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Odoo.tv Talk - Der §42a des Waffengesetzes

waffengesetz §42a waffeng messerrecht führverbot einhandmesser recht rechtslage

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83 Antworten in diesem Thema

#21 MikeB

MikeB
  • 238 Beiträge
  • Wohnort39606 Osterburg/Altmark
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 20:54

Will man ein Fixed, so schnell wie einen Einhand-Folder einsetzen, geht das nur bei einer offenen Trageweise.
D.h. jeder Beteiligte sieht was los ist. Will ich ein verborgenes Fixed einsetzen (wie z.B. ein Einhand-Folder, per
Clip in der Hosentasche), ist für den Träger der gleiche Aufwand erforderlich, wie bei einem Zweihand-Folder.


Also ganz ehrlich. Wenn ich mein F1 mit dem horizontalen Holster vorn am Gürtel trage (ich trage meine Polos über der Hose) sieht keiner das ich ein Messer trage. Wenn ich es ziehe, bin ich schneller als wenn ich mein Einhandmesser aus der Hose ziehe und es öffne. Darf ich ein EHM eigentlich tragen wenn ich es in der Jackentasche habe und diese mit einem Reißverschluss verschlossen ist?

#22 survial 142 prepper werner

survial 142 prepper werner
  • 2 Beiträge
  • WohnortNürnberg
  • Sport:Bogensport, Camping, Fahrradfahren, Klettern, Survival, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 21:09

§42a des Waffengesetzes

Es ist schade zu sehen das messer als Waffen benutzt werden.
Da ein Messer als Werkzeug zu sehen ist. Doch viele junge Leute sehen
ein messer als Waffe und wissen nicht das sie viele Probleme bekommen können
nur weil sie nicht wissen was in §42a steht.

Persönlich habe ich mit Polizei und Förster zu tun und habe
noch nie Probleme bekommen wegen meiner Messer !

#23 Floyd

Floyd
  • 888 Beiträge
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  • Sport:Fahrradfahren, Geocaching, Kanusport, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 21:25

Streng genommen müsste ja jeder Leatherman z.B. mein Wave mit Einhandöffnung dann auch verboten sein – oder doch nicht weil es ein Werkzeug (Multitool) ist? Wenn nein dann dürfte ja jedes Victorinox Taschenmesser mit Einhandöffnung (das ja auch ein Tool mit verschieden Funktionen ist wie jedes Multitool auch) genau so wenig verboten sein oder nicht?


Das Wave und Victorinoxmesser mit Öffnungsloch fallen defenitiv unter das Führungsverbot. Es gab auch schon ein Fall wo die Polizei vor der Kaserne Soldaten regelrecht aufgelauert hat und gezielt nach dem dienstlich gelieferten Taschenmesser neuen Typs welches ein sollches Victorinox ist gesucht hat.

Ich hörte vor einiger Zeit etwas von einem kleinen Waffenschein, denn man einfach bei der Stadt für 50€ beantragen kann, der es einem erlaubt Schreckschusswaffen zu tragen.
Erlaubt er einem auch, das Tragen von Messern die unter dem §42a stehen ???


Nein und wenn du wegen dem §42a Probleme bekommst ist der kleine Waffenschein auch wieder weg. Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe aber an einen Inhaber des kleinen Waffenscheins werden die Behörden davon ausgehen das dann kein versehentlicher Verstoß vorliegt. Das konnte sich negativ aufs Strafmaß auswirken!

Nichts für ungut und bitte nicht als Unterstellung verstehen:
Exakt das gleiche Argument haut einem gerade die NRA bezüglich Schusswaffen um die Ohren - meiner Meinung nach kein ernsthaftes Argument.


Der Gedanke das es da Parallelen gibt ist mir auch schon gekommen. Passt auch zeitlich da in Las Vegas gerade die Shot Show ist und ein eventuelle Waffenrechtsverschärfung da auch ein Riesenthema ist. Aber egal wie man jetzt zum Thema Schußwaffen steht hinkt der Vergleich schon etwas. Ein Messer ist ein Werkzeug das man für die Essenszubereitung braucht (mit Schußwaffen kann man sich zwar auch was zu Essen besorgen aber man kann auch anders satt werden) ein totales Verbot ist also gar nicht möglich oder will man die komplette Bevölkerung zwingen sich nur noch von Fertiggerichten zu ernähren? Selbst in Gefängnissen bekommen die Insassen die in der Küche arbeiten Messer in die Hand. Zum anderen geht von einem Übeltäter mit Messer nicht das selbe Gefährdungspotenzial aus wie von einem mit einer Schußwaffen. Zumal ja etliche andere Gegenstände die nicht unter das Waffengesetz fallen genauso als Hieb und Stoßwaffe benutzt werden können.

