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Einhandmesser ohne Daumenpin führbar?


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105 Antworten in diesem Thema

#21 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 12. April 2012 - 13:05

Dinge werden nicht richtig oder falsch in dem man sie komplett groß schreibt. ^^

Ich persönlich teile deine Ansicht nicht. Viele Gesetze sind rein begrifflich etwas weiter gefasst. Wäre dem nicht so, müßte jeder Einzelfall detailliert ins Gesetz geschrieben werden. Dies wäre allein schon wegen des Aufwandes nicht möglich. So ist das natürlich auch beim Waffengesetz. Daher stehen im Gesetz nur die beiden Parameter "einhändig" und "feststellbar".
(...)


Ich habe anlässlich der unzähligen Beiträge zu diesem Thema viele Gesetzestexte bezgl. des 42a gelesen und mir viel Zeit genommen, diese zu deuten. Es stand tatsächlich irgendwo, dass es sich nicht um speziell als Einhandmesser konstruierten Gegenstand handeln muss. Es reicht tatsächlich, dass sich ein Messer irgendwie mit einer Hand leicht öffnen lässt und dabei die Klinge verriegelt wird. Im Nachhinein bedaure ich, dass ich diese Textstellen nicht richtig dokumentiert habe, denn ich kann sie nicht mehr benennen. Meine "Komplett-Großschreibung" dient der Textauszeichnung und nicht der Korrektheit. Vllt. hätte ich lieber fett formatieren sollen.

#22 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 12. April 2012 - 13:38

Es stand tatsächlich irgendwo, dass es sich nicht um speziell als Einhandmesser konstruierten Gegenstand handeln muss.


Das ist in meinen Augen auch einer der vielen typischen Probleme beim §42a. Jeder bildet sich natürlich seine eigene Meinung dazu und nicht selten wird diese auch in irgendeiner Art publiziert. So wie zum Beispiel hier im Forum und das ist ja auch durchaus gut so und gewollt.

Leider führt dies aber auch dazu, daß "Meinungen" als "Fakten" wahrgenommen werden. Diese werden oftmals dann auch noch zusätzlich nach dem "Stille Post" Prinzip falsch weitergegeben. Am Ende ist es so wie hier bei deiner Aussage: Man hat mal irgendwo irgendwas gelesen... ^^

Wie du schon selber schreibst, ist das ohne Quellenangabe wenig wert. Und das meine ich durchaus nicht böse (also bitte nicht persönlich nehmen oder falsch verstehen). Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, aber dazu braucht es halt fundierte Fakten.

Bisher ist es faktisch so, daß im Gesetz eindeutig von "Einhandmessern" die Rede ist und das damit ganz klar Messer gemeint sind, die für eine einhändige Öffnung konzipiert wurden. Dies wird auch durch aktuelle Feststellungsbescheide bestätigt. Außerdem würde eine Differenzierung sonst keine Sinn machen, da sich alle Klappmesser irgendwie einhändig öffnen lassen.



#23 pulswerk

pulswerk
  • 492 Beiträge
  • WohnortLuzern (Schweiz)
  • Sport:Angeln, Camping, Survival, Wandern

Geschrieben 12. April 2012 - 14:11

Anmerkung am Rande:
Ich trage meinen kleinen Folder jeden Tag gut sichtbar am Dienstgurt ganz ohne Bewilligung und habe im Dienst praktisch wöchentlich mit der Polizei Kontakt. Bis jetzt hat mich noch nie ein Beamter darauf angesprochen, ja nicht mal einen kritischen Blick auf das Messer geworfen. Laut Gesetz wäre es hier in der Schweiz aber strafbar da ich ein solches Messer für meinen Dienst nicht brauche (obwohl es sich jede Woche wieder als nützliches Werkzeug bei allerlei Dingen zeigt).

Was will ich damit sagen?
Lasst euch durch Gesetze nicht irre machen. Achtet darauf wenn ein direkter Kontakt, z.B. bei einem Grenzübergang, die Gefahr birgt sehr genau kontrolliert zu werden. Im Alltag wird euch niemand auf die Schulter klopfen und einfach so durchsuchen. Messer dieser Art trägt man ja üblicherweise im Hosensack oder verdeckt am Gürtel. Für die Schule reicht ein Sackmesser, verzichtet auf "zur Schau tragen" und nehmt euer Messer nur hervor wenn ihr es auch wirklich für etwas braucht.

