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Medikamente bei der Ersten Hilfe


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59 Antworten in diesem Thema

#51 redaums

redaums
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Geschrieben 26. Februar 2013 - 17:23

da spricht einfach schon der normale Menschenverstand dagegen.


Das ist glaube ich der wichtigste Punkt in der Diskussion "Medikamentengabe ja oder nein". Hirn einschalten - Entscheidung treffen.

#52 MoOoB

MoOoB
  • 47 Beiträge

Geschrieben 27. Februar 2013 - 09:52

Ich Checks hier langsam nicht mehr.
Was habt ihr bitte für Medis dabei?
Ich hab irgendwo gelesen Aspirin gegen Schmerzen nach Sturz???
Da kannste die Dinger au in Wald werfen da bringen se genauso viel.
Antibiotikum verabreichen?
Bringt eigl gar nix, da müsst ihr sehr viel Glück haben das ein Breitband was hilft.
Mmn sollte man nur Medis verabreichen die der Verletzte mit sich führt wenn es sich um spezielle handelt, alle anderen sind Zeitverschwendung.
Lernt lieber wie ihr nen vernünftigen Druckverband anlegt, wie ihr ne Armschlinge aus nem Dreieckstuch richtig anlegt oder wie ihr Extremitäten schient. Damit is mehr geholfen als mit irgendwelchen Medis.
Antiserum bei Schlangenbiss? Schätze das mindestens die Hälfte hier keine Vene trifft, gerade wenn der Betroffene n Schock hat.
Ich finde es besser die Basics 100% zu beherrschen um dann evtl anhand von Zusatz Kursen noch mehr zu lernen.

#53 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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Geschrieben 27. Februar 2013 - 10:07

Wer also LEICHTFERTIG Medikamente im Rahmen der ersten Hilfe einsetzt, auch wenn andere Mittel zum Ziel führen, und es geht etwas bei der Medikamentengabe schief, dann kann man rechtlich belangt werden. Deswegen steht es ja auch im Strafgesetzbuch.


Etwas Falsches wird nicht richtig, nur weil man es hundert mal wiederholt. ^^

Ich habe bereits mehr als deutlich ausgeführt, warum genau das eben nicht so ist! Man muss sich eben nicht auskennen. Wenn ein Helfer mit seinem Kenntnisstand glaubt, daß eine Maßnahme, die er durchführt hilfreich sein kann, dann ist dies eben nicht strafbar! Das Handeln war in diesem Fall ja weder schuldhaft noch vorsätzlich.

Lest euch doch bitte entweder richtig in das Thema ein oder seht von einem Beitrag ab. Es bringt nichts hier immer wieder falsche Aussagen zu tätigen, denn das verunsichert Ersthelfer eventuell.

#54 northmansquest

northmansquest
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Geschrieben 27. Februar 2013 - 14:30

Ich glaube aber auch, dass wir einem, der sich damit täglich befasst(indirekt) mehr Glauben schenken sollten, als wenn 2 Laien im Internet Gesetzestexte interretieren. Redaums sagt er sei Narkosearzt und Notfallmediziner. Mein Freundin ist Auszubildende Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin. Die bekommen im Zuge der Berufschule auch Unterricht von einem Rechtsanwalt. Da decken sich auch die Aussagen zwischen redaums und meiner Freundin, dass es eben doch mal schief gehen kann.

Es gibt da halt diverse Praxisbeispiele die mich an dem "Freifahrtschein" zweifeln lassen.

- Rettungssänitäter darf keine Medikamente verabreichen ohne Anweisung vom Notarzt
- Rettungsassistent darf Medikamente nur verabreichen, wenn er darauf geschult wurde und der Notarzt erstmal nicht in Reichweite ist.
- Krankenschwestern dürfen nur auf Anweisung vom Arzt Medikamente verabreichen.

Hansi_Draußen: Selbst in deiner Bröschüre kann man belangt werden. Zitat:

"Kommt es trotz der Hilfeleistung zu einer Verschlechterung
des Gesundheitszustandes oder gar zum Tod des Verletzten,
so macht sich ein Ersthelfer grundsätzlich nicht strafbar,
wenn er die Hilfeleistung mit der gebotenen Sorgfalt, d.h.
seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten und den
Umständen entsprechend, durchführt.
Das Gleiche gilt,
wenn der Ersthelfer im Zuge der Erste-Hilfe-Leistung zusätzliche
Körperschäden beim Verletzten verursacht."

Ich bin der Meinung da kann man sich als Laie noch so sehr in Paragraphen einlesen, mein bleibt Laie. Wenn dann einer aus dem Gesundheitsbereich kommt und ZWeifel äußert, wiegt das für mich mehr.

Gruß
Stefan

Bearbeitet von northmansquest, 27. Februar 2013 - 14:39.


