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Medikamente bei der Ersten Hilfe


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59 Antworten in diesem Thema

#1 Ulf

Ulf
  • 40 Beiträge

Geschrieben 16. Februar 2013 - 14:05

Hallo

Wie die Erste Hilfe verpackt zu sein hat, das halte ich für relativ nebensächlich. Auch aus dem Haushaltszubehör lässt sich so manches Wasserdichtes Behältnis finden oder basteln. Wichtiger finde ich, dass man Erste Hilfe leisten kann oder zumindest, dass zwischendurch Kurse zur Auffrischung besucht werden. Auch ist sicher wichtig, dass man schnell an die Erste Hilfe Ausrüstung dran kommt.

Vermissen tue ich bei allen Sets eine Rettungsdecke, oder war ich da kurz abgelenkt? Die ist in jedem Fall sinnvoll und nicht besonders groß und schwer.

Erstaunen tut mich dass hier so viele Medikamente in der Ersten Hilfe einsetzen wollen. Bedenkt bitte dabei die Rechtlichen konsequenzen. Gebt ihr Medikamente einem anderen, dann ist das keine Erste Hilfe mehr, sondern eine Behandlung die eine Diagnose und Kenntnis über Wirkung (auch Nebenwirkungen, allergische Wirkungen und Unverträglichkeiten), Verabreichungsart und Dosierung des Medikaments voraussetzt. Passiert dann etwas unvorhergesehenes kann man rechtlich belangt werden.

Bedenke ich, wie das bei der Bundeswehr gehandhabt wurde, da war das erheblich einfacher. Jeder trug ein Verbandspäckchen und ein Dreieckstuch. Da es vorgeschrieben war, wo die Dinge zu sein haben, konnte man die Dinge dem Verletzten aus der Tasche nehmen und verwenden.

Sehe ich mir den Umfang der Päckchen an, dann finde ich, dass man da auch Material einsparen kann und in einer Gruppe lieber mehr kleine Päckchen verteilen sollte.

Gruß, Ulf

#2 Vennwanderer

Vennwanderer
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Geschrieben 16. Februar 2013 - 15:10

Erstaunen tut mich dass hier so viele Medikamente in der Ersten Hilfe einsetzen wollen. Bedenkt bitte dabei die Rechtlichen konsequenzen. Gebt ihr Medikamente einem anderen, dann ist das keine Erste Hilfe mehr, sondern eine Behandlung die eine Diagnose und Kenntnis über Wirkung (auch Nebenwirkungen, allergische Wirkungen und Unverträglichkeiten), Verabreichungsart und Dosierung des Medikaments voraussetzt. Passiert dann etwas unvorhergesehenes kann man rechtlich belangt werden.


Ich glaube, es geht den meisten da eher um die Selbstmedikation.

#3 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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Geschrieben 16. Februar 2013 - 15:18

Vermissen tue ich bei allen Sets eine Rettungsdecke, oder war ich da kurz abgelenkt? Die ist in jedem Fall sinnvoll und nicht besonders groß und schwer.


Was die Rettungsdecke angeht, so ist das sicherlich nicht verkehrt, aber auch nicht zwingend notwendig. Einsatzszenarien sind ja der Schutz vor Unterkühlung oder Überhitzung. Das kann im Outdoor Alltag natürlich eintreten, aber hier hat man oft auch andere Dinge die soetwas leisten können. Beispielsweise der Schlafsack oder ein Tarp. Man sollte so oder jedes Erste Hilfe Set immer situationsbedingt anpassen.


Erstaunen tut mich dass hier so viele Medikamente in der Ersten Hilfe einsetzen wollen. Bedenkt bitte dabei die Rechtlichen konsequenzen.
...
Passiert dann etwas unvorhergesehenes kann man rechtlich belangt werden.


Könntest du dafür bitte Quellen nennen? Mein Kenntnisstand ist, daß man sich bei der ersten Hilfe um mögliche Fehler keine Sorgen machen muss. Selbst Fehler die zum Tode führen könnten, werden nicht rechtlich geahndet. Wohl aber kann man wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden, wenn man nicht hilft.

#4 Ulf

Ulf
  • 40 Beiträge

Geschrieben 16. Februar 2013 - 21:04

Der Einsatz von Medikamenten ist eine Behandlung, keine Erste Hilfe!

