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Odoo.tv Talk - Der §42a des Waffengesetzes

waffengesetz §42a waffeng messerrecht führverbot einhandmesser recht rechtslage

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83 Antworten in diesem Thema

#81 Ander

Ander
  • 3 Beiträge

Geschrieben 24. Februar 2014 - 11:53

Ich finde den § 42 a so sinnlos wie einen Kropf. Das zeigt eigentlich nur die Paranoia der Politiker die eben alles von den Amis übernehmen. Es gab mal eine sehr gute Dokumentation in der behandelt wurde wie die Amis gezielt von der Regierung zum Paranoiker erzogen werden. Aber keiner merkts und keiner tut was dagegen.
Nun bin ich nicht so der Waffennarr (Pistolen und so einen Krempel) aber bei Messern kommt die Sinnlosigkeit in Arthurs Video ganz klasse rüber.
Alles in Allem ist das wieder einmal ein Akt der Bevormundung und was noch viel schlimmer ist - es ist eine Art kollektivbestrafung (besser Kollektiveinschränkung) nur weil es ein paar Idioten gibt die ein Messer auch zu kriminellen Handlungen ge- oder missbrauchen.
Übrigens: Die wirklich bösen Buben kümmern sich herzlich wenig um diesen Paragraphen. Somit ist der Sinn total verfehlt.

Bearbeitet von Ander, 24. Februar 2014 - 11:59.


#82 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 24. Februar 2014 - 15:05

So isses... Es heißt ja "...verboten, in der Öffentlichkeit zu führen..." und es werden schon die "verbotenen" Messer Menschen abgenommen, die im Wald unterwegs sind, abseits großer Menschenansammlungen. Alle Wälder, die nicht in Privatbesitz sind, sind doch öffentlich... So langsam gehe ich dazu über, den 42a als Volksentwaffnungsparagrafen zu interpretieren. Böse Zungen behaupten, die Amokläufe in den Staaten wurden bewusst in die Wege geleitet um Argumente für eine Volks-Entwaffnung zu finden bzw. zu bekommen. Die Waffenlobby hält noch dagegen. Die deutsche "Messerlobby" ist leider zu schwach und eine Messertradition (z.B. wie in Finnland) so gut wie nicht vorhanden.

Der 42a steht "unter Beschuss" vieler Juristen, er wird wegen des Mangels an Bestimmtheit immer wieder angeprangert und kritisiert. Was ist der allgemein anerkannte Zweck eines Messers? War es nicht das Schneiden...?

#83 waldwandler

waldwandler
  • 26 Beiträge

Geschrieben 27. Februar 2014 - 13:05

und es werden schon die "verbotenen" Messer Menschen abgenommen, die im Wald unterwegs sind, abseits großer Menschenansammlungen. Alle Wälder, die nicht in Privatbesitz sind, sind doch öffentlich


Also ich bin in 40 Jahren Waldwandlen, davon 30 mit Messer, noch nie im Wald kontrolliert oder auf Messer angesprochen worden. Die Wahrscheinlich hierfür tendiert n.m.E. gegen Null. Wichtig ist hier, wie in allen anderen Bereichen auch, Diskretion. :ranger:
Wer für alle gut sichtbar große feststehende Klingen tief am Gürtel trägt und sich auf den stark frequentiertierten Wegen aufhält, läuft natürlich Gefahr, von einem schreckhaften Sonntagsspaziergängerspießer per Handy die Gesinnungshüter auf den Hals gehetzt zu bekommen.
Ich für meinen Teil trage meine vom Führverbot betroffenen Klingen auf Wanderwegen so hoch am Gürtel, daß entweder gar nichts oder höchstens ein kleines Stück unter der vernünftigerweise etwas längeren Jacke hervorschaut und im Sommer kann man sein Messer auch im Rucksack transportieren. Darin geht dann auch mal mehr als 17cm. :cool:

Bearbeitet von waldwandler, 27. Februar 2014 - 13:06.


#84 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 27. Februar 2014 - 15:16

@waldwandler,
mir geht es genau so wie dir und meine Trageweise erlaubt keinen Einblick von außen. Ich bin ebenfalls diskret, nehme mein Messer wirklich nur dann in die Hand, wenn es sein muss und achte dabei auf die Umgebung, denn es könnte sich ja jemand erschrecken oder bedroht fühlen. Kontrolle ist auch bei mir Fehlanzeige, aber was nicht ist das kann noch werden. Das widerliche am 42a ist seine Unbestimmtheit, nicht seine Existenz. Es ist so ähnlich wie die Formulierung "grundsätzlich verboten".





Auch mit einem oder mehreren dieser Stichwörter versehen: waffengesetz, §42a, waffeng, messerrecht, führverbot, einhandmesser, recht, rechtslage

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