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Gesetzeslage Beile und Äxte


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12 Antworten in diesem Thema

#1 Bikefire

Bikefire
  • 53 Beiträge

Geschrieben 13. März 2009 - 23:35

Moin,
werden Beile und Äxte als Waffen angesehen, oder fallen sie unter das öffentliche
Führungsverbot?

Danke für eure Antworten, grüße aus dem Ambergau!

#2 Bjoern

Bjoern
  • 2.022 Beiträge

Geschrieben 14. März 2009 - 08:55

Hallo

Meines Wissens werden Äxte und Beile im Waffengesetz gar nicht erwähnt. Es sind einfache Werkzeuge, wie Pickel, Spaten,usw. und unterliegen daher keinem Führungsverbot.
Ansonsten müssten alle Jäger, Förster, u.v.a. einen Waffenschein haben, um eine Axt tragen zu können.

#3 Arne

Arne
  • 246 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Geocaching, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 14. März 2009 - 11:14

Ich wäre nur vorsichtig bei Äxten, die als Waffen konstruiert wurden, da diese unter das Führungsverbot (Hieb- und Stichwaffen) fallen.
Bei Tomahawks ist das ziemlich grenzwertig. Die einen sind optisch vollkommen unauffällig (Cold Steel Trail Hawk), die anderen sehen aus wie aus einem Fantasy-Rollenspiel.
Auch bei der Definition eines Tomahawks finde ich keine Eindeutigkeit. Tomahawks waren früher nur lange Holzstäbe mit einem runden Steinkopf, quasi ein Streitkolben. Diese wurden aber von den sogenannten "Tradeaxes" verdrängt, die sich als Allrounder anboten. Diese dann später als Tomahawks bezeichneten Äxte waren eigentlich ganz normale Äxte in Billigbauweise (gefaltetes Blech) bei denen man den Stiel schnell auswechseln kann. Bei Tomahawks verjüngt sich der Griff nämlich nach unten, sodass der Axtkopf sich am oberen Ende verkeilt. Das Werfen von Äxten halte ich für einen Zeitvertreib und nicht für eine ernsthafte Anwendung. Ich denke die Idee von der Wurfaxt entstammt eher aus dem Film oder aus der frühen Frankenzeit, wobei die Franken dies nur relativ kurz praktizierten - es hat sich also scheinbar nicht bewährt.

Während ich also einen CS Trail Hawk bedenkenlos führen würde (reiner Werkzeug-Charakter in meinen Augen), wäre ich mit einem Vietnam-Hawk vorsichtiger. Es sei denn man transportiert mit dem Stachel schwere Holzstücke. ;-)

#4 Gast_geronimo

Gast_geronimo

Geschrieben 14. März 2009 - 12:22

Hallo

Meines Wissens werden Äxte und Beile im Waffengesetz gar nicht erwähnt. Es sind einfache Werkzeuge, wie Pickel, Spaten,usw. und unterliegen daher keinem Führungsverbot.
Ansonsten müssten alle Jäger, Förster, u.v.a. einen Waffenschein haben, um eine Axt tragen zu können.


Das gefährliche Halbwissen, einen Waffenschein hat auch ein Jäger oder Förster nicht zum Führen seiner Feuerwaffe.
Als Waffenschein bezeichnet man eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit, z.B. bekommen sehr selten gefährdete Personen o.ä. einen Waffenschein. Die dürfen dann auch beim Einkaufen im Supermarkt ihre Waffe geladen tragen.
Diese Erlaubnis zu bekommen ist aber sehr schwer, imho haben die sehr wenige Zivilpersonen.
Jäger + Förster haben eine Waffenbesitzkarte. Dort sind ihre Schusswaffen verzeichnet. In Verbindung mit ihrer abgelegten und bestandenen Jägerprüfung, sowie einem gültigen Jagdschein, sowie dem Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten des jeweiligen Reviers, dürfen sie dort dann eine Waffe führen im Zuge der Jagdausübung.

