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Herbertz Springmesser ist eingezogen worden


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74 Antworten in diesem Thema

#21 langer

langer
  • 36 Beiträge

Geschrieben 07. Juli 2016 - 16:10

na ja da mein Messer von einer 2 Personen an die Polizei übergeben worden ist,könnte das vil ein rolle spielen.

Das entriegel geht nicht so einfach,da braucht man schon 2 Hände.

 

Ich hoffe nur das endlich mal der Wisch kommt,um zu Wissen ,was für eine Hausnummer die Aufgerufen haben an Geldbuße.



#22 langer

langer
  • 36 Beiträge

Geschrieben 13. Juli 2016 - 19:49

hallo

 

So nach genau 2 Wochen kam Heute der Brief vom Ordnungsamt,

 

Also Ich habe gegen § 42 a Abs  1 Nr3 Waffengesetz dort genannte Messer.Springmesser geführt usw.

Und zbs lässt auf mangelnde Sorgfalt im Umgang mit Waffen schließen.

 

Anbei ein Blatt Angaben zur Person wenn etas nicht stimmt,und unter zum Ankreuzen.

 

Gebe den Verstoß zu oder Ich gebe den Verstoß nicht zu weil.

.Ach ja und Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen.(rentner)

 

Bin etwas Überrascht dachte es gibt gleich einen Bußgeldbescheid bzw Geldstrafe,Ich habe jetzt 1 Woche Zeit zu Antworten.

Ist das jetzt die normale Vorgehungsweise bei solchen Sachen.

 

gruss langer



#23 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 13. Juli 2016 - 21:27

Wenn dir ein wirklich guter Grund einfällt, das Messer dabei gehabt zu haben, gib den Verstoß nicht zu und begründe deine Auffassung. Deine wirtschaftliche Lage kannst du trotzdem schildern. Fällt dir kein Grund ein, folge dem Rat von  @Vennwanderer...

 

Ich bin jedoch der Meinung, dass man so viel Widerstand leisten sollte wie möglich...


Bearbeitet von maku, 13. Juli 2016 - 21:29.


#24 langer

langer
  • 36 Beiträge

Geschrieben 13. Juli 2016 - 23:23

hallo

 

Erst mal Danke für die Antworten.

 

Ich gebe den Verstoß nicht zu,das ist erstmal Fakt mit oder ohne Anwalt,obwokl mich das vermutlich nichts Kostet:Muss Ich aber erstmal Schauen wie das läuft mit Prozesbeihilfe usw.Ich habe irgendwie das Gefühl das das Ordnungsamt nicht genau weis,wie Sie reagieren sollen.Mich verwirrt ein wenig die Fragen Geben Sie es zu Ja oder Nein.

 

Der Knackpunkt wird erst mal sein,das mein Rucksach mit einem schraubbaren Karabinerhaken an den Reissverschlüssen ja gesichert ist.

Und Ich will mich mal so aus drücken es wäre weis Gott nicht die 1 Verhandlung mit mir,und Ich kann eine Gespräch mit Fragen und Antworten Gedanklich vorher durch spielen.Da habe Ich schon einem Psyologen oder Therapeut gezeigt,und besonders der Psyologe war ganz begeistert.Einfach aus gedrückt weis Ich in etwas was Ich Gefragt werde,und weis eigendlich schon die nächte Frage/Antwort auf meine eigene Antwort und habe eigendlich schon meine nächste Antwort oder Frage parat.

 

Und wer kann zbs Ausschliessen das Ich mir mal ein Wurst--Hamburger--Döner--oder sogar Pizza klein schneiden muss.

Weil Ich eine Vollprotese tragen.Aber warum braucht man dazu ein Springmesser ? dann stellt sich mir die Frage für was braucht man ein Steakmesser und benutzt kein Buttermesser.! (weil es schärfer ist)

Und wie schon Geschrieben Ich bin 190cm groß mit knapp 100kilo,das soll mir einer mal zeigen.Das er umbemerkt den schraubbaren Karabinerhaken auf macht,den Reissverschluss öffnen und ganz nach unter reingreifen kann.

