aber die meiste Zeit wurde über Messer gesprochen, die sowieso nicht am Schlüsselbund getragen werden dürfen. Also in meinen Augen völlig untauglich als EDC, da illegal zu führen.
Schade... in meinen Augen dann daher völlige Zeitverschwendung.
Das sehe ich etwas anders. Ich habe 9 Messer gezeigt in dem Film, 5 davon fallen unter den §42a WaffenG und bei 4 Messern ist das nicht der Fall:
Einhandmesser ohne Verriegelung:
Darüber hinaus ist es ja nicht verboten Einhandmesser mit Verriegelung zu führen, solange man dies eben im Rahmen eines allgemein anerkannten Zweckes macht. Wer etwa im Bereich Sicherheit, Wald- und Forstwirtschaft oder auch in der Logistik arbeitet, der wird sicherlich Gründe angeben können, warum er ein Messer mit Verriegelung bei sich führt. Und selbst wenn man keinen legal reason hat, so kann man solche Messer immer noch problemlos besitzen und im nicht-öffentlichen Bereich auch führen. Ich halte es daher für wichtig auch Messer zu zeigen, die unter den §42a fallen, denn nur so kann man auch ein Gesamtbild vermitteln.
So oder so finde ich die ewige Heulerei wegen des §42a WaffenG mittlerweile nur noch lächerlich. Den Paragraphen gibt es seit mehr als 6 Jahren und ich bin in all der Zeit nur ein einziges Mal überhaupt von der Polzei kontrolliert worden (und das weil ich an einem Stopp Schild nicht 2 Sekunden gestanden habe, sondern nur 0,5 ). Auf das Messer am Schlüsselbund sowie das Messer in der Hosentasche hat der Polizist dabei überhaupt nicht geachtet. Der war nur froh, dass er dem nächsten Trottel 20 Euro abgeluchst hatte. Aber selbst wenn man dort meine Messer kontrolliert hätte und wenn ich keinen legal reason gehabt hätte und der Polizist dies tatsächlich auch noch beanstandet hätte, so wäre dies maximal eine Ordnungswidrigkeit gewesen. Wenn man aber nicht gerade mit einem Einhandmesser auf einer Demo, vor der Disko oder in einer Bank herumspielt, dann interessiert das eh keinen.