Sollte also jemand von euch dieses oder ähnliche Messer besitzen, so ist der Besitz ab sofort strafbar! Das beste ist es, das Messer sofort wegzuschmeissen.
Ka-Bar TDI verboten worden
#1
Geschrieben 27. Juli 2012 - 10:18
Sollte also jemand von euch dieses oder ähnliche Messer besitzen, so ist der Besitz ab sofort strafbar! Das beste ist es, das Messer sofort wegzuschmeissen.
#2
Geschrieben 27. Juli 2012 - 11:19
Was passiert denn, wenn ich das Ding zur Polizei bringe? Hat damit schonmal jemand Erfahrungen gemacht?Sollte also jemand von euch dieses oder ähnliche Messer besitzen, so ist der Besitz ab sofort strafbar! Das beste ist es, das Messer sofort wegzuschmeissen.
(Über ein paar Ecken kenne ich jemanden, der mal legal einige Maschinengewehre (MG42) besessen hat. Dem hat man dann auch nach und nach klargemacht, daß er die besser mal loswerden sollte. Ich hoffe mal, daß er die Dinger nicht über den Hausmüll entsorgt hat.)
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#3
Geschrieben 27. Juli 2012 - 12:07
Anregung:Was passiert denn, wenn ich das Ding zur Polizei bringe? ...
bring es hin und berichte uns hier im Anschluß, dann haben wir die Info aus "erster Hand" (nicht dieses -ich-kenn-da-einen-der-einen-kennt-der...- ).
-----
@Arthur:
das WEGwerfen ist nicht der beste Ratschlag, siehe Springmesser in der Art.
Erst Verboten, sind sie seit längerem wieder ERLAUBT.
Hätte ich meins (> 20 Jahre alt; OTHELLO) WEGgeworfen, ich würd mich zu Schxxx ärgern.
Es gibt auch andere, sinnvolle(re) Möglichkeiten.
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#4
Geschrieben 27. Juli 2012 - 12:20
das WEGwerfen ist nicht der beste Ratschlag
Doch, ich denke schon. Wenn du das Faustmesser behälst, verstößt du gegen §52 WaffenG:
§ 52 Strafvorschriften
...
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
Im günstigsten Fall wird dir also das Messer abgenommen und die bekommst eine saftige Geldstrafe. Unter Umständen erhälst du sogar eine Haftstrafe. So oder so begehst du eine Straftat und bist dann vorbestraft.
#5
Geschrieben 27. Juli 2012 - 12:39
@ Arthur :Im günstigsten Fall wird dir also das Messer abgenommen und die bekommst eine saftige Geldstrafe. Unter Umständen erhälst du sogar eine Haftstrafe. So oder so begehst du eine Straftat und bist dann vorbestraft.
Wir das tatsächlich so gehandhabt oder gibt es eventuell ein Frist für Leute die es abgeben möchten.
Ich besitze zwar nicht dieses Messer, aber es sollte mich doch schon wundern, wenn "gesetzestreue" Bürger von einem Tag auf den Anderen zu illegalen Waffenbesitzern gemacht werden. (gut in Deutschland ist auch das möglich)
Gruß
Marcel
#6
Geschrieben 27. Juli 2012 - 12:43
#7
Geschrieben 27. Juli 2012 - 12:53
So "klingt" das schon anders. Wenn es für DICH die beste Lösung scheint, dann ist das ja OK.Doch, ich denke schon. Wenn du das Faustmesser behälst, verstößt du gegen §52 WaffenG:
...
Kann jetzt grad nirgends sehen, wo ich etwas von BEHALTEN schrieb, *grübel*
Davon ab kann ich es nicht behalten (warum diese Unterstellung?), habe weder dieses, noch ähnliche Messer, folglich-> irrelevant, besser das schöne Wetter geniessen
Bearbeitet von RavRee, 27. Juli 2012 - 12:55.
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#8
Geschrieben 27. Juli 2012 - 13:18
(nicht dieses -ich-kenn-da-einen-der-einen-kennt-der...- )
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#9
Geschrieben 27. Juli 2012 - 14:31
Hätte ich meins (> 20 Jahre alt; OTHELLO) WEGgeworfen, ich würd mich zu Schxxx ärgern.
Es gibt auch andere, sinnvolle(re) Möglichkeiten.
Vielleicht solltest du nicht so verklausulieren was du meinst sondern es einfach schreiben. So könnte es verstanden werden als sollte man gegen geltendes Recht verstoßen und weiterhin eine verbotene Waffe besitzen.
Springmesser sind in sofern was anderes als das man durch den Ausbau der Feder oder Demontage des Messers sehr schnell legalisieren kann, dies trifft auf Faustmesser nunmal nicht zu.
Übrigends ist das Messer nicht erst seit dem Feststellungsbescheid "illegal" sondern bereits seit dem Verbot von Faustmessern 10.Sept.2004 - es wurde lediglich jetzt durch das BKA festgestellt, dass dieses Modell zweifelsfrei ein Faustmesser ist, aber keinesfalls wird dann ein Messer erst durch einen Feststellungsbescheid zur verbotenen Waffe. D.h. das der Bestitz des beschriebenen TDI grundsätzlich seit dem 10.9.2004 verboten ist- da erübrigt sich auch die Frage nach Übergangsfristen.
Wie Arthur schrieb, das Messer wegwerfen und ggf. vorher noch zerstören.
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#10
Geschrieben 27. Juli 2012 - 14:47
So "klingt" das schon anders. Wenn es für DICH die beste Lösung scheint, dann ist das ja OK.
Das hat nichts mit mir oder meiner Meinung zu tun, sondern ganz einfach mit geltendem Recht. Stellt man fest, daß man illegale Waffen besitzt (etwa nach einer Erbschaft oder wie jetzt nach einer Änderung im Recht), so sieht der Gesetzgeber vier Möglichkeit vor:
- Entsorgung der Waffe
- Abgabe bei einer Polizeidienststelle gegen Quittung (Lösung etwa für Entrümpelungsfirmen)
- Lagerung im Ausland auf Antrag
- Antrag auf Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung beim BKA (für Museen)
Alles andere stellt eine Straftat dar. Das ist also nichts worüber man diskutieren könnte oder wo persönliche Meinungen eine Rolle spielen.
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