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Odoo.tv Talk - Der §42a des Waffengesetzes

waffengesetz §42a waffeng messerrecht führverbot einhandmesser recht rechtslage

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83 Antworten in diesem Thema

#61 Freund der Sonne

Freund der Sonne
  • 257 Beiträge

Geschrieben 17. Januar 2013 - 18:39

Damit wollte ich aufzeigen das nicht die Anzahl der Waffen die im Umlauf sind für die Tötungsdelikte verantwortlich sind, sondern die Menschen.

Indem du darauf hinweist, dass in den USA, wo deutlich mehr (Schuss-)waffen sind, deutlich mehr Tötungsdelikte begangen werden als in Canada? Verstehe ich jetzt nicht. Das spricht doch eher für das Gegenteil?
Und ja, der o.g. Meinung bin ich.

#62 MikeB

MikeB
  • 238 Beiträge
  • Wohnort39606 Osterburg/Altmark
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 17. Januar 2013 - 19:02

@Jendreiek: Du solltest dich besser informieren. Prozentual gesehen gibt es in den USA, im Vergleich z.B. zu Kanada mehr Verbrechen mit Schusswaffen. Bei anderen Ländern (Deutschland, Schweiz) ist das, im Vergleich zur USA genauso. Also liegt es nicht an den Waffen sondern an den sozialen Problemen in der Gesellschaft. Die Schuld immer auf die Waffen zu schieben ist einfach naiv und billig.

Bearbeitet von MikeB, 17. Januar 2013 - 19:07.


#63 Socorro

Socorro
  • 187 Beiträge
  • WohnortAm Pfälzer Wald
  • Sport:Wandern

Geschrieben 17. Januar 2013 - 19:37

Aye,

sehe dies genauso wie Mike.
Wenn ich diesbezüglich zwei Punkte erwähnen darf:

1. - Im US-Bundesstaat Vermont ist, von allen Bundesstaaten, die höchste Anzahl an Schußwaffen registriert.

2. - In der Verbrechensstatistik liegt Vermont auf dem letzten Platz in den USA!!
Auf Platz 1 mit der höchsten Rate: Washington D.C.

Quelle: ARD-Kulturradio



#64 Freund der Sonne

Freund der Sonne
  • 257 Beiträge

Geschrieben 17. Januar 2013 - 20:01

OT:

@Jendreiek: Du solltest dich besser informieren. Prozentual gesehen gibt es in den USA, im Vergleich z.B. zu Kanada mehr Verbrechen mit Schusswaffen.

Ja eben, sag ich doch. Es gibt deutlich mehr Schusswaffen und deutlich mehr Tötungsdelikte. Damit deine These zu stützen, dass die Häufigkeit von Waffen für die Häufigkeit von Kriminalität unerheblich sei, funktioniert halt nicht - da machst du imho einen Denkfehler.

Bei anderen Ländern (Deutschland, Schweiz) ist das, im Vergleich zur USA genauso. Also liegt es nicht an den Waffen sondern an den sozialen Problemen in der Gesellschaft.

Was ist genauso? Dass es in D und auch CH deutlich weniger Waffen gibt als in den USA und auch deutlich weniger Tötungsdelikte, das stimmt. Dass man damit belegen kann, dass es nicht an den Waffen liegen kann, das stimmt logischerweise nicht. Verstehe jetzt ehrlich gesagt gar nicht, was daran so schwierig ist? Rein logisch ist das Ergebnis dieser Vergleiche ja jeweils genau das Gegenteil von dem, was du damit belgen möchtest.

Die Schuld immer auf die Waffen zu schieben ist einfach naiv und billig.

Keine Sorge, tue ich nicht. Aber so zu tun, als wären Waffen für Waffenkriminalität völlig egal ist mir dann doch zu einfach gedacht. Auch wenn es harmlose und vernünftige Menschen gibt, die diese Waffen sammeln ^^

Würde jemand behaupten, dass alleine das Waffengesetz die Ursache für hohe bzw. niedrige Waffenkriminalität sei: Das wäre natürlich ausgemachter Blödsinn, den ich im übrigen auch nirgends behaupte. Ehrlich gesagt, bin ich bei seriösen Quellen auch noch nie auf diese unsinnige Behauptung gestoßen - ich kenne die mehr als Strohmannargument von Waffenfreunden, das man dann natürlich leicht angreifen kann.

