Hallo zusammen,
ich möchte mal versuchen, bei der rechtlichen Einordnung der Thematik weiterzuhelfen. Wie meistens bei rechtlichen Fragestellungen lässt sich keine 100%ige Aussage treffen, weil man eben nicht pauschal alle erdenklichen Möglichkeiten durchspielen kann (Wer schon einmal beim Anwalt war kennt vielleicht den wunderbaren Satzteil "Das kommt darauf an..."). Mehr ins Detail gehen würde jeden Rahmen sprengen, könnte ich bei Interesse aber machen
Trotzdem gilt für einen Ersthelfer, einen nicht-professionellen "Passanten", der eben helfen will und dabei weitere Schäden verursacht (etwa auch durch das Verabreichen von Medikamenten), dass er sich in der Regel weder strafbar macht, noch zivilrechtlich haftbar. Egal ob das Verabreichen noch "Hilfe" oder schon "Behandlung" ist. Das ist vielleicht (weiß ich nicht) relevant für den professionellen Helfer (Sani, Arzt, Krankenschwester usw.), da hier mehr medizinisches Wissen erwartet werden kann. Ich kenne es aus meiner Zivildienstzeit und als Betreuer von Jugendgruppen selber, dass immer gesagt wird, man sollte keine Medikamente verabreichen. Dadurch wird aber auch nicht gleich eine Haftung oder Strafbarkeit begründet.
Allerdings hängt das natürlich immer von konkreten Einzelfall ab.
Strafrechtlich:
Wer einem Verletzten hilft und diesem dabei weitere Verletzungen zufügt- sei es etwa der berühmte Rippenbruch bei der Reanimation, eine Wirbelsäulenverletzung bei Verlegen eines Opfers vom Unfallort oder auch eine durch Medikamente verursachte Verletzung- der erfüllt erstmal die Tatbestandsvorausetzungen von Strafvorschriften. Also liegt eine Körperverletzung §223 StGB oder fahrlässige Körperverletzung §229 StGB vor.
Erstgenannte scheidet normalerweise wegen fehlendem Vorsatz aus. Geht der Ersthelfer also bei der Verabreichung von Medikamenten davon aus, dass diese keine Schäden hervorrufen, sondern eben ihre eigentliche Wirkung entfalten und "helfen", dann fehlt hier schon der Vorsatz. Wenn Vorsatz doch gegeben ist (wenn also der Helfer erkennt, dass Verletzungen eintreten können, diese dabei aber billigend in Kauf nimmt), dann wird eine Strafbarkeit auf Ebene der Rechtswidrigkeit scheitern. Hier werden die schon genannte Einwilligung und eventuell auch ein rechtfertigender Notstand angesprochen.
Übrigens ist eine
Einwilligung auch bei einem bewusstlosen möglich, sog. "mutmaßliche Einwilligung". Auch darüber scheidet eine Strafbarkeit meistens aus, es sei denn es liegen besondere Umstände vor, z.b. durch frühere Äußerungen des Verletzen. Ansonsten stellt man darauf ab, wie ein durchschnittlich verständiger und vernünftiger Mensch- der möchte wohl im Ernstfall am Leben bleiben und würde dafür auch kleinere Verletzungen in Kauf nehmen.
Gleiches gilt im Groben auch für eine fahrlässige Körperverletzung.
Aber wie gesagt, natürlich sind Fälle denkbar, in denen eine strafbare Handlung in der Hilfeleistung vorliegt. Insbesondere können bei Medikamentenverabreichung die Gesamtumstände für Schwierigkeiten sorgen. Aber ich denke hier kann der gesunde Verstand Abhilfe schaffen.
ABER: Hauptsache helfen! Wer nicht hilft macht sich strafbar wegen Unterlassener Hilfeleistung. Wie weit die Hilfe gehen muss ist wieder eine andere Frage. Es kann durchaus ausreichen, den Notruf zu verständigen- schonmal besser als Nichtstun.
Zivilrechtlich:
Wirklich kurz und daher sehr unvollständig. Eine Haftung wegen Schäden kann primär aus unerlaubter Handlung resultieren (§823 BGB). Wie der Name schon sagt, ist dies eine Haftung wegen deliktsähnlicher (=unerlaubter) Handlung. Genau wie im Strafrecht gibt es hier jedoch auch eine Rechtfertigung, wobei wiederum u.a. eine Einwilligung bzw. Notstand geprüft werden.
Hier noch ein Link zu einer Broschüre der DGUV zu dem Thema:
"Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer"http://publikationen...rstehilfe12.pdfHauptsache erstmal helfen und dabei seinen gesunden Menschenverstand benutzen! Oder wie ein mir bekannter Retungsassistens zu sagen pflegt: "Erst helfen, dann denken, dann
."
Sorry für den langen Post. Falls zu viel oder unnötig bitte löschen.
Gruß Hansi
Bearbeitet von Hansi_Draußen, 20. Februar 2013 - 02:41.