Das kann man eigentlich bei jedem Erste Hilfe Lehrgang erfahren, egal bei welcher Organisation. Außerdem wird das jeder Lehrer, egal welche Schule, wissen. Auch gut ausgebildete Gruppenleiter für irgend etwas sollten darüber informiert sein. Es gibt auch kein Erste Hilfe Set mit irgendwelchen Tabletten, Salben oder sonstigen Medikamenten. Die einzigen Möglichkeiten sind ein Anreichen eines Medikaments, das dann derjenige in Eigenverantwortung nimmt oder ein Verabreichen unter vorheriger Einweisung unter welchen Bedingungen in welcher Dosierung und wie.

Ich denke jeder Anbieter von Erste Hilfe Kursen wird darüber Auskunft geben, Wo im Rechtlichen Ramen die Grenze ist.

Ich bin selber kein Arzt, Sanitäter oder sonst aus dem Gesundheitsbereich. Ich habe das aber vor vielen Jahren mal bei einem Reiseveranstalter gelernt, der seine Gruppenleiter in mancher Hinsicht versuchte zu Schulen, Zuletzt habe ich das erst vergangene Woche wieder gehört, als einige aus unserer Firma als Ersthelfer auf Lehrgang waren. Da waren auch 4 Grundschullehrerinen, die dazu einiges aus der Praxis erzählten.

Gruß, Ulf

#5 Funker

Funker
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Geschrieben 16. Februar 2013 - 21:35

Hallo Leute,

ich habe mal ein wenig gesucht und verschiedene Information zum Thema "Medikamentierung im Rahmen Erste Hilfe" gefunden. Interessant ist eine Textstelle unter nachfolgendem Link:

http://www.vbg.de/ap...rw/72_vba.htm#2
Ich zitiere:
"Medikamente dürfen grundsätzlich nur von Ärzten verabreicht werden. Die Erste Hilfe muss sich auf die Wundversorgung und andere, in der Ersthelfer-Ausbildung geübte Maßnahmen beschränken. Sind eventuell Medikamente notwendig (auch/sogar Kreislauftropfen o. Ä.), sollten diese aus haftungsrechtlichen und fachlichen Gründen von einem Arzt verabreicht werden, denn nur dieser kann mit seinem Fachwissen über die Art und Dosierung der Medikamente entscheiden und auch die Verantwortung übernehmen."

Weitere Infos, die ich gefunden habe, gehen stets in die gleiche Richtung.

Trotzdem gehe ich mal davon aus, dass die meisten Leute hier, die entsprechenden Medikamente - wie bereits angesprochen - für sich selbst nutzen.

Gruß
Funker

Bearbeitet von Funker, 16. Februar 2013 - 21:37.


#6 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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Geschrieben 16. Februar 2013 - 22:48

Der Einsatz von Medikamenten ist eine Behandlung, keine Erste Hilfe!


ich habe mal ein wenig gesucht und verschiedene Information zum Thema "Medikamentierung im Rahmen Erste Hilfe" gefunden. Interessant ist eine Textstelle unter nachfolgendem Link:


Sorry, aber das überzeugt mich nicht wirklich. Ulf konnte überhaupt keine Quelle nennen, sondern gibt nur persönliche Vermutungen wieder. Außerdem sind da viele pauschale, verallgemeinernde und nichtssagende Aussagen in den Texten. Darüber hinaus hat das Fehlen von Medikamenten in Erste Hilfe Sets gleich zwei ganz andere Gründe: Erstens dürften die Sets mit apothekenpflichtigen Medikamenten dann nur in Apotheken verkauft werden, was den Umsatz drastisch senken würde. Und zweitens bringen Medikamente aufgrund der Wirkungsverzögerung bei der Ersten Hilfe nicht viel.

Funker hat wenigstens etwas gefunden, aber eine rechtssichere Quelle ist das auch nicht. Darüber hinaus geht es auf der verlinkten Seite ganz konkret um Arbeitsunfälle, was wieder eine ganz andere Geschichte ist.

