Wer gerne draußen ist, teilt diese Leidenschaft auch gerne mal mit dem besten Freund des Menschen. Dem Hund.
Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Alleine in Deutschland gibt es viele Regelungen, wie man sich mit dem Hund im Wald zu bewegen hat.
So gibt es Bundesländer, die generell Leinenpflicht vorschreiben. Einige schreiben sogar eine kurze Leine vor.
Andere Bundesländer schreiben Leinenpflicht wärend der Schonzeit vor.
Lediglich 5 Bundesländer Schreiben für Wälder keine Leinenpflicht vor, der Hund muss aber stehts abrufbar sein. D.H. der Hund muß stehts auf Komando kommen wenn man darauf angesprochen wird.
Zudem sind noch Städtische Vorschriften zu beachten. Manche Gemeinden weisen Naturschutzgebiete aus, in denen eine Leinenpflicht besteht, obwohl das Landesgesetz milder wäre.
Am besten ist, man richtet sich immer nach der strengeren Vorschrift.
Und natürlich sollte man immer die Hinterlassenschaften des Hundes beseitigen. So vermeidet man die Verbreitung von Krankheiten. Selbst wenn der eigene Hund nichts hat. So ein Hundehaufen zieht ja auch andere Tiere an, die ggf. Krankheitserreger bei sich tragen.
Wer also einen Survival-Urlaub plant, sollte sich also kundig machen wie in seiner Urlaubsgegend mit dem Hund verfahren wird.