Deswegen kann man trotzdem über den §42a geteilter Meinung sein. Ich finde es halt nur wie gesagt schade und auch irgendwo unpassend, wenn mir in einem deutschen outdoorforum Argumente vorgetragen werden, die genausogut von der NRA stammen könnten.

OT: Und ja, ich weiß, dass nicht jedes Messer eine Waffe ist..

Bearbeitet von Jendreiek, 17. Januar 2013 - 20:06.


#65 AndreasR

AndreasR
  • 212 Beiträge
  • Wohnort39576 Stendal, Altmark, Sachsen-Anhalt

Geschrieben 17. Januar 2013 - 20:10

Das Gesetz ist nun mal da wie viele andere Gesetze auch. Bei den Gesetzen haben sich Leute Gedanken dazu gemacht. Mal mehr mal weniger. Und so sinnvoll oder sinnlos fallen sie dann aus.

Im Fokus standen bei dem Gesetz standen sicher die bösen Buben die gern Springmesser und Butterfly - Klingen benutzen um andere Menschen zu verletzen (Hooligans beim Fussball, Rechts - Links Demos usw.) Das kann man ja auch locker nachvollziehen. Ich möchte auch nicht gepieckst werden nach einem Fussballspiel.

Dumm ist nur das Köche die unterwegs zu einem Catering sind und ihre Messer ins Auto geschmissen haben von dem Paragraphen genauso betroffen sind wie wir Outdoorfreunde, Bushcrafter usw. die bei einer Wanderung durch ein Dorf laufen. Genauso kann (darf?) auch ein Soldat sein Einhandtaschenmesser dabei haben. Ja und an die Handwerker die beruflich bedingt Einhandmesser dabei haben hat wohl auch keiner gedacht von denen die das Gesetz entworfen haben.

Gruß Andreas

#66 Stadtknecht

Stadtknecht
  • 37 Beiträge

Geschrieben 17. Januar 2013 - 20:23

Die Machete fällt nicht unter den Paragraphen 42a des WaffenG. Eigentlich behandelt das Waffengesetz ausschließlich klassische Waffen, deren hauptsächlicher Zweck es ist die Verteidigungsfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Werkzeuge haben aber einen andren Zweck und fallen daher nicht unter das Waffengesetz. Lediglich beim Messer hat man sich 2002 und 2008 für eine explizite Erwähnung des Messers entschieden. Eine Machete allerdings ist ein reines Erntewerkzeug un wird daher genauso wenig erfasst wie etwa eine Sense, eine Axt oder ein Teppichmesser.


Hallo Arthur, erst einmal danke dafür das Du diese Thema aufgegriffen hast. Ich habe aber zu Deinem Film noch ein paar Fragen. Hast Du Dich vor der Erstellung des Films einmal mit einem Rechtsanwalt oder einem Staatsanwalt zusammengesetzt um ganze Thema und den Inhalt Deines Films abzuklopfen?

Gruß

Der alte böse Stadtknecht ^^

Genauso kann (darf?) auch ein Soldat sein Einhandtaschenmesser dabei haben.


Wenn sie im Dienst sind und/oder auf dem Weg nach Hause bzw. zum Dienst sind, dürfen sie das. Denn dann unterleigen sie nicht dem Waffengesetz.

#67 Socorro

Socorro
  • 187 Beiträge
  • WohnortAm Pfälzer Wald
  • Sport:Wandern

Geschrieben 17. Januar 2013 - 21:30

Aye Andreas,

alle Deine angeführten Beispiele haben ein sog. "legal reason".
Fallen somit nicht unter das Führverbot. :cool:
So what?? :)

#68 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 17. Januar 2013 - 21:46

(...)
Selbst wenn einem der Arm fehlt könnte man ein mit zwei Händen zu öffnendes Messer problemlos mit Hand und Mund öffnen.


Und sich dabei nach und nach die Zähne zerstören. Außerdem macht er/sie sich damit u.U. zum Gespött der Öffentlichkeit (na gut, etwas weit ausgeholt). Mir fehlt seit einigen Jahren die linke Hand (demnach weiß ich wovon ich rede) und auf diese "verzahnte" Idee bin ich noch nie gekommen, wobei ich ansonsten doch sehr erfinderisch sein muss. Mit dem Rest deines Beitrags bin ich allerdings einverstanden. Für mich ist das Messer allerdings ein oft notwendiges Werkzeug und es muss immer scharf sein. Die Anwendungsfälle will ich jetzt nicht aufzählen.