Es würde mich doch sehr, sehr wundern, wenn der Einsatz von Medikamenten grundsätzlich im Rahmen von Hilfeleistungen tatsächlich irgendwelche rechtlichen Konsequenzen hätte. Man denke das mal bitte bis zum Ende durch: Jemand wird verurteilt aufgrund der Verabreichung eines Medikaments in einem Notfalls. Wenn das durch die Presse geht, würde doch niemand mehr helfen. Jeder würde doch vorbeifahren oder Verunfallte liegen lassen, damit er bloß nicht angeklagt werden könnte wegen falschen Handels. Oder wie sähe das bei Eltern aus, die ihren Kindern regelmäßig Medikamente verabreichen.

So oder so geht es hier ja eigentlich nicht um Medikamente, sondern um das Ortlieb Erste Hilfe Set. Ich würde daher vorschlagen die Diskussion jetzt hier einzustellen oder aber eventuell im Thema "Medikamente für die Reiseapotheke" weiterzureden.

#7 Vennwanderer

Vennwanderer
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Geschrieben 17. Februar 2013 - 12:27

Ich möchte auf Arthurs Wunsch hin die Diskussion um Erste Hilfe und Medikamente hier aufgreifen.

Medikamente sehe ich durchaus im Rahmen der Ersten Hilfe. Wenn z.B. ein Asthmatiker sein eigenes Asthma-Spray verabreicht wird oder einem Herzpatienten, der zusammegeklappt ist sein Herzmittelchen. Allerdings hat man dabei die Medikamente nicht selbst dabei, sondern der Betroffene.

#8 Ulf

Ulf
  • 40 Beiträge

Geschrieben 17. Februar 2013 - 21:40

Wenn der Herzpatient zusammenklappt, wie dosierst du denn das Medikament, das du bei ihm findest?
Woher weißt du, dass er Herzkrank ist?
Wie kannst du dir sicher sein, dass das Medikament, das du bei ihm findest, ihm in dem Fall hilft?

Das alles geht nur, wenn du vorher vom Betroffenen entsprechende Anweisung bekommen hast! Aber verabreichst du das Mittel auch, wenn du das 'Medikament bei dem zusammengeklappten findest und du erkennst, dass das ein Medikament für Herzkranke ist, der Betroffene aber nicht ansprechbar ist?

Ich habe nirgendwo einen Hinweis darauf gefunden, dass Medikamentengabe durch nicht medizinisch ausgebildete Personen gefordert, erbeten oder zu geschehen hat.

Ein paar Seiten zum lesen:

http://www.lja.brand...engabe_Kita.pdf

Interessant, wie eingeschränkt die Medikamentengabe bei weiter reichender Ausbildung ist:
http://www.bundesaer...Medikamente.pdf
http://www.medi-lear...hp/t-78582.html



Interessanter Fundort! Keine Anweisung Medikamente zu verwenden, obwohl auf der Seite Medikamente zur „Ersten Hilfe“ verkauft wurden:

Erste Hilfe bei Wunden

Kleinere und auch größere Verletzungen sind schnell passiert, und das Wissen um die richtige erste Hilfe bei Verletzungen kann zuweilen sogar lebensrettend sein, denn je nach Art und Größe braucht jede Wunde eine andere Behandlung.
Eine Wunde ist medizinisch definiert als der unterbrochene Zusammenhang von Körpergewebe. Im Alltag kommen zumeist mechanische Verletzungen der Haut und des darunter liegenden Gewebes vor wie etwa Schürfwunden, Schnittwunden, Platzwunden, Bisswunden und dergleichen. Aber auch so genannte thermische Wunden durch Verbrennungen oder Verbrühungen sind nicht selten. Je nach Ursache der Wunde ist eine eigene Form der ersten Hilfe notwendig. Somit ist es zunächst wichtig, den Hergang der Verletzung zu kennen, um entsprechend handeln zu können. Während kleinere Verletzungen oft ohne weiteres von selbst verheilen, sind größere, stark blutende oder womöglich infizierte Wunden dringend medizinisch zu versorgen und sollten nur provisorisch versorgt werden.
Welche Wunde wie versorgen?

