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Odoo.tv Talk - Der §42a des Waffengesetzes

waffengesetz §42a waffeng messerrecht führverbot einhandmesser recht rechtslage

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83 Antworten in diesem Thema

#1 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 12:15

Das deutsche Waffengesetz wurde in den letzten 10 Jahren mehrfach geändert. Zweimal wurde dabei auch das Waffenrecht für Messer angepasst. Zum einen wurden 2002 Springmesser, Fallmesser und Butterflymesser verboten. Zum anderen wurde 2008 im §42a das öffentliche Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern ab 12cm Klingenlänge stark eingeschränkt. Gerade solche Messer werden aber vielfach bei Outdooraktivitäten eingesetzt. Wir stellen euch den Paragraphen §42a heute einmal vor und zeigen konkrete Auswirkungen an Beispielen. Dann wollen wir eure Meinung dazu im Forum hören.

http://www.odoo.tv/O...s-Wa.852.0.html

#2 schmalhaus

schmalhaus
  • 60 Beiträge

Geschrieben 16. Januar 2013 - 13:20

Ich sehe den Paragraphen 42a inzwischen ebenfalls sehr gelassen. Wer ein Messer, das unter das Führungsverbot fällt, zu einer öffentlichen Veranstaltung mitnimmt (z. B. Fußballstadion), wo er damit rechnen kann, kontrolliert zu werden, ist selber schuld. Im normalen (Outdoor-)Alltag kann ich mir keine Situation vorstellen, wo plötzlich ein Ordnungshüter hinter einem Baum hervortritt und meinen Rucksack oder meine Taschen durchsuchen will.

Stefan

Bearbeitet von schmalhaus, 16. Januar 2013 - 13:21.


#3 Micha

Micha
  • 12 Beiträge
  • WohnortPlüderhausen
  • Sport:Fahrradfahren, Survival, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 13:32

Jaajaa der Paragraph 42a....auch ich sehe diesen mittlerweile sehr gelassen. Und wie schmalhaus schon geschrieben hat wenn es jemand zu einer öffentlichen Veranstaltung mitnimmt ist selbst schuld. Persönlich wurde ich noch nie kontrolliert, das ein oder andere mal angesprochen aber auch hier nur rein Interessehalber!!!

Ich habe selbst 2 Polizisten im Bekanntenkreis der eine Kreis Ulm und der andere Kreis Augsburg, diese haben mich ganz komisch angeschaut als ich sie nach der Rechtslage zu meinem "Spyderco Para-Military 2" gefragt habe. Antwort war beides mal "Ist ein Messer und jetzt"

Seit dem ist mir das ziemlich wurst...

#4 Lodjur

Lodjur
  • 100 Beiträge
  • WohnortMuch
  • Sport:Bogensport, Camping, Kanusport, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 13:44

Hi Arthur, sehr guter Beitrag. Sachlich und ohne Polemik.
Schliesse mich dir und Stefan da an. Selber habe ich keinerlei Beeinträchtigungen erlebt. Bin eh mein ganzes Leben lang noch nie in dieses Richtung kontrolliert worden. Ich trage meine Messer beim Ausüben meines Bogensports im Wald ohne das geringste Problem. Regelmässige Begegnungen mit unserem Förster und Revierpächtern bleiben ohne Interesse an unseren Messern. Selbst mein Alaskan Harpoon oder ein Mörder Bowie eines Freundes interessieren nicht. Die wissen das wir halt ab und an mal Brombeerranken von unseren Pfaden entfernen müssen. Und gehe ich in die Stadt würde ich ein feststehendes Messer eh nie führen und zur Beachtung des Gesetzes nehme ich da halt, wenn überhaupt, ein zugelassenen mit. Halte das Gesetz zwar für albern (weil nur unnötiger Rundumschlag) und wirkungslos aber das steht auf einem anderen Blatt. Auf meinen Kanu und Wandertouren die hauptsächlich in Skandinavien stattfinden mache ich mir eh keinen Kopf. Da geht das bzw. die Messer mit die ich für den Zweck am dienlichsten halte.
Ich denke die 4 Jahre haben es ja auch gezeigt, die Polizei ist sicher nicht auf der "Jagd" nach Hobbyisten und Outdoorern. Wer mit entsprechendem Outfit, Benehmen und dann noch mit Messer in der Stadt kontrolliert wird hat halt ein Problem. Wer zu einer Demo mit Messer in der Tasche geht wohl auch wenn er dann erwischt wird.
Das sehe ich aber eher als berechtigt an und dient dann ja auch zu meinem und andere Leute Schutz. Ich kenne persönlich zwei Kripo Kommissare die als ich Sie mal auf dieses Messerproblematik angesprochen habe mich eher ungläubig angeschaut haben, und meinten ob ich der Meinung wäre sie hätten nichts besseres zu tun als
Sportlern und Outdoorern auf den Sack zu gehen. Die Polizei weiss sehr wohl wo sie zu schauen hat. Und man hat es ja auch selber in der Hand ohne das ich mich da nun besonders behindert fühle. Ich muss mein Messer nicht in der Kneipe meinen Kumpeln vorführen, das geht auch privater.
CU Bernd

#5 Boerger

Boerger
  • 608 Beiträge
  • WohnortBamberg
  • Sport:Angeln, Camping, Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 14:13

Darf eigentlich ein Einarmiger ein einhändig zu öffnendes Messer führen? :D

Ich hatte nie Probleme, nutze aber auch kaum Messer die unter den Paragraphen fallen.