Dass es ein Klappmesser sein muss, liegt auf der Hand (passt in die Hosentasche, zusammengeklappt ungefährlich...) und auf die Verriegelung will ich nicht verzichten, um die rechte Hand so gut wie möglich vor Schäden zu bewahren.

Wieso ein EHM? Um sich das Leben so einfach wie möglich zu machen und um eine Garantie zu haben, dass ich es immer öffnen kann. Also sehe ich das ähnlich gelassen wie Arthur und mache mir keine Gedanken bzgl. einer Kontrolle.

#69 AndreasR

AndreasR
  • 212 Beiträge
  • Wohnort39576 Stendal, Altmark, Sachsen-Anhalt

Geschrieben 17. Januar 2013 - 21:53

Aye Andreas,

alle Deine angeführten Beispiele haben ein sog. "legal reason".
Fallen somit nicht unter das Führverbot. :cool:
So what?? :)


Leider muss ich dir wiedersprechen lieber Socorro.

Ein Freund, von Beruf Koch, wollte seine Messer bei unserem örtlichen Schleifer schärfen lassen und wurde von der Polizei kontrolliert wegen einem Verkehrsverstoß. Dabei entdeckten die Polizisten die Küchenmesser auf dem Beifahrersitz und weitere auf dem Rücksitz.

Das Ende vom Lied... Er bekam ein bissl Ärger und wurde dazu verdonnert seine Messer in einem verschlossen Koffer/Tasche im Kofferraum zu transportieren.

Aber egal, es ist wohl Auslegungssache eines Gesetzes. (Gummiparagraph :cool: :cry: )

Gruß Andreas

#70 semaphore

semaphore
  • 905 Beiträge
  • Sport:Camping, Fahrradfahren, Geocaching, Survival, Wandern

Geschrieben 17. Januar 2013 - 22:12

Ich halte §42a für sinnlos, nicht zielführend, schwammig formuliert und von den Konsequenzen und der praktischen Umsetzbarkeit nicht durchdacht. Das kam hier auch schon in einem guten Threads in zig Facetten immer wieder raus.
Wer ein Einhandmesser ohne "legal reason" führt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Aber es gibt noch zig andere Ordnungswiedrigkeiten die man jeden Tag begehen kann, ob bei rot über die Ampel laufen, im eingeschränkten Halteverbot parken, die Parkscheibe nicht stellen auf dem Bahnsteig rauchen Kaugummi auf den Boden spucken oder zu schnell Fahren oder mit dem Fahrrad entgegen der Einbahnstraße fahren- ja auch hier sind da auch die ein oder anderen Dinge dabei diemal ausführlich am Stammtisch disktuiert werden. Aber das Thema 42a als Dauerbrenner ist unproduktiv und nervt irgendwo.
Es gibt zig Messer die richtig gut gemacht sind ob Folder oder Fixed die ziemlich eindeutig nicht unter §42a also problemlos geführt werden dürfen- ob auf Shoppingtour in der Innenstadt, in der Eisdiele oder der Straßenbahn oder (was wohl sinnvoller ist) bei dem Abendspaziergang im Wald, der Wanderung am Wochenende. Im Wald wurde wohl noch nie jemand kontrolliert ob und welches Messer er führt. Und wer sein Einhandmesser in den Wald mitnehmen will und ganz sicher gehen möchte, der kann sich für 3 Euro eine kleine Tasche kaufen und für 99cent ein Vorhängeschloss und das Thema ist erledigt.
Ich finde es manchmal schon erstaunlich mit wieviel Herzblut manche dabei sind während drängendere Themen wie EU Rettungsschirm oder soziale Ungleichheit bestenfalls zum umschalten des TV Programms führen. Irgendwie habe ich das Gefühl es gibt wirklich wichtigeres- auch im Outdoorleben als die Frage ob mein Messer jetzt einen Daumenpin haben muss oder nicht. Ganz abgesehen davon das, wer nich tin Brennpunkten unterwegs ist und ein halbwegs sozialadäquates Erscheinungsbild hat wohl in 99% der Fälle von der Polizei nie so gefilzt wird, dass entsprechendes Messer auffallen würde.





Auch mit einem oder mehreren dieser Stichwörter versehen: waffengesetz, §42a, waffeng, messerrecht, führverbot, einhandmesser, recht, rechtslage

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