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Herbertz Springmesser ist eingezogen worden


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74 Antworten in diesem Thema

#1 langer

langer
  • 36 Beiträge

Geschrieben 02. Juli 2016 - 15:20

hallo

 

Ich bin 53 Jahre Alt und kommer aus einer Hessischen Großstadt,und habe aufmerksam die ganzen Beiträge gelesen.

 

Möcht mal Schreiben was mir durch Unwissenheit passiert ist,es geht um ein Herbertz Springmesser Anr 325112.

Dieses Messer habe Ich schon ein paar Jahre in jeder Jeans die Ich gerade tragen,und hatte vor ein paar Tagen einen rein Privaten Termin.In einem Büro im Amts und Landgericht hier vor Ort.

Und habe also nicht an die Einlass Kontrollen gedacht,und da stand Ich nun und wurde Aufgefordert meinen Rucksack abzugeben für das Durchleuchten.So gab Ich also mein Messer-Geld--Feuerzeug--Schlüssel in eine Schale und muss durch so einen Türrahmen laufen.Und wurde zum Schluss noch Abgescannt und bekamt eine Abholmarke für mein Messer und die anderen Sachen konnte Ich wieder Einstecken.Dann habe Ich noch Gefragt wo das Büro 4-108 ist,und bin meiner Wege gegangen um den Timer wahr zunehmen.

 

Um es Kurz zu vil 10--15 Minuten später wurde mehrmal an die Bürotür gekloppt,und der Beamte rief einen Moment noch.

Nach den 3-4 mal wurde die Tür geöffnet und die Polizei stand vor der Tür,wegen dem Messer und sie brauchen meine Namen usw.

 

Also das Ende vom Lied war das Messer wurde Sichergestellt,und Ich Höre vom Ordnungsamt.

Ich kenne natürlich auch den Spruch Dummheit schützt vor Strafe nicht.

 

Aber wieso kann das Sicherheitspersonal mein Eigentum den Ich Freiwillig abgegeben habe,der Polizei übergeben.?

Wer weis ob Ich das Messer nicht kurz vor der Kontrolle aus meinem Rucksack genommen habe um es Abzugeben.?

In welchen Moment wurde die Ordnungwiedrichkeit begangen.?

 

Werde genau berichten wie die Sache ausgegangen ist.

Und Ich wusste das dieses Messer nicht Verboten ist,aber nicht das man es nicht mit sich führen darf wohl aber im Rucksack.

Wie Ich jetzt hier Gelesen habe,dann hätte ICH also nur das Messer in den Rucksach tun müssen.

Habe hier ein Keramik Klappmesser,das genau die selben Maße hat,nur man braucht zu Öffnen 2 Hände.

Und dieses Messer darf Ich also durch die Gegen tragen.

 

gruss langer



#2 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 02. Juli 2016 - 17:29

Um es kurz zu fassen, du hattest ein Messer dabei, das vom Führensverbot erfasst ist. Dass sich die Justizhelfer diese Gelegenheit nicht entkommen ließen, dürfte auf der Hand liegen...



#3 langer

langer
  • 36 Beiträge

Geschrieben 02. Juli 2016 - 18:13

hallo

 

Da dieses Messer aber nicht Verboten ist,Klinge 8,5 cm lang nicht beidseitig geschliffen und kommt seitlich raus.

Das darf Ich aber in meinem Rucksack mit mir rum tragen,so verstehe Ich einige Antwort hier.Und habe es doch zbs erst durch die Kontrolle aus meinem Rucksack genommen.Das konnte nämlich das Sicherheitpersonal überhaupt nicht Sehen,ob Ich das Messer zbs aus der Hose--Jacke genommen habe.



#4 outdoorfriend

outdoorfriend
  • 1.165 Beiträge
  • WohnortRhein/Main
  • Sport:Angeln, Bogensport, Kanusport, Survival, Wandern

Geschrieben 02. Juli 2016 - 19:31

Muss man abwarten - irgendwas wir da kommen - - vielleicht kennst du einen Reanwalt, den du mal fragen kannst.
Wobei du am besten gleich sagst der Rucksack war mit Schlösschen gesichert - weil da streiten sich ja immer noch die Geister verschlossen - geschlossen.
Klar bei einer Demo, Fußball, Disco darf man kein Messer dabei haben - ob erlaubt oder nicht. Hier hast du es aber selbst abgegeben.
Ist eine schwierige Sachlage - kommt auf den Richter an.

#5 langer

langer
  • 36 Beiträge

Geschrieben 02. Juli 2016 - 20:27

hallo

 

Abgesehen davon das Ich 190 groß bin,kommt keiner an meinen Rucksack dran,und wenn Ich ihn doch mal Abnehme stelle Ich ihn zwischen meine Beine.