 

Aber wie Gesagt Ich gebe es nicht zu habe einige Zeilen dazu geschrieben,und werde den Brief die nächsten Tage abschicken per Einschreiben.Und auch weiter Berichten wie es weiter ging.

 

Eine kleine Anmerkung bei zbs Vernehmungen oder Verhandlungen oder Gruppen oder Einzelgesprächen (Alkohol).

Ist Wichtig immer Ruhig bleiben--Sachlich mit gegen Argumenten in der hinterhand,und ja nicht den Gegenüber für Dumm oder Ahnunglos halten.Aber wenn dich mal ein Psyologe und Therapeut aus einer Gruppe schmeißt mit 10 Mann,weil Du Ihm Erklärst was eine Mitpatient gesagt und gemeint hat.Und Er verliert die Fassung und scheisst dich raus,da fehlem einem schon die Worte.

 

Und was Ich dem Ordnungsamt auch geschrieben habe ist das Ich ja schon Unbemerkt vom Sicherheitdienst im Gebäude war.

Und das bei einer Verhandlung natürlich auch zur Sprache kommt,genau so Geprüft werden muss ,ob das Sicherheitspersonal.(wer weis ob die nicht zum Ordnungsamt gehören)

Mein hinterlegten Eigentum an eine 3 Person einfach übergeben kann.

 

Bin guter dinge gruss langer


Bearbeitet von langer, 13. Juli 2016 - 23:30.


#25 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 13. Juli 2016 - 23:44

Das hat irgendwie Hand und Fuß. Bin gespannt, wie die Gegenseite dazu steht. Melde dich, wenn es Neuigkeiten gibt.



#26 rob

rob
  • 112 Beiträge

Geschrieben 14. Juli 2016 - 06:31

Hallo Langer,

 

Ich melde mich dann auch noch zu Wort - nachdem ich mich schon mehrmals hab' zurück halten müssen

 

Fakt ist

- Dein Messer stellt keine verbotene Waffe dar, unterliegt aber einem, durch die Bauart bedingten, Führungsverbot. 

- der Begriff 'führen' ist ziemlich klar festgelegt - wenn es im Rucksack ist, der dazu auch noch verschlossen ist, ist das kein führen. 

- Gesetze richten sich nicht nach der Körpergrösse und der Statur eines Bürgers. 

- Es ist aus Sicht des Gesetzgebers auch egal, ob Du der Ansicht bist, dass Dir ein Springmesser besser taugt.

 

Jetzt zum Vorfall:

Du hast einen gravierenden Fehler gemacht: Du hast das Messer aus dem Rucksack genommen (aus welchen Gründen auch immer) und zwar ohne, dass es das Sicherheitspersonal gesehen hat (siehe Post 171: "Und habe es doch zbs erst durch die Kontrolle aus meinem Rucksack genommen.Das konnte nämlich das Sicherheitpersonal überhaupt nicht Sehen,ob Ich das Messer zbs aus der Hose--Jacke genommen habe."). Und genau das ist der springende Punkt. Das Sicherheitspersonal hat das Messer 'offen / nicht verpackt' vorgefunden und nicht gesehen, dass Du es aus dem Rucksack genommen hast. Deshalb wird davon ausgegangen, dass Du es geführt hast. 

 

Und egal, welche Begründungen Dir noch einfallen, und wie vorbereitet Du auf Fragen bist - schlussendlich läuft es darauf hinaus, dass Du beweisen musst, dass Du das Messer aus dem Rucksack genommen hast.

 

Mein Rat: bespreche Dich mit einem Anwalt. Deine Argumentationen ziehen nämlich nicht ... und jetzt ist guter Rat gefragt - von jemandem, der sich damit auskennt.

 

Nebenbei: Auch mir entzieht sich die Einsicht, warum ich ein Messer mit einer 12cm Klinge am Gürtel tragen darf, aber ein handliches und einfach zu öffnendes Klappmesser mit einer deutlich kleineren Klinge darf ich nur ganz unten im Rucksack in einem tragbaren Panzerschrank befördern. IMHO ein typisches Beispiel dafür, dass die Allgemeinheit für die Vergehen Einzelner 'bestraft' wird.  