#24 Johannsen

Johannsen
  • 776 Beiträge
  • WohnortNiedersachsen
  • Sport:Camping, Survival, Tauchen, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 21:26

§42a des Waffengesetzes

Ja oder nein mann muss sagen das es doch lustig ist zu hören das mann eine axt da bei haben darf und so ein
einhand messer nicht Persönlich muss ich sagen das wenn ich in wald gehe habe ich ein messer auch wo über
12cm ist doch auch der förster sagte nichts wo er das messer sah und auf den weg is das messer in rucksack
wo ich denke es auch sein sollte mann muss ja auch nicht da mit prallen in wald ist es dann an mann klar
doch sehe ich es so das ein mann der das hobby hat survial bedreiben tut es nicht nötig hat mit einen
großen messer in die kneipe zu gehen oder auf den bahnhof mit denn messer zu spielen oder so weiter.
So wie es ist kann mann es loger sehen denn der wo ein messer üder 12 cm mit sich dragen tut und das in der öffent
und dann eine strafe bekonnen tut selber schult ist doch ist zu sehen der wo survial nacht und das richtig ist nicht nur
einer der ein messer bei sich hat sondern einer der die natur lieben tut und sich einen kopf machen tut um nicht auf allen wegen ein messer bei sich zu haben so das anderre denken da konnt rambo
Persönlich hatte ich noch nie problene mit einen großen messer und auf alle anderren wegen kann mann ein messer da bei haben was
mann nicht under §42a fallen tut .
doch ist das ein Thema dank Odoo.tv das es zeigen tut das auch messer zu survial da zu gehhören tut ( als Werkzeug und nicht als waffe )


[mod]Auch ich mache gern mal den ein oder anderen Fehler in Hinblick auf Rechtschreibung und Zeichensetzung aber dein Beitrag ist tatsächlich nur schwer zu lesen.
Es wäre gut wenn du Ihn nochmal überarbeiten würdest![/mod]

#25 Floyd

Floyd
  • 888 Beiträge
  • WohnortCastrop-Rauxel
  • Sport:Fahrradfahren, Geocaching, Kanusport, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 21:28

Also ganz ehrlich. Wenn ich mein F1 mit dem horizontalen Holster vorn am Gürtel trage (ich trage meine Polos über der Hose) sieht keiner das ich ein Messer trage. Wenn ich es ziehe, bin ich schneller als wenn ich mein Einhandmesser aus der Hose ziehe und es öffne. Darf ich ein EHM eigentlich tragen wenn ich es in der Jackentasche habe und diese mit einem Reißverschluss verschlossen ist?


Wen du den Reißverschluß mit einem Vorhängeschloß verschliest führst du es nicht mehr sondern transportierst du es und das ist erlaubt.

#26 Revolver Ocelot

Revolver Ocelot
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  • Sport:Bogensport, Camping, Klettern, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 22:03

Ich nehme das Gesetz doch sehr ernst da ich einfach keine Lust habe der Willkür der Beatmen ausgesetzt zu sein. Habe im Internet zu viele Horrorgeschichten gehört.

Dafür reize ich das Gesetz aber auch voll aus. Ich wechsle mein EDC wie meine Armbanduhr und habe mal ein feststehendes Messer am Gürtel baumeln, mal ein Springmesser das nicht unter §42a fällt oder zum Picknick ein Klappmesser mit über 12cm Klingenlänge.

Besonders wenn ich im Büro mein Springmesser aufschnellen lasse um einen Brief zu öffnen staunt schonmal wieder einer und fragt ob Springmesser nicht verboten seien.


Kann sogar eine Praxiserfahrung zum Besten geben: Warum ich von der Polizei durchsucht wurde überspringe ich mal. Jedenfalls wollte man mir nach der Befragung mein Springmesser nicht wieder geben.
Obwohl ich den Beamten höflich auf die Gesetzeslage hingewiesen hatte, wollte sich dieser auf nichts einlassen.
Eine Woche Später durfte ich, nachdem ich einen Brief mit dem entsprechenden Auszug aus dem WaffG an die Wache geschickt hatte, mein Springmesser aus der Asservatenkammer holen.
Ich war in meinem Brief sehr sachlich und freundlich und habe auch Verständnis für das Vorgehen der Beamten gezeigt.
Eine Entschuldigung oder persönliche Antwort habe ich aber leider nie erhalten.

Dennoch war ich am Ende sehr froh darüber, dass ich mein Messer wieder hatte und die Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz nicht weiter bearbeitet wurde.

#27 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
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Geschrieben 16. Januar 2013 - 22:07

Sehe ich es richtig, dass dieses "Taschenmesser" nicht unter den §42a fällt?


Ja, das siehst du richtig. Das Opinel lässt sich zwar verriegeln, aber nicht einhändig öffnen. Bei Klappmessern müssen aber beide Bedingungen erfüllt sein, damit das Messer unter den §42a fällt. Da bei dir aber nur eine zutrifft, kannst du das Opinel jederzeit mit dir führen.

Fällt eine Machete auch unter den paragraph?
Oder wird das auch als "werkzeug" angesehen?


