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Bundeswehr


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42 Antworten in diesem Thema

#41 Gast_Fuchs

Gast_Fuchs

Geschrieben 09. Februar 2009 - 21:32

Danke, beck2oldschool, für die Erklärung.:)

#42 Gast_Alzwolf

Gast_Alzwolf

Geschrieben 10. Februar 2009 - 10:33

Rein rechtlich hat der Polizist eine Garantenstellung und kann sich nicht so leicht verp****. Viele tun es leider, dies gebe ich zu. Nur leider leben wir in einem Land, wo sowas ausdiskutiert wird, anstatt das Fehlverhalten zu bestrafen.

Klar gibt es überall in jedem Berufslager genügend Drückeberger, aber dagegen kommen Idealisten leider nicht an. Im Gegenteil, der Arbeit und Verantwortung verteilt sich auf deren Schultern.

Auch mich greult es davor, wenn Soldaten, Polizisten, THWler usw. in der Kiste nach Hause geschickt werden.

Beim ersten Bundeswehreinsatz während des Golfkrieg II (Kuwait 1990) verweigerten Bundeswehrpiloten ihren Einsatz in der Türkei. Damals habe ich mir gedacht, tolle Geschichte, hoffentlich bekommen die einen vor den Latz geknallt. Passiert ist nichts. Auch ich kann bei jedem Einsatz remonstieren laut Beamtengesetz. Stellt Euch vor, man diskutiert jedesmal über jeden Aktion. Gute Nacht Deutschland, Chaos würde herrschen.

Um die ganze Diskussion abzuschließen: Ich habe respekt vor den Leuten, die Ihre Gesundheit, Leben und Familienleben in den Dienst der Allgemeinheit stellen!

#43 Klotczek

Klotczek
  • 135 Beiträge

Geschrieben 10. Februar 2009 - 22:31

Hmm, lustig kommen wieder mächtig vom Thema ab, aber is ja egal, sind ja hier beim Smalltalk.

Hab mich hier bisher zurückgehalten, da ich nie "gedient" hab, was ich manchmal n bißchen bereue. Wäre bestimmt ne nette Erfahrung gewesen...

Ich weiß ja nicht, welche Konsequenzen einem Soldaten drohen, der sich verpisst oder auch nur vor seinen Pflichten drückt...

Durch die von Schattenwolf angesprochene Garantenstellung, kann das für Polizisten aber echt mächtig dumm ausgehen.
Haben das ganze mal am Beispiel Amoklauf :rocketwhore:durchgespielt. Bisher war jeder der Meinung: Na und? Dann begehe ich halt n Dienstvergehen, weil ich eine Anweisung ("Geh in die Schule und stell den Täter.") nicht befolge. Vielleicht kommt noch ne Unterlassene Hilfeleistung dazu, das war´s dann aber auch schon.

Aber da irrt der Leser. Angenommen es wird nachgewiesen, dass der Amokläufer jemanden getötet hat, der gerettet worden wäre, wenn der Beamte seine Dienstpflicht erfüllt hätte. Dann begeht der Beamte durch seine Garantenstellung einen Totschlag durch Unterlassen, der mit mehreren Jahren Haft bestraft werden kann...

Auf die moralische Verwerflichkeit dieser Einstellung geh ich hier jetzt mal gar nicht erst ein:mad:

Ich hatte Rekruten, die waren noch 3-4 Monate bei der Armee...

Von solchen Fällen hab ich auch gehört... Muss aber langweilig sein, weil die sich - wenn sie gut beraten sind - aus Gewissensgründen vor vielen Ausbildungsinhalten (vor allem Schieß-/ und Gefechtsausbildung) drücken können.

Nur leider leben wir in einem Land, wo sowas ausdiskutiert wird, anstatt das Fehlverhalten zu bestrafen.

Solange bis jemand zu Schaden kommt und nen schlauen Anwalt hat, aber das kommt zugegeben recht selten vor. Häufig wird das Fehlverhalten von den Kollegen des Drückebergers ausgeglichen, so dass kein Schaden eintritt...:mad:

Auch ich kann bei jedem Einsatz remonstieren laut Beamtengesetz.

Aber nur bei rechtlichen und nicht bei Gewissenskonflikten oderSchiss...




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