#6 Freund der Sonne

Freund der Sonne
  • 257 Beiträge

Geschrieben 16. Januar 2013 - 14:15

Das wird ein Popcornthema..meine Meinung:

Niemand, der sich normal aufführt, hat doch ernsthaft irgendwelche Probleme.
Wenn ich mir einbilde, ich muss mit einem Buck hoodlum am Gürtel durch die Fußgängerzone laufen, ist das halt unpassend.
Habe ich mein Messer z.B. im Rucksack interessiert das niemand.

Ich wage die Behauptung, dass niemand aus diesem Forum schon einmal rechtliche Probleme hatte oder ein Messer abgenommen bekommen hat, der minimal gesunden Menschenverstand besitzt. Habe schon öfters in Threads zu diesem Thema gefragt und nie gab es andere Erfahrungen.

Von da her kann mir der §42a völlig egal sein und ich muss ehrlich gesagt immer herzlich lachen, wenn ein paar Messerfreunde so tun als stünden sie am Pranger und stets die Schlagworte "kriminalisiert", "unbescholtener Bürger" und ähnlich fast schon hysterisches verwenden.

OT:
Übrigens kann man eine Person nicht kriminalisieren. Da sind manche glaube ich mit der Bedeutung des Wortes etwas unsicher.


Kommentar zum Film:
Naja, wenn es irgendwo eine Grenze gibt ist die natürlich willkürlich festgelegt. Da ist es selbstverständlich dass Größen, die ganz knapp unter bzw. über dieser Grenze liegen eben nicht weit voneinander weg sind.

Bearbeitet von Jendreiek, 16. Januar 2013 - 14:17.


#7 Der_Dicke82

Der_Dicke82
  • 17 Beiträge

Geschrieben 16. Januar 2013 - 14:33

Ich habe da mal eine Frage :-)

Das Gesetz unterscheidet doch nicht zwischen Küchenmessern und anderen Messern oder? Weil bislang habe ich meine Messer immer recht locker in einer extra dafür gekauften Rolltasche transportiert :-) könnte ja rein vom Gesetz her dann auch Problematisch sein oder?

Ich danke zwar nicht das mir da mal irgendein Polizist oder sonst wer an Bein pinkelt, aber wenn es stimmt und ich diese Messer nur vernünftig verschlossen Transportieren darf, könnte das das immerhin theoretisch mal zu einem Problem werden *g*

Gruß, Stefan

#8 Floyd

Floyd
  • 888 Beiträge
  • WohnortCastrop-Rauxel
  • Sport:Fahrradfahren, Geocaching, Kanusport, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 14:55

Du hast nee Kleinigkeit vergessen: beidseitig geschliffene Messer also Dolche sind Hieb und Stoßwaffen und fallen unter §42a 1.2.
Mir geht der Paragraf gehörig auf den S*** und das nicht weil ich dadurch bessondere Probleme habe sondern aus Prinzip.
Es geht mir gehörig gegen den Strich das ich von Leuten regiert werde die sich durch sollche unsinnigen Gesetze zu profilieren versuchen. Was ändert den das Gesetz? Läßt der Handtaschenräuber von seinem Plan Oma Schmidt ab weil er das Messer mit dem er sie bedrohen will nicht mehr führen darf ? Wohl kaum. Messer sind nun mal Gegenstände mit dem man sich oder Andere absichtlich oder unabsichtlich verletzen kann und sollten mit dem nötigen Respekt genutzt werden aber es gibt keinen Grund Angst zu haben. Wenn es ein Problem gibt dann ist es nicht das Messer sondern die Person die es in der Hand hat. Ok das ist vieleicht nee Sache die Oma Schmidt nicht einleuchten wird aber unsere Volksvertreter bekommen Geld dafür das sie etwas weiter denken sollten. Man sollte auch mal bedenken das man Gegenstände die man als Waffen gebrauchen nun mal nicht verbannen kann. Das funktioniert nur in recht kleinen begrenzten Arealen wie Flughäfen oder Gefängnissen und da klappts auch nicht immer aber wer will verhindern das ich im Wald nen Stock aufhebe? Die Regale im Baumarkt sind voll mit potenzielen Hieb und Stoßwaffen. Was besser gewesen wäre ist eine Promillegrenze beim führen von Messern.

@Boerger: Na wenn das mal kein berechtigtes Intresse ist weiß ich auch nicht.