 

Ich muss das vil etwas genau Bechreiben Ich betratt also das Gericht und das Sicherheits Personal unterhielten sich angeregt untereinander.So bin Ich nicht durch den Metall Detektor Links gelaufen sondern normal rechts vorbei da gibt es keine Schranke oder Drehkreuz usw..Also Ich war schon im Gebäude drin und habe eine Hinweistafel oder den Aufzug gesucht,und habe nix gefunden.

Dann bin Ich also zu dem Eingang gelaufen von hinten/drinnen und habe das Personal nach Büro 4-109 Gefragt,mir wurde Gesagt ist im 4 Stock und mit einer Ausladenen Arm bewegung wurde Gesagt wir müssen den Rucksack kontollliere.Erst jetzt habe Ich im Laufen zum Eingang (Bogen) den Rucksack abgenommen,und habe das Messer in die Hand genommen,um es in die Schale zu legen.Da Ich nicht wollte das Sie meinen Rucksach durch suchen und in meinen Persönlichen Schreiben bzw Belegen-Bewilligung Schreiben rum Lesen.Wenn das Messer zbs beim Durchleuchten entdeckt wird,und  keiner hat Gesagt das ist Verboten oder nehmen sie das Messer und verlassen Sie das Gebäude.Ich bekam nur den Abholschein um das Messer wieder abzuholen,wenn Ich das Gebäude verlassen.

 

Ich muss aber auch ganz Ehrlich sein,Ich habe bei manchen Sache meine Persönlich Einstellung da bin Ich sehr eigen aber schon immer.

Und mir fällt auch nicht das Herz in die Hose wenn 2 oder 4 Polizisten vor mir stehen,Oder anders rum wenn zbs in einem Kaufhaus so eine Sheriff/Futzi zu mir Sagen würde,er möchte gerne in meinen Rucksach schauen.Würde Ich Sagen wir können gerne ins Büro gehen,und Warten dort auf die Polizei weil Ich mir nichts zu schulden kommen lassen habe.

 

Und wo Bitte steht das Ich mit dem Messer nicht mal einen Apfel oder eine Wurst oder Brötchen schneide,weil Ich zbs Bebissträger bin und nicht alles Beissen kann.Oder mal im Wald ein paar Äste zurecht schnitze für meine großen Vögelkäfige hier bei mir.

 

Mir geht es auch weniger um die Strafe sondern,warum wurde die Polizei gerufen,und haben sich vor dem Büro aufgebaut.Und was wäre gewesen wenn Ich eine andere Büro Nummer gesagt hätte vil aus versehen.Und hätten Sie zbs überhaupt das Messer im Rucksack entdeckt,habe auch eine Miniluftpumpe für Fahrrad drin.Da könnte man doch auch Denken das ist ein Schlagstock..

 

Und Ich war ganz Sachlich den Ich werde nie Laut oder Frech,hatte mich die Polizei nicht Aufgeklären können und vil Verwarnt und vil 10-20 Euro aufgerufen.Ausser mir zu Erklären wäre das jetzt ein Taschenmesser,für das Ich 2 Hände brauche zum Aufklappen wäre ALLES in Ordnung.Und auf meine Frage auch so groß oder klein wurde Gesagt Ja aber halt mein Messer nicht.

 

Ach Ja hätte Ich nicht nach dem Büro Gefragt,hätten die Jungs nicht mal gemerkt das Ich im Gebäude bin.

Da kömme natürlich als 1 zur Sprache bei einer Verhandlung,und ob Sie genau Gesehen haben wo her Ich das Messer hatte.

 

mfg


Bearbeitet von langer, 02. Juli 2016 - 20:34.


#6 Floyd

Floyd
  • 888 Beiträge
  • WohnortCastrop-Rauxel
  • Sport:Fahrradfahren, Geocaching, Kanusport, Wandern

Geschrieben 04. Juli 2016 - 17:48

Also du bist da jetzt einen häufig vorkommenden Irrtum aufgesessen. Zum einen gibt es Laut Waffengesetz verbotene Gegenstände die man gar nicht besitzen darf. Das wären zum Beispiel Stahlruten, Schlagringe usw. und halt auch Springmesser die länger als 8,5cm oder beidseitig geschliffen oder halt wenn die Klinge vorn raus kommt. Der §42a unterteilt die Messer die man legal besitzen darf noch mal in die die man legal führen kann und die halt einem Führungverbot unterliegen. Und bei dir handelt es sich um letzteres also Besitz erlaubt aber das führen ist verboten. Da gibt es halt noch die Ausnahmeregelung mit dem "berechtigtem Intresse" da würd ich mir aber nicht so viel Hoffnung machen. Das du als Gebissträger auch unterwegs Lebenmittel schneiden möchtest ist zwar ein guter Grund überhaupt ein Messer zu führen. Das würd aber auch mit nem Messer gehen was nicht unter das Führungsverbot fällt. Da fällt mir jetz kein Argument ein warum es ein Springmesser sein muss.



