meinen Klappmessern bewege...

hier Bilder dazu:

Angehängte Datei  1.jpg   116,43K   57 Mal heruntergeladen

Angehängte Datei  2.jpg   74,51K   56 Mal heruntergeladen

Angehängte Datei  3.jpg   104,66K   38 Mal heruntergeladen

P.s. von dem Messer bin ich übrigens begeistert :D ein tolles Teil, v.a. nimmt der Stahl eine echt superfeine Schärfe an (dieser Stahl scheint für einen rostträgen Stahl echt sehr feine Carbide zu besitzen - liegt wohl am Mo und am V)... ich fände es wirklich schade, wenn ich es nicht als EDC verwenden könnte :cry:

Bearbeitet von diabolus78, 11. April 2012 - 15:34.


#2 OiBoy

OiBoy
  • 232 Beiträge
  • WohnortAuerbach
  • Sport:Camping, Survival

Geschrieben 11. April 2012 - 15:47

Hi,
ich kann es zwar nicht 100%ig sicher sagen aber ich denke nicht das man mit solch einem Messer dann noch Probleme haben wird. Da es ja dann rein theoretisch ein Zweihandmesser ist. :)
Aber wie schon geschrieben das "denke Ich", wissen tu ich das auch nicht.
Wäre aber mal interessant zu erfahren ob das nun doch noch Probleme mit sich ziehen kann. Denn ich habe mein Enlan L-01 auch so "umgebaut" das es zweihändig zu öffnen ist.
Bei mir war allerdings so ein kleines "Rädchen" als Daumenrampe angebracht und das konnte man einfach mit nehm Schraubendreher entfernen, da es nur mit einer kleinen Schraube befestigt war.

MfG René

#3 Jahang

Jahang
  • 12 Beiträge
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  • Sport:Camping, Fahrradfahren, Kanusport, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 11. April 2012 - 16:23

Das Messer, das ich erstanden habe (eigentlich sind es zwei), ist ein Enlan EL-02 (und ein 04). Ich habe erstmal den Daumenpin mit zwei Zangen entfernt und anschließend das kleine Loch mit Zweikomponenten-Power-Knete nahtlos verschlossen. D.h. man kann auch nicht mal eben den Pin wieder reindrehen.
...Was meint ihr - ist es damit jetzt ein Zweihandmesser oder nicht?


Ja, wenn man es nicht mit einer Hand öffnen kann, dann ist es kein Messer, welches einhändig geöffnet werden kann. :)

By the way - ich habe ein paar normale Taschenmesser (z.B. von Herbertz), die als reine Zweihandmesser entworfen sind, sich aber locker mit einer Hand öffen lassen. Sind DAS dann auch Einhandmesser?

Ich meine Ja! Im Verbot ist die Rede von Messern, die einhändig geöffnet werden können. Dort ist keine Definition von "Einhandmessern" vorhanden. Es reicht, wenn ein Messer einhändig geöffnet werden kann und dann zu einer feststehenden Klinge einrastet.

Wörtlich: "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge"

=> http://www.buzer.de/...nhandmesser#hit



Ein wahrlich besche****** ähm absolut sinnloses Gesetz.

#4 outdoorfriend

outdoorfriend
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  • Sport:Angeln, Bogensport, Kanusport, Survival, Wandern

Geschrieben 11. April 2012 - 16:46

Ich denke die normalen Taschenmesser von Herbertz lassen sich nicht feststellen. Von daher erlaubt.

#5 Jahang

Jahang
  • 12 Beiträge
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  • Sport:Camping, Fahrradfahren, Kanusport, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 11. April 2012 - 16:49

Wenn dem so ist, dann wären sie natürlich erlaubt. Ich kenne diese Messerchen nicht und bin jetzt einfach von einrastenden Klingen ausgegangen.

Schönen Gruß

#6 BushcraftL.E.

BushcraftL.E.
  • 11 Beiträge
  • WohnortLeipzig
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Geschrieben 11. April 2012 - 17:01

@diabolus78

Hallo! Du führst nun ein nicht unter §42a WaffG fallendes Zweihandmesser. Viel Spass damit

#7 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 11. April 2012 - 17:02

(...)
By the way - ich habe ein paar normale Taschenmesser (z.B. von Herbertz), die als reine Zweihandmesser entworfen sind, sich aber locker mit einer Hand öffen lassen. Sind DAS dann auch Einhandmesser?
(...)


