Sehe das wie Semaphore. Wege eindeutigem Waffencharakter fällt es eindeutig unter das Führungsverbot nach §42a.
Die Klingeform ist für die meisten alltäglichen Aufgaben auch sehr hinderlich. Stell die mal bildlich ein Scheidbrett vor nun lege mit der linken Hand eine imaginäre Wurst oder Zwiebel drauf und jetz schneid das mal in virtuelle Scheiben! Das geht nicht wirklich gut.
Hallo Floyd,
Deshalb mein Hinweis mit den billigen Pilzmesser von Weltbild.
Ich habe mit der Klinge meines Pilzmessers Salami, Zwiebeln, Kohlrabi, Brot etc. geschnitten und es ging immer recht gut !
Gleichzeitig hat meine Freundin mich auch für komplett verückt erklärt als ich mal ausprobierte wie gut mein Kuhukurie Schnitzel (inklusive Entfernung der Faszien) schneiden kann - es klappt wunderbar. Klingenformen sind nun einmal von persönlichen Vorlieben abhängig.
Nebenbei ist ein Karambit eine asiatische Form unserer Gartenveredelungsmesser (Hippe ?) mit einem Griffring zur Vermeidung von Verlust im Reisfeld oder im Boot.
Genauso wie beim Balisong (Butterfly) kam der Selbstverteidigungsgedanke erst sehr viel später (vgl. Nunchak - Dreschflegel > Würgeholz / Kubotan - med. Massagestift > Kampfstift, ...)
Über die Grundlagen der Sinnigkeit und Reaktion eines/auf ein Karambit kann man streiten, aber was hat das mit der ursprünglichen Frage zu tun ?!
Karambits sind meiner Interpretation nach erlaubt und keine reinen Hieb oder Stichwaffen nach dem Waffengesetz - und beim BKA Feststellungsbescheid TDI (oben erwähnt) geht es ja um die Frage ob es einem Faustmesser (verboten) gleich zu setzen ist.
Wenn wir uns nur nach dem Motto verhalten "Es könnte ja sein daß vielleicht jemand" , könnten wir als Fahrtenmesser nur noch ein Victorinox Rambler bei uns führen - natürlich nur mit sozial adäquaten Grund
Körting (ehemaliger SPD Justizsenator von Berlin) sei Dank.
MfG blue_balu