#7 langer

langer
  • 36 Beiträge

Geschrieben 04. Juli 2016 - 18:28

hallo

 

Erst mal Danke für deine Faire Antwort.

 

Also ist es so das Ich das Messer weder im Rucksack noch in der Hosentasche bei mir führen darf.

Und wenn die Polizei meinen Rucksack durch sucht hätte würde das Messer auch Sichergestellt,und es erwartet mich ein Bußgeld.

Aber das Messer bekäme Ich zurück da es nicht Verboten ist.Ach ja das Messer kann man auch verriegel,dazu braucht man 2 Hände.

 

Und noch was ein gleich großes Taschenmesser für das Ich 2 Hände brauche zum Öffnen,könnte Ich problemlos tragen.Laut Aussage der Polizei mit den Ich zutun hatte.

 

Das ist genau mein Messer gewesen.

http://www.herbertz-...arz-guertelclip

 

mfg


Bearbeitet von langer, 04. Juli 2016 - 18:35.


#8 Floyd

Floyd
  • 888 Beiträge
  • WohnortCastrop-Rauxel
  • Sport:Fahrradfahren, Geocaching, Kanusport, Wandern

Geschrieben 04. Juli 2016 - 19:37

Bei feststehenden Messern gibt es eine Größengrenze. Über 12 cm Klinge fallen die auch unters Führungsverbot. Klappmesser fallen unter das Führungsverbot wenn sie sich einhändig öffnen und sich geöffnet verriegeln lassen, die Größe spielt was das führen angeht keine Rolle. Bei der Grenze von 8,5 cm bei Springmessern gehts nur darum ob der Besitz verboten ist das hat mit dem führen erstmal nix zu tun. Viele Leute denken die 8,5 cm gelten für alle Klappmesser aber dem ist nicht so. Ein Coldsteel Rajah II würde wenn man den Klingenheber abbaut nicht unters Führungsverbot fallen trotz eine Klingenlänge von 6 Zoll. Ein kleines Messerchen für den Schlüsselbund schon wenn einhändig zu öffnen.



#9 langer

langer
  • 36 Beiträge

Geschrieben 04. Juli 2016 - 20:55

hallo

 

Naja das Rayah 2 ist auch ein Klopper das würde Ich jetzt nicht einstecken,auch wenn es erlaubt ist/wäre.

 

Mir geht es nicht um die Strafe oder das Ich mich rechtfertigen möchte,Ich finde halt das verhalten der Frau und Älteren Mann von der Kontrolle nicht richtig.So nach dem Moto HALLO HALLO Herr Lehrer Ich weis was,den Ich hatte ja Geschrieben das die 2 eine anregende Unterhaltung führten.Und Ich Dachte OK läufst du halt rechts am Detektor vorbei,und leider so Blöd war vil 1-2 Minuten später nach der Büronummer Gefragt habe.Da wussten BEIDE auf einmal das Sie mich nicht Kontroliert haben.

 

Aber Ich kenne auch die Tussi die war vor 30 Jahren schon so Dumm wie ein Ofen,auch werde Ich mal Spasshalb Schauen ob die überhaupt Justiz Uniform tragen.

 

Den vil merkt man das Ich würde die ganze Sache gern aus reizen,von mir aus mit Verhandlung habe da so meine Erfahrungen.

So musste Ich mal von über 30 Jahren keinen MTU Test machen,und konnte meinen Lappen behalten.

Obwohl Ich sogar schon die Zustimmung unter Schrieben hatte,auf der Fuhrerscheinstelle.

 

Aber Ich werde hier mal Schreiben was im 1 Brief steht,weil vor mir wurde ja nichts gesagt bzw gibt es keine Aussage dazu.

 

mfg


Bearbeitet von langer, 04. Juli 2016 - 20:56.


#10 machine

machine
  • 488 Beiträge
  • WohnortHeidelberg
  • Sport:Angeln, Survival, Wandern

Geschrieben 06. Juli 2016 - 11:45

Gestern wurde in einem Supermarkt in dem ich regelmäßig einkaufe ein sechs jähriges Mädchen durch einen Stich in den Hals lebensgefährlich verletzt. Das Messer stammte aus dem Haushaltswaren-Sortiments des Marktes. Soviel dazu. Kein Paragraph schützt uns vor diesen Irren!






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