Dinge werden nicht richtig oder falsch in dem man sie komplett groß schreibt.
Ich persönlich teile deine Ansicht nicht. Viele Gesetze sind rein begrifflich etwas weiter gefasst. Wäre dem nicht so, müßte jeder Einzelfall detailliert ins Gesetz geschrieben werden. Dies wäre allein schon wegen des Aufwandes nicht möglich. So ist das natürlich auch beim Waffengesetz. Daher stehen im Gesetz nur die beiden Parameter "einhändig" und "feststellbar".
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Ich habe anlässlich der unzähligen Beiträge zu diesem Thema viele Gesetzestexte bezgl. des 42a gelesen und mir viel Zeit genommen, diese zu deuten. Es stand tatsächlich irgendwo, dass es sich nicht um speziell als Einhandmesser konstruierten Gegenstand handeln muss. Es reicht tatsächlich, dass sich ein Messer irgendwie mit einer Hand leicht öffnen lässt und dabei die Klinge verriegelt wird. Im Nachhinein bedaure ich, dass ich diese Textstellen nicht richtig dokumentiert habe, denn ich kann sie nicht mehr benennen. Meine "Komplett-Großschreibung" dient der Textauszeichnung und nicht der Korrektheit. Vllt. hätte ich lieber fett formatieren sollen.