Die Machete fällt nicht unter den Paragraphen 42a des WaffenG. Eigentlich behandelt das Waffengesetz ausschließlich klassische Waffen, deren hauptsächlicher Zweck es ist die Verteidigungsfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Werkzeuge haben aber einen andren Zweck und fallen daher nicht unter das Waffengesetz. Lediglich beim Messer hat man sich 2002 und 2008 für eine explizite Erwähnung des Messers entschieden. Eine Machete allerdings ist ein reines Erntewerkzeug un wird daher genauso wenig erfasst wie etwa eine Sense, eine Axt oder ein Teppichmesser.

#28 Revolver Ocelot

Revolver Ocelot
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Geschrieben 16. Januar 2013 - 22:35

Ich möchte noch anmerken, dass das WaffG ja über den §42a hinaus im Hinblick auf Messer für weitere Probleme sorgt.

Oftmals ist es ja nur schwer zu sagen welche Messer denn im Sinne des WaffG als "Waffe" eingestuft werden.

Da gibt es ja auch die wildesten Diskussionen drüber. Angefangen bei der Produktbeschreibung die dem Messer seinen Zweck und damit Waffeneigenschaft gibt bis hin zur endgültigen Feststellung über das BKA das in seinen Feststellungsbescheiden die Waffeneigenschaft von ausgewählten Messern prüft und damit am Ende rechtlich verbindliche Schlüsse zieht.

Dabei hat die Praxis bis jetzt zumindest immer für die Messerfans gesprochen.
Ich finde die Feststellungsbescheide auch sehr logisch und nachvollziehbar und bin mit der Arbeit der Beamten sehr zufrieden wenn man das so sagen darf.

#29 Socorro

Socorro
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Geschrieben 16. Januar 2013 - 22:39

Aye Mike,

also ganz ehrlich. Leute die ein F1 quer, vorne am Gürtel tragen, auch noch ein Hemd darüber, dabei auch noch
schneller ziehen als Lucky Luke, sind nicht das eigentliche Problem der Polizei. ;-)
Leute die bei -20°, im Mantel, dicker Jacke, Pullover, Hemd, Unterhemd, in einer Sekunde ein Einhand aus der
Mantel -oder Hosentasche parat haben - das sind die Probleme. :cool:

Mit internettem Gruß!

Socorro :)

#30 SüdSauerländer

SüdSauerländer
  • 402 Beiträge
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Geschrieben 16. Januar 2013 - 23:00

Hallo zusammen .
An erster Stelle möchte ich Arthur meinen Respekt ausdrücken sich in dem Resumee und der eigenen Stellungnahme soweit aus dem Fenster zu lehnen.
Was diese endlos Diskussionen um den §42a angeht, entstehen die doch nur weil das Gesetz völlig unreif ist.

Im Video an der Stelle 06:16 sagt Arthur ja selber: "... noch verrückter ....."
Diese Aussage zeigt mir persönlich schon das das ganze Gesetz "verrückt" ist.

Ich persönlich finde einige Punkte in dem Video einfach klasse: das kleine gelbe Spyderco ist der gefährliche Giftzwerg laut Gesetz.



Dann kommt bei ca. 09:04 der Punkt das man das Beil in die Fußgängerzone mitnehmen darf z.B ,aber das kleine gelbe Spyderco nicht.
Alleine der Größenvergleich der beiden Werkzeuge zeigt mir das das Gesetz aus der Hüfte geschossen ist und nix mehr.
Wir leben in einer Bananenrepublik .

@Revolver Ocelot:(Zitat) "...Ich nehme das Gesetz doch sehr ernst da ich einfach keine Lust habe der Willkür der Beatmen ausgesetzt zu sein. ..." (Zitat)
Es sei mir gestattet das ich diese Aussage nicht verstehe. Das Gesetz nimmst Du sehr ernst,unterstellst aber den Beamten( ich vermute Polizeibeamte) die das Gesetz umsetzen müssen Willkür? Die Polizeibeamten haben doch gar keine andere Wahl als die verabschiedeten Gesetze durch zu setzen.
Nehmen wir doch die beiden feststehenden Messer mit 11,7 und 12,1 cm Klingenlänge .
Da wird dann einem sehr fachkundigen Polizeibeamtem der die beiden Wanderer kontrolliert, die die beiden genannten Messer tragen, Willkür vorgeworfen weil er dem einen Wanderer sagt : " alles OK" und dem anderen Wanderer :"tut mir leid das Messer wird eingezogen " . Laut Gesetz ist bei 120mm eben Schluss.


Den Film von Arthur finde ich sehr gut, weil der Film aufzeigt wie unausgegoren der §42a ist.
Man kann das auch noch zig mal zur Diskussion stellen. Auch völlig in Ordnung .


Die Diskussion bringt aber nix, wenn selbst der Gesetzgeber nicht weiß was er da ausgegeben hat .

Bearbeitet von SüdSauerländer, 16. Januar 2013 - 23:01.






Auch mit einem oder mehreren dieser Stichwörter versehen: waffengesetz, §42a, waffeng, messerrecht, führverbot, einhandmesser, recht, rechtslage

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