#55 Hansi_Draußen

Hansi_Draußen
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Geschrieben 27. Februar 2013 - 15:40

Hansi_Draußen: Selbst in deiner Bröschüre kann man belangt werden. Zitat:

"Kommt es trotz der Hilfeleistung zu einer Verschlechterung
des Gesundheitszustandes oder gar zum Tod des Verletzten,
so macht sich ein Ersthelfer grundsätzlich nicht strafbar,
wenn er die Hilfeleistung mit der gebotenen Sorgfalt, d.h.
seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten und den
Umständen entsprechend, durchführt.


Ich bin der Meinung da kann man sich als Laie noch so sehr in Paragraphen einlesen, mein bleibt Laie. Wenn dann einer aus dem Gesundheitsbereich kommt und ZWeifel äußert, wiegt das für mich mehr.

Gruß
Stefan


Das als "meine Bröschüre" zu bezeichnen wäre nicht fair- ich habe lediglich den Link entdeckt und hielt das für einen auch für Laien gut verständlichen Text.

Ich habe auch in allen meinen Beiträgen gesagt, dass es immer vom konkreten Einzelfall abhängt und daher auch Situationen denkbar sind, die eine Strafbarkeit nach sich ziehen.
Außerdem ging es in der Ausgangsdiskussion um den medizinisch nicht ausgebildeten Erst-Helfer und bei dem ist die Rechtslage nunmal sehr eindeutig. Dass für den professionellen Helfer andere Maßstäbe anzulegen sind, widerspricht dem nicht und wurde außerdem auch schon gesagt.

Ich gebe dir aber völlig recht, dass der Laie durch Paragraphen lesen noch längst keinen Überblick über die rechtliche Situation erlangt. An dieser Stelle sollte ich vielleicht einmal sagen, dass ich selber kein Laie bin.
Ich habe 10 Semester Studium der Rechtswissenschaften hinter mir, das erste Staatsexamen abgelegt und nurnoch wenige Monate als Rechtsreferendar vor mir bis zum zweiten Staatsexamen.
Deswegen habe ich mir auch schon das Recht rausgenommen und darauf hingewiesen, dass die Rechtswissenschaft eben für den Laien oft nicht ohne weiteres zugänglich ist.
Bei Arthur merkt man da z.B., dass er sich wirklich intensiv eingelesen haben muss.

Alleine schon die Tatsache, dass der Jurist vielen Begriffen eine mehr oder weniger präzise Definition zuweist, die der Laie in der Regel nicht kennt, macht einen Beitrag, der rechtlich präzise sein möchte zu einem Himmelfahrtskommando!

Natürlich steht es jedem frei, alles am genausten, besten und überhaupt wissen zu wollen und daher beratungsresistent in jeglicher Hinsicht zu sein. Das muss jeder selbst entscheiden.
Wenn bei mir die Heizung kaputt ist und ein fachmännischer Handwerker mir erklärt, was wohl am besten zu tun ist, dann googel ich nicht im Internet und erzähle ihm danach, was und wie zu tun ist, sondern überlasse es seiner Einschätzung...

PS: Hoffentlich fühlt sich niemand angegriffen oder gekränkt, das war nämlich nicht meine Absicht. Ich helfe gerne und erkläre dann auch ausführlich, am besten per PM, wenn jemand eine konkrete Verständnisfrage in Hinsicht auf diese Diskussion hat. Ansonsten ist hier wirklich in diversen Beiträgen eine korrekte Einschätzung der Rechtslage nachzulesen- mehr verwirrt nur und sprengt den Rahmen.

Bearbeitet von Hansi_Draußen, 27. Februar 2013 - 15:52.


#56 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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Geschrieben 27. Februar 2013 - 15:44

Ich bin der Meinung da kann man sich als Laie noch so sehr in Paragraphen einlesen, mein bleibt Laie. Wenn dann einer aus dem Gesundheitsbereich kommt und ZWeifel äußert, wiegt das für mich mehr.


Aber absolut. Weil einer aus dem Medizinbereich ist ja schon mit dem Wissen auf die Welt gekommen, war nie selber Laie und mußte sich auch nie einlesen. Macht absolut Sinn diese Argumentation. :rolleyes: Ich denke, wir sollten dann hier so langsam zum Ende kommen, bevor wir uns immer schneller im Kreis drehen. Abschließend versuche ich mal eine neutrale Zusammenfassung der Diskussion:

Medikamente sinnvoll?
Es waren sich nahezu alle einig darüber, dass die Gabe von Medikamenten im Rahmen der Ersten Hilfe nicht sinnvoll ist. Einerseits weil Medikamente in der Regel keine für einer allererste Hilfe notwendige Wirkung haben. Zweitens wegen möglicher Nebenwirkungen und eventuell auch Medikamentenunverträglichkeiten. Und zu guter Letzt hatten einige auch rechtliche Bedenken.

Medikamente strafbar?
Keine Einigung konnte darüber erzielt werden, ob die Gabe von Medikamenten im Rahmen der Ersten Hilfe strafbar ist oder nicht. Viele Nutzer mit einer medizinischen Ausbildung waren sich sicher, daß die Gabe strafbar ist. Dies würde schließlich im Rahmen der medizinischen Ausbildung entsprechend vermittelt, so das Argument. Andere Nutzer sahen dies jedoch nicht so und zeigten auf, warum ihrer Meinung nach dieser Maßstab für medizinische Laien im Rahmen der Ersten Hilfe nicht angelegt werden könne. Hier lasse der §34 StGB (Rechtfertigender Notstand) aufgrund der medizinischen Unkenntnis entsprechenden Freiraum auch für Medikamente.