Bitte verwechselt meine Worte nicht mit einer Aufforderung eine Straftat zu begehen. Letztendlich ist jeder für sich selbst verantwortlich.
Ich lebe aber bis jetzt gut ohne mir viele Gedanken darüber zu machen. Ich sehe mich als verantwortungsbewuster Anwender dieses Werkzeugs und lasse mich durch Gesetze welche auf Grund einzelner, verantwortungsloser oder krimineller Spinner und/oder profiliersüchtiger Politiker entstanden sind nicht irre machen.

Verboten ist es natürlich trotzdem!
Aber was soll ich machen. In mir haust ein kleiner Rebell der mehr Wert auf Eigenverantwortung als auf Gesetze legt.
Und so lange nichts und niemand dabei zu Schaden kommt habe ich weder Angst noch ein schlechtes Gewissen.


#24 Jahang

Jahang
  • 12 Beiträge
  • WohnortBerlin
  • Sport:Camping, Fahrradfahren, Kanusport, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 12. April 2012 - 14:15

In der Anlage, Unterabschnitt 2 zu Messern, zum Waffengesetz &42a ist es noch näher beschrieben:

2.1 Messer,

2.1.1 deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),

2.1.2 deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),


Da steht ganz eindeutig nichts von Konzeptionierungen..

Nicht, dass ich das gut-heißen würde, aber so ist es leider. Der größte Witz an der Sache ist, dass das BMI folgende Auffassung dazu hat:

Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Gewalttaten mit Messern zurückgeht, wenn sie nicht mehr in der bisherigen Form zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen.


Leider schert es den Gesetzgeber gar nicht, dass mit diesem Gesetz unbescholtene Bürger kriminalisiert werden, wenn sie ein stinknormales und Markt-übliches "Taschenmesser" bei sich führen.

Dass Polizisten sich manchmal wenig um dieses Gesetzeslage kümmern setzt das irrsinnige Gesetz an sich leider nicht außer Kraft.

Bearbeitet von Jahang, 12. April 2012 - 14:19.


#25 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 12. April 2012 - 15:16

@pulswerk:
Wir sind da praktisch einer Meinung, gerade was das rebellische angeht :first: Ich trage meinen Leatherman Wave ständig mit und benutze es bei Bedarf als Werkzeug. Es gab deswegen noch nie unangenehme Situationen. Das bedeutet: einfach tragen und abwarten, was passiert.

Bearbeitet von maku, 12. April 2012 - 15:16.


#26 diabolus78

diabolus78
  • 118 Beiträge
  • WohnortSüdbaden
  • Sport:Camping, Fahrradfahren, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 12. April 2012 - 17:43

Tja das mit dem einhändigen Öffnen scheint wirklich so gut wie mit jedem modernen Taschenmesser besserer Qualität zu gehen (bei dem butterweichen Klingengang, den fast alle guten Taschenmesser haben...).
Hab kürzlich ein Internet-Video gesehen, bei dem jemand ein Böker Plus exskelibur einfach so aufschnippt, fast wie ein Speedlock.
Mit dem Böker Plus 3000 lightweight geht´s sogar ohne Übung total einfach - der Klingenüberstand aus dem Griffstück ist ja RIESIG! Das geht fast wie bei einem Messer mit Daumenpin.
Ein Eka Swede 10 bekam ich neulich im Laden übrigens auch ganz einfach mit einer Hand auf - gleich beim allerersten Versuch.

So. Das heißt, man darf - wenn man den §42 so auslegt - überhaupt kein Klappmesser mehr in Deutschland tragen. :bang:

Mehr als ein Victorinox ist hier wohl kaum noch drin. :cheerleader: Prima gemacht lieber Herr Dr. Körting!

... :bang: :censored: :censored:

Bearbeitet von diabolus78, 12. April 2012 - 17:48.


#27 Johann

Johann
  • 115 Beiträge
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  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 12. April 2012 - 17:47

ich weiss nicht ob das nun ein einhand oder zweihwndmesser ist Aber soweit ich weis sind feststehendemesser eh verboten dazu zählen auchklappmesser mit arritierung

tolles gesetz :in einem durschnittlichem haus sind mindeaten 10 verbotene messer

#28 diabolus78

diabolus78
  • 118 Beiträge
  • WohnortSüdbaden
  • Sport:Camping, Fahrradfahren, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 12. April 2012 - 17:55

ich weiss nicht ob das nun ein einhand oder zweihwndmesser ist Aber soweit ich weis sind feststehendemesser eh verboten dazu zählen auchklappmesser mit arritierung


