Danke, beck2oldschool, für die Erklärung.
Bundeswehr
Erstellt von Bausebruzzler, 07. Feb. 2009 20:02
42 Antworten in diesem Thema
#41 Gast_Fuchs
Geschrieben 09. Februar 2009 - 21:32
#42 Gast_Alzwolf
Geschrieben 10. Februar 2009 - 10:33
Rein rechtlich hat der Polizist eine Garantenstellung und kann sich nicht so leicht verp****. Viele tun es leider, dies gebe ich zu. Nur leider leben wir in einem Land, wo sowas ausdiskutiert wird, anstatt das Fehlverhalten zu bestrafen.
Klar gibt es überall in jedem Berufslager genügend Drückeberger, aber dagegen kommen Idealisten leider nicht an. Im Gegenteil, der Arbeit und Verantwortung verteilt sich auf deren Schultern.
Auch mich greult es davor, wenn Soldaten, Polizisten, THWler usw. in der Kiste nach Hause geschickt werden.
Beim ersten Bundeswehreinsatz während des Golfkrieg II (Kuwait 1990) verweigerten Bundeswehrpiloten ihren Einsatz in der Türkei. Damals habe ich mir gedacht, tolle Geschichte, hoffentlich bekommen die einen vor den Latz geknallt. Passiert ist nichts. Auch ich kann bei jedem Einsatz remonstieren laut Beamtengesetz. Stellt Euch vor, man diskutiert jedesmal über jeden Aktion. Gute Nacht Deutschland, Chaos würde herrschen.
Um die ganze Diskussion abzuschließen: Ich habe respekt vor den Leuten, die Ihre Gesundheit, Leben und Familienleben in den Dienst der Allgemeinheit stellen!
Klar gibt es überall in jedem Berufslager genügend Drückeberger, aber dagegen kommen Idealisten leider nicht an. Im Gegenteil, der Arbeit und Verantwortung verteilt sich auf deren Schultern.
Auch mich greult es davor, wenn Soldaten, Polizisten, THWler usw. in der Kiste nach Hause geschickt werden.
Beim ersten Bundeswehreinsatz während des Golfkrieg II (Kuwait 1990) verweigerten Bundeswehrpiloten ihren Einsatz in der Türkei. Damals habe ich mir gedacht, tolle Geschichte, hoffentlich bekommen die einen vor den Latz geknallt. Passiert ist nichts. Auch ich kann bei jedem Einsatz remonstieren laut Beamtengesetz. Stellt Euch vor, man diskutiert jedesmal über jeden Aktion. Gute Nacht Deutschland, Chaos würde herrschen.
Um die ganze Diskussion abzuschließen: Ich habe respekt vor den Leuten, die Ihre Gesundheit, Leben und Familienleben in den Dienst der Allgemeinheit stellen!
#43
Geschrieben 10. Februar 2009 - 22:31
Hmm, lustig kommen wieder mächtig vom Thema ab, aber is ja egal, sind ja hier beim Smalltalk.
Hab mich hier bisher zurückgehalten, da ich nie "gedient" hab, was ich manchmal n bißchen bereue. Wäre bestimmt ne nette Erfahrung gewesen...
Ich weiß ja nicht, welche Konsequenzen einem Soldaten drohen, der sich verpisst oder auch nur vor seinen Pflichten drückt...
Durch die von Schattenwolf angesprochene Garantenstellung, kann das für Polizisten aber echt mächtig dumm ausgehen.
Haben das ganze mal am Beispiel Amoklauf :rocketwhore:durchgespielt. Bisher war jeder der Meinung: Na und? Dann begehe ich halt n Dienstvergehen, weil ich eine Anweisung ("Geh in die Schule und stell den Täter.") nicht befolge. Vielleicht kommt noch ne Unterlassene Hilfeleistung dazu, das war´s dann aber auch schon.
Aber da irrt der Leser. Angenommen es wird nachgewiesen, dass der Amokläufer jemanden getötet hat, der gerettet worden wäre, wenn der Beamte seine Dienstpflicht erfüllt hätte. Dann begeht der Beamte durch seine Garantenstellung einen Totschlag durch Unterlassen, der mit mehreren Jahren Haft bestraft werden kann...
Auf die moralische Verwerflichkeit dieser Einstellung geh ich hier jetzt mal gar nicht erst ein:mad:
Hab mich hier bisher zurückgehalten, da ich nie "gedient" hab, was ich manchmal n bißchen bereue. Wäre bestimmt ne nette Erfahrung gewesen...
Ich weiß ja nicht, welche Konsequenzen einem Soldaten drohen, der sich verpisst oder auch nur vor seinen Pflichten drückt...
Durch die von Schattenwolf angesprochene Garantenstellung, kann das für Polizisten aber echt mächtig dumm ausgehen.
Haben das ganze mal am Beispiel Amoklauf :rocketwhore:durchgespielt. Bisher war jeder der Meinung: Na und? Dann begehe ich halt n Dienstvergehen, weil ich eine Anweisung ("Geh in die Schule und stell den Täter.") nicht befolge. Vielleicht kommt noch ne Unterlassene Hilfeleistung dazu, das war´s dann aber auch schon.
Aber da irrt der Leser. Angenommen es wird nachgewiesen, dass der Amokläufer jemanden getötet hat, der gerettet worden wäre, wenn der Beamte seine Dienstpflicht erfüllt hätte. Dann begeht der Beamte durch seine Garantenstellung einen Totschlag durch Unterlassen, der mit mehreren Jahren Haft bestraft werden kann...
Auf die moralische Verwerflichkeit dieser Einstellung geh ich hier jetzt mal gar nicht erst ein:mad:
Von solchen Fällen hab ich auch gehört... Muss aber langweilig sein, weil die sich - wenn sie gut beraten sind - aus Gewissensgründen vor vielen Ausbildungsinhalten (vor allem Schieß-/ und Gefechtsausbildung) drücken können.Ich hatte Rekruten, die waren noch 3-4 Monate bei der Armee...
Solange bis jemand zu Schaden kommt und nen schlauen Anwalt hat, aber das kommt zugegeben recht selten vor. Häufig wird das Fehlverhalten von den Kollegen des Drückebergers ausgeglichen, so dass kein Schaden eintritt...Nur leider leben wir in einem Land, wo sowas ausdiskutiert wird, anstatt das Fehlverhalten zu bestrafen.
Aber nur bei rechtlichen und nicht bei Gewissenskonflikten oderSchiss...Auch ich kann bei jedem Einsatz remonstieren laut Beamtengesetz.
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