Zu den harmlosesten alltäglichen Verletzungen zählen kleinere Schürfwunden. Trotz des unangenehmen Brennens reicht es meistens, die Wunde zu säubern und an der Luft heilen zu lassen. Von besonderer Bedeutung ist jedoch ein intakter Tetanusschutz. Vergewissern Sie sich, dass die Impfung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, und lassen Sie sie, wenn nötig, auffrischen. Bei Stich- und Schnittverletzungen sowie Platzwunden muss zunächst versucht werden, die Blutung zu stillen. Kleineren Wunden genügt ein Pflaster, das die Wundränder einander annähert. Stärkere Blutungen versucht man durch einen Druckverband mit einer sterilen Kompresse oder einem fusselfreien Tuch zu stillen. Bleibt die Blutung unvermindert stark, ist ein Notarzt zu alarmieren und das verletzte Gefäß kurzfristig in Herzrichtung abzubinden.
Thermische Wunden wie Verbrennungen und Verbrühungen hingegen hält man so lange unter kühles (nicht eiskaltes) Wasser, bis die Schmerzen nachlassen. Biss- oder Kratzwunden von einem frei lebenden Tier gehören immer in ärztliche Behandlung, auch wenn sie nicht stark bluten, da die Gefahr einer Infektion mit Tollwuterregern nicht ausgeschlossen werden kann.


Weiteres hier: <a href="http://symptomat.de/...ur_Ersten_Hilfe

http://publikationen...10002/i-509.pdf

6.2 Aufgaben
Der Ersthelfer ist ein ausgebildeter Laie, der als Erster am Ort des Geschehens Maßnahmen
ergreifen kann, um akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden.
Rechtsgrundlagen:
§ 26 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“
(BGV/GUV-V A1) in Verbindung mit den Anhängen 1 und 2 des Grundsatzes
„Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Erste Hilfe“
(BGG 948)
Die Aufgaben des Ersthelfers ergeben sich aus Art und Umfang seiner Ausbildung zum
Ersthelfer und seiner Weiterbildung (siehe Abschnitte 6.5 und 6.7). Der Ersthelfer bleibt
trotz seiner Ausbildung Laie. Er darf auf dem Gebiet der Ersten Hilfe nur das tun, was
seinem Ausbildungsstand entspricht. Er hat stets zu beachten, dass Erste Hilfe durch
Laien nur Notbehelf, aber kein Ersatz für ärztliche Maßnahmen ist. In dem durch Ausund
Weiterbildung gestellten Rahmen obliegt es ihm, bei Notfällen die notwendigen
lebensrettenden Sofortmaßnahmen zu ergreifen und den Verletzten so lange zu betreuen,
bis Fachpersonal – der Sanitäter oder der Arzt – ihn übernimmt.
Es ist zwar seine wichtigste Aufgabe, bei einem Notfall einsatzbereit zur Stelle zu sein
und zu helfen, es ist aber nicht seine einzige. Der Ersthelfer hat auch in Fällen, die
nicht den Grad einer lebensbedrohlichen Störung erreichen, Hilfe zu leisten. In Betrieben,
in denen es weder einen Betriebsarzt noch einen Betriebssanitäter gibt, ist es
Aufgabe des Ersthelfers, Verletzte mit leichteren Verletzungen im Rahmen der Ersten
Hilfe zu versorgen und gegebenenfalls für den Transport zum Arzt zu sorgen.
Außerdem kann der Unternehmer ihn mit der Aufgabe betrauen, die gemäß § 24
Abs. 6 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1)
notwendigen Dokumentation z. B. im Verbandbuch zu führen (siehe Abschnitt 4.4).
Ihm kann der Unternehmer auch die Kontrolle über das nach § 25 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift
„Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) vorzuhaltende Erste-
Hilfe-Material übertragen. Für den Bergbau ist in einzelnen Bergverordnungen festgelegt,
dass die zuständige Aufsichtsperson den Nothelfer zu bestimmen hat, der auf
die Bereithaltung der Verbandkästen (Verbandbüchsen) und die Vollständigkeit ihres
Inhalts zu achten hat.


Auf keinen Fall ist es Sache des Ersthelfers, Medikamente, z. B. Kopfschmerztabletten,
an Betriebsangehörige auszugeben

die Argumentation von Athur:

Funker hat wenigstens etwas gefunden, aber eine rechtssichere Quelle ist das auch nicht. Darüber hinaus geht es auf der verlinkten Seite ganz konkret um Arbeitsunfälle, was wieder eine ganz andere Geschichte ist.



Worin besteht da nunder Unterschied vor dem Gesetz?
Befinde ich mich bei der Arbeit in einem anderen gesetzlichen Umfeld als in der Freizeit?

Medikamente darf jeder an sich selber anwenden, man kann jedem sein Medikament reichen. Medikamente sind aber kein Mittel der Ersthilfe durch einen Leien!