 

Drück' Dir die Daumen, dass das gut kommt

Rob



#27 langer

langer
  • 36 Beiträge

Geschrieben 14. Juli 2016 - 10:58

hallo

 

Mal so Gesagt Schriftlich könnte Ich mich nicht Verteidigen.

 

Als wie so eine Schleuse/Kontrolle aus Sieht kan man sich ja in etwa vorstellen,da ist der Metalldetektor Quer zu einem Tisch und da steht auch der Durchleuchter für Taschen Rucksack usw..Also wenn man reinkommt steht links der Tisch und grade aus der Türrahmen (detektor)und ganz rechts kann man so vorbei laufen..Und Ich da Ich ja schon im Gebäude war,habe Ich das Sicherheitspersonal von Hinter angesprochen.Dann auf die Aufforderung den Rucksack zu Kontrollieren,bin Ich nach links im Bogen amTurrahmen vorbei gelaufen auf den Tisch zu.Den Rucksack in der einen Hand und das Messer in der anderen Hand und habe es sofort hingelegt.Dann habe Ich den Rucksack hingestellt und habe meine Taschen leer gemacht.

Und wenn das Sicherheitspersonal zu 2 so etwas nicht Sehen,ist das doch nicht mein Problem.Ein Polizist oder vil auch einTürsteher,oder wenn man mal selbst mit jemand in Streit gerät,da achte Ich doch auf die Hände.Und nicht auf die Schuhe oder ob er mit den Ohren wackelt.Und Ich muss doch garnichts beweisen,Ich bin doch nicht in der bring Schuld.

 

Und wegem den Rucksack da Frage Ich mich handeln zbs alle Frauen fahrlässig,wenn Ihnen was aus der Handtasche gestohlen wird.

Weil an der Umhänge Taschen kein Schloss dran ist,oder bei einem Taschen Diebstahl das Portmone auf der Hose.

 

Oder bei einer Auseinandersetzung wenn es heißt du hast 1 vil auch 2 mal zu erst Geschlagen,wenn man Sagt das der andere dir ins Gesicht gespuckt hat.Und deine Handlung eher ein Reflex war.auf das Spucken,und das er gleich umfällt konntest du doch nicht wissen bei einer Ohrfeige.

 

Und ist es es so abwegig da Ich den Rucksack schon in der Hand hatte,und Ich kurz kurz vorher noch auf die Ladung geschaut hatte.

Um nach der Zimmernummer zu schauen nach der Ich ja das Sicherheitspersonal Gefragt habe.Und kurze Zeit später stand die Polizei vor diesem Büro,und konnten sich überzeugen das Ich darin sitze.

 

Ich Ärgere mich ganz Ehrlich über mich selbst,und das Ich das nicht richtig verstanden habe.Das zwar das Messer nicht verboten ist,aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen getragen werden darf.Aber mit 18 Jahren (1981) durfte Ich mit einer G3 spielen,da durch hatte man sogar Früher den kleine Waffenschein,das gilt wohl Heute auch nicht mehr

 

gruss langer.


Bearbeitet von langer, 14. Juli 2016 - 11:03.


#28 outdoorfriend

outdoorfriend
  • 1.164 Beiträge
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  • Sport:Angeln, Bogensport, Kanusport, Survival, Wandern

Geschrieben 14. Juli 2016 - 11:54

Also - wenn es wie ja auch im Schreiben steht - unter 42a und du es in einem verschlossenen Rucksack hattest - ist das in Ordnung - was ich anders sehe als Rob - du musst nicht beweisen, dass es im verschlossenen Rucksack war. Das deutsche Recht läuft meiner Meinung nach anders herum.
Ich war vor einem halben Jahr auch in einem GErichtshaus um einen Erbschein zu holen - da kam die Frau mit dem Metallscanner und hat Schlüssel, etc. und mein Deejo Taschenmesser erkannt. Das Messer kam in eine Schale - ich bekam einen Zettel und beim Gehen bekam ich es wieder. Das fällt nicht unter 42 a - ich hatte es auch in der Jackentasche.
Ich denke - aber ich bin kein Anwalt - alles in Ordnung.
Ich würde auch einen Anwalt konsultieren. Muss man antürlich schauen hat mán Rechtsschutz - zahlt der auch - oder - was kostet der Anwalt - die haben oft vorprozesslich Pauschalen. Die sind auch glaube ich nicht mehr preisgebunden.

