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Polizeikontrolle - Sanrenmu 9054 sichergestellt


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9 Antworten in diesem Thema

#1 brummaman

brummaman
  • 2 Beiträge

Geschrieben 16. Oktober 2017 - 21:37

Hallo liebes Forum,

vorgestern abend bin ich in eine Verkehrskontrolle gekommen, der beamter sah mein Messer in meiner Hostentasche, ich musste meine arme nach oben nehmen und er hat es mir aus der Hosentasche gezogen.

Beide Beamten sagten ich darf das weder besitzen noch tragen, wäre ne straftat, ich erwiderte dass das messer 42a konform ist und somit getragen werden darf, interessierte die nicht...währenddessen versuchte er noch irgendwie die klingenlänge zu messen und meinte: über 8cm. illegal!

Es gab noch ne Diskussion in der ich ihnen erklärte dass das messer einhändig zu öffnen UND arretiert werden kann um illegal zu sein. Ich wurde gefragt wo das stehen würde, ich sagte 42a waffengesetz, er lachte nur und sagte da wäre ich ja schonmal im falschen paragraphne da es hier sich um paragraph 53 handeln würde... tja was soll man da noch sagen.

ich erklärte es ihnen nochmals danach kam nur die antwort: das messer ist ja arretierbar, das geht zur staatsanwaltschaft, das bekomm ich nicht zurück.

ich hab der sicherstellung widersprochen und gab kein einverständnis zu der formlosen enziehung.


was nun?
es ist so ärgerlich dass sowas überhaupt möglich ist und polizisten die offensichtlich keine ahnung haben trotzdem so handeln dürfen.


kann ich mich zukünftig vor solchen schikanen schützen oder wird mir das wenn ich pech habe jedes mal aufs neue abgenommen?
kann ich nicht an ort und stelle die herausgabe meines eigentums verlangen?



bei bedarf kann ich auch gerne das sicherstellungsprotokoll hochladen dass ich erhalten habe.



#2 outdoorfriend

outdoorfriend
  • 1.164 Beiträge
  • WohnortRhein/Main
  • Sport:Angeln, Bogensport, Kanusport, Survival, Wandern

Geschrieben 17. Oktober 2017 - 09:12

Das Messer kostet 17,90 € - wäre zu verschmerzen - ich kenne Leute die haben so ein Messer für 400 € abgenommen bekommen.
Aber die Polizisten liegen leider falsch.

Erst einmal ein paar Sachen zur Erklärung.

Der Paragraph heißt 42 a - https://www.gesetze-...2002/__42a.html
der verbietet es Einhandmesser, die feststellbar sind zu führen.

Die Länge ist bei Foldern - Taschenmessern völlig egal - das kann sogar über 12 cm haben -
Einhand und feststellbar sind die Fakten.

Es ist auch keine Straftat - sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Wie gesagt - das Messer ist nicht verboten - es muss aber in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.

Was dabei raus kommt ist immer schwer zu sagen - manchmal wird bei Vernichtung des Messers eingestellt
- manchmal gibt es eine Verwarnung - mit Geldbusse von 100 Euro - man weiß es nicht.



Was die meinten ist folgendes:
Der Bußgeldrahmen geht gem. § 53 Abs. 2 WaffG bis zehntausend Euro,
eine Einziehung des Messers ist gem. § 54 Abs. 2 WaffG eine Ermessensentscheidung, liegt aber natürlich nahe.

Warum liegt der Polizist falsch - weil es zwar ein Einhandmesser ist - aber nicht arretierbar.

#3 Fliegentod

Fliegentod
  • 602 Beiträge
  • WohnortNah am Kaiserstuhl

Geschrieben 17. Oktober 2017 - 10:31

Es ist leider sehr Häufig, daß die Ordnungshüter nicht mit allen Paragraphen vertraut sind. Es sind aber auch keine Anwälte.

 

Du hättest die Dienstnummern und das Revier der Beamten verlangen können. Ihnen das Messer mit aufs Revier mitgeben können, damit sie dort die Sachlage in Ruhe klären können, und sagen Du holst das Messer dann wieder ab.

Spätestens wenn Du die Dienstnummern einforderst, wird manch ein Polizist stutzig.

Wichtig ist immer ruhe bewaren, nicht laut und hektisch werden. Beamte sind auch nur Menschen. Und einige wissen auch, daß sie nicht alles wissen können. Manche lassen leider den Oberlehre raus hängen.

Wie überall.


Bearbeitet von Fliegentod, 17. Oktober 2017 - 10:31.