Ich habe da mal eine Frage :-)

Das Gesetz unterscheidet doch nicht zwischen Küchenmessern und anderen Messern oder? Weil bislang habe ich meine Messer immer recht locker in einer extra dafür gekauften Rolltasche transportiert :-) könnte ja rein vom Gesetz her dann auch Problematisch sein oder?

Ich danke zwar nicht das mir da mal irgendein Polizist oder sonst wer an Bein pinkelt, aber wenn es stimmt und ich diese Messer nur vernünftig verschlossen Transportieren darf, könnte das das immerhin theoretisch mal zu einem Problem werden *g*

Gruß, Stefan

Nein tut es nicht. Macht ja auch kein Sinn Küchenmesser sind genauso gefählich oder ungefährlich wie ein gleich großen andere Messer. Mit Küchenmessern werden sogar mehr Verbrechen begangen als mit anderen Messern. Die meißten Tötungsdelikte werden im Affekt begangen also irgend ein Streit der eskaliert und da nimmt der Täter das erstbeste was sich als Waffe eignet und das ist dann weit häufiger ein Küchenmesser als ein spezieles Kampfmesser. Bei einer Rolltasche mit Küchenmessern könnte man eventuel ein berechtigtes Interesse gelten machen. Wenn du ganz sicher gehen willst nimm einen Messerkoffer den man abschließen kann.

#9 denic

denic
  • 56 Beiträge

Geschrieben 16. Januar 2013 - 14:57

Ich stimme Arthurs Einschätzung im Video und den meisten Beiträgen hier zu. Ich sehe das mitlerweile zwar auch recht locker, aber es gibt einen kleinen Bereich den ich eben doch kritisch finde. Nämlich genau dann wenn man unerwartet in eine Personenkontrolle gerät und das geht leider schneller als man denkt.

Ich selbst habe es schon erlebt dass ich kontrolliert wurde, weil in dem Wohngebiet in dem ich unterwegs war ein paar Kinder Silvesterraketen gestartet hatten und sonst keiner mehr auf der Strasse untertwegs war ... Mindestens einmal im Jahr muss ich mich mit Kaufhausaufpassern auseinandersetzen, weil die Warensicherung Alarm schlägt. Gut die können einem noch nichts, aber je nach Kooperationsbereitschaft können da auch schnell die Grünen mitspielen ... Verkehrskontrollen wurden schon genannt ... Mein Bruder wurde beim Geocachen auf einem alten Truppi kontrolliert ... und so weiter und so fort.

Es gibt also genug ungünstige Gelegenheiten, bei denen das teuer erworbene Messer weg sein kann. Und dann ist es auch weg. Egal wie unauffällig und gesittet man sich verhält. Und das ist was mich ärgert. Die urspüngliche Idee, den Leuten die Messer wegnehmen zu können, die eben nicht verantwortungsvoll sondern im Gegenteil kriminell damit umgehen, finde ich aber trotzdem gut. Leider hapert es hin und wieder an der praktischen Umsetzung. Bleibt nur zu hoffen, dass es nicht nochmal verschärft wird.

#10 MikeB

MikeB
  • 238 Beiträge
  • Wohnort39606 Osterburg/Altmark
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 14:58

Bei den Klappmessern sieht man schön, wie sinnlos dieser Paragraph ist. Das kleine Spyderco darf ich nicht führen, während ich z.B. mit ein Alpha 2 (welches man aber auch ohne Klingenheber einhändig öffnen kann) durch die Stadt spazieren darf. Diesen Mist kann sich nur ein gelangweilter Beamter ausgedacht haben. Ich persönlich wurde auch noch nie kontrolliert. Aber alleine schon das man Ärger mit dem Gesetz und eine Strafe bekommen kann und man das Messer abgenommen bekommt, wenn man zufällig mal kontrolliert wird und dabei an einen "ehrgeizigen" Beamten gelangen würde, nervt schon gewaltig. Wie Floyd schon sagte, ist es eine reine Profilierung einzelner Regierungsvertreter. Ein Rundumschlag nach einem Amoklauf, um den Aufschrei nach schärferen Waffengesetzen zu befriedigen. Ändern tut man damit aber nichts, außer das man Leuten wie uns Steine in den Weg legt.

Mit den Messern ist das wie mit den Schusswaffen. In Kanada gibt es mit Sicherheit auch genug Schusswaffen im Umlauf. In der Schweiz nimmt jeder Soldat seine Waffen mit nach hause. Auch in Deutschland sind verhältnismäßig viele Waffen in privater Hand. Trotzdem passieren nicht so viele Amokläufe wie in den USA. Verbote werden da auch wenig helfen (siehe Arthur`s Anmerkung zu einer Studie aus England). Das Problem ist immer die Gesellschaft und sind die sozialen Verhältnisse in einem Land.

Bearbeitet von MikeB, 16. Januar 2013 - 15:24.






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