da spricht einfach schon der normale Menschenverstand dagegen.
Das ist glaube ich der wichtigste Punkt in der Diskussion "Medikamentengabe ja oder nein". Hirn einschalten - Entscheidung treffen.
Geschrieben 26. Februar 2013 - 17:23
da spricht einfach schon der normale Menschenverstand dagegen.
Geschrieben 27. Februar 2013 - 09:52
Geschrieben 27. Februar 2013 - 10:07
Wer also LEICHTFERTIG Medikamente im Rahmen der ersten Hilfe einsetzt, auch wenn andere Mittel zum Ziel führen, und es geht etwas bei der Medikamentengabe schief, dann kann man rechtlich belangt werden. Deswegen steht es ja auch im Strafgesetzbuch.
Geschrieben 27. Februar 2013 - 14:30
Bearbeitet von northmansquest, 27. Februar 2013 - 14:39.
Geschrieben 27. Februar 2013 - 15:40
Hansi_Draußen: Selbst in deiner Bröschüre kann man belangt werden. Zitat:
"Kommt es trotz der Hilfeleistung zu einer Verschlechterung
des Gesundheitszustandes oder gar zum Tod des Verletzten,
so macht sich ein Ersthelfer grundsätzlich nicht strafbar,
wenn er die Hilfeleistung mit der gebotenen Sorgfalt, d.h.
seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten und den
Umständen entsprechend, durchführt.
Ich bin der Meinung da kann man sich als Laie noch so sehr in Paragraphen einlesen, mein bleibt Laie. Wenn dann einer aus dem Gesundheitsbereich kommt und ZWeifel äußert, wiegt das für mich mehr.
Gruß
Stefan
Bearbeitet von Hansi_Draußen, 27. Februar 2013 - 15:52.
Geschrieben 27. Februar 2013 - 15:44
Ich bin der Meinung da kann man sich als Laie noch so sehr in Paragraphen einlesen, mein bleibt Laie. Wenn dann einer aus dem Gesundheitsbereich kommt und ZWeifel äußert, wiegt das für mich mehr.
Geschrieben 27. Februar 2013 - 19:47
Aber absolut. Weil einer aus dem Medizinbereich ist ja schon mit dem Wissen auf die Welt gekommen, war nie selber Laie und mußte sich auch nie einlesen. Macht absolut Sinn diese Argumentation.
Geschrieben 27. Februar 2013 - 22:59
Geschrieben 28. Februar 2013 - 07:37
Etwas Falsches wird nicht richtig, nur weil man es hundert mal wiederholt.
Geschrieben 28. Februar 2013 - 08:31
Medikamente sind (bis auf Ausnahmefälle) sozusagen Zweite Hilfe.
§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
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