#29 machine

machine
  • 488 Beiträge
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Geschrieben 14. Juli 2016 - 13:38

@langer,

 

nicht falsch verstehen. Ist nicht böse gemeint, aber aus mancher Aussage von dir höre ich heraus das du schon öfter mit Behörden/Ämtern zu tun hattest. Kann es sein dass die dir deshalb auf den Zahn fühlen?



#30 langer

langer
  • 36 Beiträge

Geschrieben 15. Juli 2016 - 15:37

hallo

 

Das Ich das Messer schon in der Hand hatte,als Ich beim Herum laufen zum Tisch ging ist doch,klar kann es ja schlecht mit den Zähnen aus dem Rucksack.raus nehmen.

So wie man auf eine Kasse zu läuft,und holte seine Geldbörse schon herraus oder nimmt schon seinen Rucksack runter.

 

Und Machine was meist du genau ? und wer soll mir auf den Zahn fühlen.? Frag ruhig direkt macht nix.

Und mein Termin war eine reine Private sache,Ich musste was abgeben und der Herr hat in der Stadt 2 Büros.

Und dachte im Amtsgericht wäre für mich Näher,und Ich wusste nicht das es im Amtsgericht ist,Da ist ein ganzer Straßenzug Neu bebaut worden.

 

Und auf die Frage vom Machine im Alten Amtsgerichts wäre mir das nicht passiert,da weis Ich von solchen Kontrollen.

Den es ging alles relativ schnell und Ich hätte vermutlich auch einfach wieder raus gehen können.Aber wohin mit dem Messer.

Ich Fahre Rad im gebüsch verstecken oder was.

 

Habe Heute das Schreiben per Einschreiber zurückgeschicht mit Nein gebe es nicht zu.

Und wenn das Sicherheitspersonal aber zbs Behaupten würde,Ich hätte es aus der HosenTaschen gezogen.Auch da hätte Ich ein gegen Argument bzw eine Frage dazu.Und meine Hand ist 10cm breit Ich meine man Sieht das Messer garnicht wenn Ich eine Faust mache.

 

Kann es nur nicht Testen da Ich kein Messer mehr habe.

 

gruss langer


Also - wenn es wie ja auch im Schreiben steht - unter 42a und du es in einem verschlossenen Rucksack hattest - ist das in Ordnung - was ich anders sehe als Rob - du musst nicht beweisen, dass es im verschlossenen Rucksack war. Das deutsche Recht läuft meiner Meinung nach anders herum.
Ich war vor einem halben Jahr auch in einem GErichtshaus um einen Erbschein zu holen - da kam die Frau mit dem Metallscanner und hat Schlüssel, etc. und mein Deejo Taschenmesser erkannt. Das Messer kam in eine Schale - ich bekam einen Zettel und beim Gehen bekam ich es wieder. Das fällt nicht unter 42 a - ich hatte es auch in der Jackentasche.
Ich denke - aber ich bin kein Anwalt - alles in Ordnung.
Ich würde auch einen Anwalt konsultieren. Muss man antürlich schauen hat mán Rechtsschutz - zahlt der auch - oder - was kostet der Anwalt - die haben oft vorprozesslich Pauschalen. Die sind auch glaube ich nicht mehr preisgebunden.

hallo

 

Bei dir war ja alles in Ordnung aber du hast vermutlich nicht vorher alles in die Schale gelegt oder ?

Ich wurde nur aufgeforder die Taschen zu leeren und den Rucksack abzugeben,man müsste halt wissen ob das Messer zbs beim durchleuchten erkannt bzw gesehen wird.Und was passiert dann bekomme Ich es beim Verlassen wieder,oder wird trotzdem die Polizei Gerufen.Und nehmen Die das aus dem Rucksack oder muss Ich das machen.

 

Und Ich habe wirklich kein Wort gesprochen kein Warum und Wieso oder Nein das mache Ich nicht nix nix.

Nur die Abholnummer genommen und bin weiter,ausser natürlich vorher die Frage wo das Büro Nummer xyz ist.

 

gruss langer






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