Danke
Ich danke euch auf jeden Fall für die vielen, teilweise sehr ausführlichen Wortmeldungen. Ich denke, wer es denn möchte, kann sich hier nun sehr umfassend in das Thema einarbeiten und sich eine eigene Meinung bilden. Eine ganz gute rechtliche Zusammenfassung habe ich gestern Abend noch auf Wikipedia gefunden:

http://de.wikipedia....i_Hilfeleistung


Wenn ich nichts wichtiges vergessen haben sollte, bitte ich euch, euch nun kurz zu fassen.

#57 northmansquest

northmansquest
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Geschrieben 27. Februar 2013 - 19:47

Aber absolut. Weil einer aus dem Medizinbereich ist ja schon mit dem Wissen auf die Welt gekommen, war nie selber Laie und mußte sich auch nie einlesen. Macht absolut Sinn diese Argumentation.


Nein, so war das nicht gemeint. Hansi_Draußen hat es schön gesagt. Kaputte Heizung ist das Stichwort.

@ Hansi_Draußen: Gut, dann gewinnen deine Beiträge hier gerade enorm an Wert, jetzt wo ich weiß, dass du vom Fach bist. Das ist ja immer die Gefahr in Foren und deswegen bin ich eher einen Beitrag länger skeptisch und ziehe dann den Hut, als jedem alles zu glauben.

Gruß
Stefan

#58 SüdSauerländer

SüdSauerländer
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Geschrieben 27. Februar 2013 - 22:59

@Arthur: "....langsam zum Ende kommen ... im Kreis drehen ..."

Der beste Beitrag in dem Thread hier seit langem. Zumachen , Deckel drauf und möge jeder selber entscheiden ; hoffentlich immer richtig, ob Medis oder nicht.

#59 redaums

redaums
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Geschrieben 28. Februar 2013 - 07:37

Etwas Falsches wird nicht richtig, nur weil man es hundert mal wiederholt.


Gleiches könnte ich erwidern. :D

Dieses Thema handelt von Medikamentengabe in der Ersten Hilfe
Erste Hilfe versteht sich als Hilfe von medizinischen Laien in einem Notfall.

Medikamente sind (bis auf Ausnahmefälle) sozusagen Zweite Hilfe.

Darum ist ihre Gabe auch einer besonderen Sorgfaltspflicht unterworfen.
Bitte verwechselt nicht "Erste Hilfe" mit "Erweiterten Maßnahmen", darunter fällt die Medikamentengabe nämlich.

Bleibt gesund!

#60 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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Geschrieben 28. Februar 2013 - 08:31

Medikamente sind (bis auf Ausnahmefälle) sozusagen Zweite Hilfe.


Das steht aber leider so nirgendwo, weswegen es faktisch keine "Zweite Hilfe" gibt. Der Gesetzgeber unterscheidet bei Hilfeleistungen nicht nach Art der Leistungen, sondern lediglich nach der Verhältnismäßigkeit. §34 StGB besagt:

§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


Wie du siehst, steht dort faktisch nichts von Medikamenten. Als Helfender hat man freie Hand solange man der Meinung ist, daß die Handlung der Gesundheit dienlich ist. Dann nämlich ordnet der Gesetzgeber die Körperverletzung (Rippenbruch bei Herz-Lungen-Wiederbelebung, Gabe von Medikamenten, Amputation von Gliedern, etc.) der helfenden Maßnahme unter. Wichtig ist dabei jedoch, daß die Handlung auch ein tatsächlich angemessenes Mittel darstellt. Dies muss sich der Helfer natürlich auch bei der Gabe von Medikamenten fragen.

Aber selbst wenn dies nicht zutreffen sollte, bedeutet die Gabe von Medikamenten im Rahmen der Ersten Hilfe nichts zwangsläufig, daß man deswegen verurteilt wird. Warum dies so ist, wurde hier auch bereits mehrfach dargestellt. Dazu bitte einfach mal ein wenig zurückblättern oder auch den obigen Wikipedia Link mal anschauen. Dort wird dies auch erklärt.

So, bevor wir jetzt aber immer weiter die selben Argumente austauschen, mache ich jetzt hier dicht. Auch wenn ich persönlich eine andere Meinung vertreten habe, finde ich es gut, daß hier kritisch und vielseitig diskutiert wurde. Eine endgültige Lösung wird es glaube ich nur in ganz konkreten Fällen geben können, wenn diese gerichtlich geprüft werden. Eine gewisse Skepsis bei der Gabe von Medikamenten im Rahmen der Ersten Hilfe (und auch sonst) ist daher sicherlich berechtigt.

Danke nochmal für eure vielen, tollen Wortmeldungen!

:sgclosed:




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