...ähm... nein. Das ist nicht korrekt. Schau dir mal den §42 genau an. (und sorry, das muss jetzt sein, ich kann's mir nicht verkneifen - das liegt an meinem Beruf: Du solltest Beiträge mit dermaßen vielen Rechtschreibfehlern lieber nochmal korrekturlesen ;-). Ich hatte große Mühe, überhaupt zu verstehen, was du meinst. Ist nicht böse gemeint )

Selbstverständlich sind "feststehende" Messer (also Fixed) bis 12cm ohne "Legal Reason" in der Regel ohne Probleme zu führen. Sofern es sich nicht um Dolche oder dergleichen handelt.
Und mit "Legal Reason" darfst sogar mit einer 35cm Machete herumlaufen.
Verboten sind solche Messer also keinesfalls. Es geht hier nur um ein partielles Führungsverbot.

Bearbeitet von diabolus78, 12. April 2012 - 18:08.


#29 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 12. April 2012 - 18:44

Mehr als ein Victorinox ist hier wohl kaum noch drin. :cheerleader: Prima gemacht lieber Herr Dr. Körting!


Mal abgesehen davon, daß Gesetze nicht von Einzelpersonen gemacht werden, sondern von der Mehrheit der Bürger gewählten Vertretern ^^ , ist deine Aussage überzogen. Mal sachlich:

  • zweihändig zu bedienende Klappmesser können problemlos geführt werden.
  • einhändig zu öffnende Folder können ebenfalls geführt werden, wenn sie keine Verriegelung besitzen.
  • zu guter Letzt ist auch das Führen von Einhandmessern mit Verriegelung möglich bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport und anderen allgemein anerkannten Zwecken.

Wie schon öfters sehe ich auch hier, daß sich Messerfreunde ein Extrem herbeireden, das überhaupt nicht existiert. Das Gesetz wird absichtlich dramatisiert, damit man Gründe hat dagegen mobil zu machen. Diese Schritte führen nur weg von einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema. Ich persönlich glaube nicht, daß man auf diese Art und Weise mit Befürwortern des Gesetzes überhaupt ins Gespräch kommt. :popcorn:

Und das ist nur die Theorie. In der Praxis renne ich seit Jahren mit allen möglichen Messern durch die Gegend und bin noch nie überhaupt kontrolliert worden. Es mag daran liegen, daß ich nicht mit meinen Messern auf Großveranstaltungen gehe, Abends am Bahnhof rumlungere oder damit durch die Fußgängerzone prolle... :p

#30 SüdSauerländer

SüdSauerländer
  • 402 Beiträge
  • Sport:Wandern

Geschrieben 12. April 2012 - 20:23

Hallo Odoo Kameraden

ich finde es ja gut wenn man einer Sache gründlich und sehr sorgfältig auf den Grund geht .

Es sei mir aber bitte folgende Frage gestattet : wieviele Threads wollen wir zu dem ewigen selben Thema noch starten ?
Wenn selbst der Gesetzgeber keine eindeutigen und daher auslegbaren Gesetzestexte hinbekommt ist es dann die Aufgabe der Bürger oder in diesem Fall der Odoo Gemeinde die Lösung zu finden?
Ich persönlich finde : Nein .

Nehmt einfach ein Messer mit wie Ihr mögt und kalkuliert das Risiko auf einer Wanderung oder einem Outdoor Event von der Polizei kontrolliert zu werden.
Wie gesagt: ich habe auch schon viel gefragt zu dem Thema ((z.B ist mein FOX MSPC (oder so ähnlich , ich vergess es dauernd) ein Einhand Messer ? Fazit.Ja. Ich mehme es trotzdem mit ))Ist mein Risiko und ich! muss mit den Kosequenzen leben.
Was ich allerdings auch nicht verstehe , wie es jemand hier schon gesagt hat , ein Fixed unter 12cm muss ich nichtmal erst aufklappen ist aber ohne Beschränkungen erlaubt .
Dann die Diskussion darüber das man fast jedes Klappmesser irgendwie einhändig öffnen kann . :bang:
Der andere Aspekt des Themas : öffentliche Veranstaltungen , rüpelhaftes und provozierendes Auftreten in der Öffentlichkeit usw. sollte doch durch den ganz normalen Menschenverstand , dem ich definitiv jedem Mitglied hier unterstelle, abgehandelt sein.

Wie gasagt : ordentlich recherchieren ist ne tolle Sache .

Aber ich finde das Thema ist restlos verbrannt.

Bearbeitet von Oimen, 12. April 2012 - 20:26.





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