#4 machine

machine
  • 488 Beiträge
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  • Sport:Angeln, Survival, Wandern

Geschrieben 17. Oktober 2017 - 13:24

Vielleicht wollte da jemand günstig an ein schönes Messer kommen :D.

 

Zoff Zuhause, der 20. Kleinkriminelle und jede Menge unbezahlte Überstunden, das macht den Beamten schlechte Laune :evil:. Dann hat sich das schnell und das Messer ist weg. Wahrscheinlich auch ein Victorinox. Diskutieren hilft da meist wenig und schnell wird einem daraus auch noch ein Strick gedreht :embarrest:. Gott sei Dank habe ich solche Erfahrungen noch nicht so oft machen müssen. Im Gegenteil habe ich schon mal einen Polizisten gehabt der total begeistert von meinem PF Alpha war und wissen wollte wo ich es gekauft habe und was es gekostet hat.



#5 brummaman

brummaman
  • 2 Beiträge

Geschrieben 17. Oktober 2017 - 19:02

es ist einfach ärgerlich. wenn man sich extra eins kauft das gesetzeskonform ist und trotzdem hat man nichts als ärger weil die beamten meinen dass slipjoints eine arretierung haben statt einfach mal kurz zu googeln...

 

naja bleibt mir ja nix anderes übrig als zu warten wann ich es wieder bekomme, hoffe nur ich bekomm dann einen wisch mit ausgehändigt den ic zukünftig den übereifrigen beamten ins gesicht halten kann falls sie es mir erneut abnehmen wollen wenn ihnen langweilig ist....



#6 machine

machine
  • 488 Beiträge
  • WohnortHeidelberg
  • Sport:Angeln, Survival, Wandern

Geschrieben 18. Oktober 2017 - 15:45

Klar ist das ärgerlich, aber sei froh das du kein Sebenza o. ä. dabei hattest.

 

Ich kenne die Problematik mit der Auslegungssache von einem ganz anderen Thema. Ein  Bekannter hat sich in den frühen 90ern einen Opel Kadett restauriert und aufgemotzt. Da waren einige Eintragungen beim TÜV nötig und trotz akribischer Sorgfalt hatte er immer wieder Ärger mit der Polizei. Vorfahren, Stilllegen, Fahrverbot ect. Einige schauten sich nur interessiert das Automobil an und wünschten allzeit gute Fahrt und andere holten gleich die Unzulässigkeitskeule raus. Da halfen auch die gültigen Papiere nichts.



#7 Fliegentod

Fliegentod
  • 602 Beiträge
  • WohnortNah am Kaiserstuhl

Geschrieben 19. Oktober 2017 - 07:50

Wobei die Überprüfung eines Messers wohl einfach vor Ort durchzuführen ist.

Läßt sich das Messer mit einer Hand öffnen? Ja<->Nein

Arritiert die Klinge im ausgeklappten Zustand? Ja<->Nein

 

Beim Auto braucht man je nach Verdachtsmoment einen genormten Prüfstand.

Die wollen ja auch prüfen ob die Papiere ja dann auch tatsächlich zu den verbauten Teilen gehören, und nicht nur ähnliche ersetzt worden sind.

Z.B. Papiere für Frontschürtze Hersteller XY 15cm Bodenfreiheit, verbaut Frontschürze selber Hersteller aber nur 13cm Bodenfreiheit.



#8 machine

machine
  • 488 Beiträge
  • WohnortHeidelberg
  • Sport:Angeln, Survival, Wandern

Geschrieben 20. Oktober 2017 - 10:17

Eben, deshalb auch das Vorfahren. Aber das Theater bei den Kontrollen selbst bleibt das gleiche.



#9 zarlos

zarlos
  • 1 Beiträge

Geschrieben 22. Januar 2018 - 16:49

Hallo brummaman,

 

ich bin gerade auf diese Beiträge gestoßen und frage mich, was denn nun der Stand der Dinge ist.

Hat sich denn schon eine Behörde etc. bei dir gemeldet – egal ob in Form eines Schreibens oder einer Rücksendung deines Messers? Mich würde wirklich interessieren, wie so eine Sache abläuft (wie schnell, wie unkompliziert und wie teuer für den Bürger), wenn du doch nun wirklich keinerlei Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hast. Es wäre nett, wenn du mich und vielleicht andere Interessierte ein wenig auf dem Laufenden halten würdest.

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

 

zarlos



#10 Sporty

Sporty
  • 39 Beiträge

Geschrieben 20. Februar 2018 - 16:50

naja bleibt mir ja nix anderes übrig als zu warten wann ...

 

Wie ist die Sache ausgegangen?






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