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Floyd

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Offline Letzte Aktivität 04. Jul. 2016 20:09
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Von mir verfasste Beiträge

Im Thema: Herbertz Springmesser ist eingezogen worden

04. Juli 2016 - 19:37

Bei feststehenden Messern gibt es eine Größengrenze. Über 12 cm Klinge fallen die auch unters Führungsverbot. Klappmesser fallen unter das Führungsverbot wenn sie sich einhändig öffnen und sich geöffnet verriegeln lassen, die Größe spielt was das führen angeht keine Rolle. Bei der Grenze von 8,5 cm bei Springmessern gehts nur darum ob der Besitz verboten ist das hat mit dem führen erstmal nix zu tun. Viele Leute denken die 8,5 cm gelten für alle Klappmesser aber dem ist nicht so. Ein Coldsteel Rajah II würde wenn man den Klingenheber abbaut nicht unters Führungsverbot fallen trotz eine Klingenlänge von 6 Zoll. Ein kleines Messerchen für den Schlüsselbund schon wenn einhändig zu öffnen.


Im Thema: Herbertz Springmesser ist eingezogen worden

04. Juli 2016 - 17:48

Also du bist da jetzt einen häufig vorkommenden Irrtum aufgesessen. Zum einen gibt es Laut Waffengesetz verbotene Gegenstände die man gar nicht besitzen darf. Das wären zum Beispiel Stahlruten, Schlagringe usw. und halt auch Springmesser die länger als 8,5cm oder beidseitig geschliffen oder halt wenn die Klinge vorn raus kommt. Der §42a unterteilt die Messer die man legal besitzen darf noch mal in die die man legal führen kann und die halt einem Führungverbot unterliegen. Und bei dir handelt es sich um letzteres also Besitz erlaubt aber das führen ist verboten. Da gibt es halt noch die Ausnahmeregelung mit dem "berechtigtem Intresse" da würd ich mir aber nicht so viel Hoffnung machen. Das du als Gebissträger auch unterwegs Lebenmittel schneiden möchtest ist zwar ein guter Grund überhaupt ein Messer zu führen. Das würd aber auch mit nem Messer gehen was nicht unter das Führungsverbot fällt. Da fällt mir jetz kein Argument ein warum es ein Springmesser sein muss.