Ich besitze auch so ein Herbertz. Es lässt sich mit einer Hand öffnen: Man hält die Klinge mit der Hand und gibt dem Griff Schwung nach unten. Der Griff dreht sich dann halb 'rum und rastet ein - das Messer ist geöffnet. Somit IST ES ein Einhandmesser und darf nicht geführt werden. Es heißt ja mit einer Hand zu öffnen UND feststellbar. Es geht also einhändig ohne Einrasten oder zweihändig mit Einrasten.

Bearbeitet von maku, 11. April 2012 - 17:07.


#8 BushcraftL.E.

BushcraftL.E.
  • 11 Beiträge
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  • Sport:Camping, Survival, Wandern

Geschrieben 11. April 2012 - 17:04

@Jahang
Ich meine Ja! Im Verbot ist die Rede von Messern, die einhändig geöffnet werden können. Dort ist keine Definition von "Einhandmessern" vorhanden. Es reicht, wenn ein Messer einhändig geöffnet werden kann und dann zu einer feststehenden Klinge einrastet.

Wörtlich: "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge"

SO stehts im § 42a WaffG geschrieben und so ist es dann auch!!!
Gruß Bushcraft L.E.

#9 diabolus78

diabolus78
  • 118 Beiträge
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  • Sport:Camping, Fahrradfahren, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 11. April 2012 - 17:40

hi zusammen, danke schonmal für die zahlreichen Antworten :)

Das Herbertz Messer ist folgendes: http://www.yopi.de/i...9/f/1509061.jpg
also feststellbar...

Ich habe allerdings herausgefunden, dass ich bis auf meine SAKs JEDES Taschenmesser, das ich habe (allesamt nicht Einhandmesser) durch meine gelenkigen Fingerchen aufbekomme.
Wenn ich ein Taschenmesser in der rechten Hand halte und Daumen und Zeigefinger mit dem Überstand der Klinge dazwischen zusammendrücke, kann ich wirklich jedes Klapp- bzw. Taschenmesser, das ich besitze öffnen ^^
...ich krieg gleich erhöhte Temperatur :bang:

...mir stellt sich daher die Frage, wie man dann überhaupt noch Taschenmesser online kaufen kann - man muss ja theoretisch erstmal jedes Messer prüfen, ob es sich in irgend einer Weise einhändig öffnen lässt...

oh mann - dieses Gesetz macht mich echt fertig...

...ich wäre dafür, dass man den "kleinen Waffenschein", den es ja seit einigen Jahren für jeden unbescholtenen Bürger für 50 Euro zu erwerben gibt, einfach auf Messer erweitert. Damit wäre dann doch schlussendlich allen geholfen. (o.k. die 50 Euro würden mich schmerzen, aber besser als dieses ständige Herumgeeiere).

Bearbeitet von diabolus78, 11. April 2012 - 17:56.


#10 northmansquest

northmansquest
  • 313 Beiträge
  • WohnortKönigstein im Taunus
  • Sport:Angeln, Camping, Survival, Wandern

Geschrieben 11. April 2012 - 18:10

Zur Ausgansfrage: Ich sage ja. Man nimmt dem Messer die konstruktiv vorgesehene Öffnungshilfe.

Leider hat mein Wort wenig Gewicht. Und da es diesbezüglich weder ne BKA Festellung noch ein Gerichtsurteil(was auch nicht unbedingt Richtlinie dann ist) gibt, bleibt es halt Grauzone.

Ich kann nämlich mit einer Hand jedes Messer öffnen behaupte ich mal. Auch Schweizer und sonstiges. Aber ich finde man sollte da jetzt keinen Herzinfarkt bekommen. Kauf dir ein Messer was dir gefällt, schraub den Pin ab, mach einen guten Gesamteindruck und argumentiere sachlich. Wenn man es dir dann weg nimmt, wollte man dir ohnehin auf den Sack gehen.

Ich mache mir da gar keinen großen Kopf. Ich trage was mir mein Gewissen erlaubt und dazu zählen Einhandmesser ohne Pin. Ansonsten trage alles was fest steht bis 12 cm und du hast deine Ruhe.

Und nebenbei gibt es kein Trageverbot wie viele immer schreiben, es ist lediglich eine Führungsbeschränkung. Deswegen bin ich auch froh in Deutschland zu wohnen und nicht in Skandinavien oder UK. In der Schweiz sind Einhandmesser übrigens ausdrücklich erlaubt, habe ich mal in einem Messerrecht guide gelesen.

Edit: DAs mit dem kleinen Waffenschein finde ich gut, aber ich gebe der Sache keine Chance. Aber mit ner SChreckschuss einkaufen gehen ist drin;)

Gruß
Stefan

Bearbeitet von northmansquest, 11. April 2012 - 18:16.





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