Wer dazu mehr Infos will soll sich selber Informieren, Ich bin raus, Ulf

#9 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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Geschrieben 17. Februar 2013 - 22:31

Ulf, ich finde es ja toll, daß du so viel schreibst und dich so einbringst in das Thema, aber nicht die Masse macht es, sondern die Klasse. Es nützt nichts wie wild irgendwelche Sachen zu posten, die du im Internet gefunden hast, wenn diese absolut nicht rechtssicher sind. Ganz konkret möchte ich wissen:
  • In welchem Gesetz oder in welchem Urteil steht, daß jemand, der im Rahmen einer Ersthilfe Medikamente gibt, dafür haftbar gemacht werden kann?
  • In welchem Gesetz oder in welchem Urteil steht, daß die Gabe von Medikamenten nicht zur Ersten Hilfe gehört?
Alle Sachen, die du bisher gepostet hast sind nämlich rechtlich überhaupt nicht bindend. Es sind im Wesentlichen irgendwelche Arbeitsanweisungen. Dort mag es als Ratschlag drinstehen, daß man keine Medikamente verwenden sollte, aber das ist halt leider nicht rechtlich bindend. Darüber hinaus untermauert der Link zur Seite Symptomat.de sogar meine These. Dort steht:

Durch die gesetzliche Verpflichtung, im Notfall Erste Hilfe zu leisten, wird der Ersthelfer zugleich vor Konsequenzen geschützt.


Abschließend möchte ich dir nochmal sagen, daß ich deine Mühe hier schätze und das ich dich keinesfalls persönlich angreifen möchte. Es geht mir hier nur ganz konkret um das Thema der Rechtssicherheit bei der Ersten Hilfe. Ich lasse mich auch gerne vom Gegenteil überzeugen, wenn ich denn auch nachvollziehbare Belege bekomme. Aber Argumente wie "Ich bin raus" überzeugen mich nicht.

#10 Vennwanderer

Vennwanderer
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Geschrieben 18. Februar 2013 - 10:39

Wenn der Herzpatient zusammenklappt, wie dosierst du denn das Medikament, das du bei ihm findest?
Woher weißt du, dass er Herzkrank ist?
Wie kannst du dir sicher sein, dass das Medikament, das du bei ihm findest, ihm in dem Fall hilft?

Das alles geht nur, wenn du vorher vom Betroffenen entsprechende Anweisung bekommen hast! Aber verabreichst du das Mittel auch, wenn du das 'Medikament bei dem zusammengeklappten findest und du erkennst, dass das ein Medikament für Herzkranke ist, der Betroffene aber nicht ansprechbar ist?


das ist sicher immer eine nicht sehr einfache Einzelfallentscheidung. Schmerzmittel etc. würde ich grundsätzlich nicht geben. Da geht es ja mehr um das Wohlbefinden des Betroffenen als um eine lebensrettende Maßnahme. Wenn jetzt aber z.B. ein Asthmatiker kurz vor dem Ersticken ist und auf seine Tasche deutet und ich finde darin ein Inhalat, dann gebe ich ihm das.

Aber davon abgesehen muss es ja auch nicht immer eine unbekannte Person sein. Den größten Teil meines Lebens verbringe ich gemeinsam mit Menschen, die ich kenne. Also ist es nicht unwahrscheinlich, dass man bei diesen Menschen erste Hilfe leisten muss. Ich weiß z.B, dass ein guter Freund von mir Probleme mit den Herzklappen hat; Ich weiß von einem Kollegen, dass er Diabetes hat; ich weiß von einem Kollegen, dass er Probleme mit Hypertonie hat. D.h. ich weiß, dass diese Personen Medikamente mitführen. Trotzdem bliebe es natürlich eine Einzelfallentscheidung. Wenn man z.B. unterwegs ist, gerade im Funkloch, und der Kollege klappt zusammen, dann würde ich natürlich eher etwas machen, als wenn ich weiß, dass in 5 Minuten der Notarzt vor Ort ist.

Um es kurz zu machen: Für mich muss sich die Situation so darstellen, dass es zur unmittelbaren Lebensrettung notwendig ist, dem Betroffenen unverzüglich ein Medikament zu verabreichen.

Bearbeitet von Vennwanderer, 18. Februar 2013 - 10:41.





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