#5 Bjoern

Bjoern
  • 2.022 Beiträge

Geschrieben 14. März 2009 - 12:48

Das gefährliche Halbwissen, einen Waffenschein hat auch ein Jäger oder Förster nicht zum Führen seiner Feuerwaffe.
Als Waffenschein bezeichnet man eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit, z.B. bekommen sehr selten gefährdete Personen o.ä. einen Waffenschein. Die dürfen dann auch beim Einkaufen im Supermarkt ihre Waffe geladen tragen.
Diese Erlaubnis zu bekommen ist aber sehr schwer, imho haben die sehr wenige Zivilpersonen.
Jäger + Förster haben eine Waffenbesitzkarte. Dort sind ihre Schusswaffen verzeichnet. In Verbindung mit ihrer abgelegten und bestandenen Jägerprüfung, sowie einem gültigen Jagdschein, sowie dem Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten des jeweiligen Reviers, dürfen sie dort dann eine Waffe führen im Zuge der Jagdausübung.


Ja, ich hab schon viel Erfahrungen mit diesem Thema!
Es war eigentlich nur ein einfacher, wenn auch nicht richtiger, Vergleich, um auch Laien (welche in den meisten Fällen keine Ahnung vom Waffenrecht haben) meine Hauptthese zu verdeutlichen.
Ich würde es auch noch einmal so schreiben, um es unerfahrenen Menschen zu erläutern!

#6 Gast_Fuchs

Gast_Fuchs

Geschrieben 14. März 2009 - 13:06

Als Waffenschein bezeichnet man eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit, z.B. bekommen sehr selten gefährdete Personen o.ä. einen Waffenschein. Die dürfen dann auch beim Einkaufen im Supermarkt ihre Waffe geladen tragen.


Sofern der Supermarkt das in seinen sogenannten Nutungsbedingungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht verboten hat ...;-)

#7 Gast_Howie

Gast_Howie

Geschrieben 14. März 2009 - 13:09

Ja, ich hab schon viel Erfahrungen mit diesem Thema!
Es war eigentlich nur ein einfacher, wenn auch nicht richtiger, Vergleich, um auch Laien (welche in den meisten Fällen keine Ahnung vom Waffenrecht haben) meine Hauptthese zu verdeutlichen.
Ich würde es auch noch einmal so schreiben, um es unerfahrenen Menschen zu erläutern!


Man sollte wenn man Gestzesfragen anspricht, den Inhalt so weitergeben wie es auch geschrieben steht alles andere nutzt einem nicht. Die Formulierungen auch wenn diese verwirrent beim ersten lesen sein sollten, sind ausschlaggebend !
Eigeninterpretation verfälscht meist die Aussage.

#8 Bjoern

Bjoern
  • 2.022 Beiträge

Geschrieben 14. März 2009 - 13:29

Man sollte wenn man Gestzesfragen anspricht, den Inhalt so weitergeben wie es auch geschrieben steht alles andere nutzt einem nicht. Die Formulierungen auch wenn diese verwirrent beim ersten lesen sein sollten, sind ausschlaggebend !
Eigeninterpretation verfälscht meist die Aussage.


Entschuldigt bitte, ich wollte einfach nicht mit einem unverständlichen Gelaber über grüne, gelbe, rote Waffenbesitzkarten, Waffenscheine, Führen von Messern u.ä. anfangen.
Bevor ich dies vortragen würde, mache ich lieber einen verständlichen, wenn auch falschen, Vergleich, der leicht verständlich die Hauptthese wiederspiegelt.

#9 Gast_geronimo

Gast_geronimo

Geschrieben 14. März 2009 - 13:59

Sofern der Supermarkt das in seinen sogenannten Nutungsbedingungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht verboten hat ...;-)


Ein Waffenschein berechtigt zum verdeckten führen einer Waffe. Die besondere Situation im Umgang mit dem Waffenschein und den daraus besonders schützenswerten / gefährdeten Personen ermöglicht dieser das Führen auch im Supermarkt. Der Supermarkt müßte explizit im Eingangsbereich auf seine Nutzungsbedingungen aufmerksam machen. Ansonsten greift hier einfaches Hausrecht des Supermarktbesitzers, will er jenes nicht, weil er der Waffenführung gewahr wurde, kann er ein Verbot erteilen.
Theoretisch müßte der Führer den Besitzer des Supermarktes in Kenntnis setzen, was aber wieder reciprok zum Hintergrund der Erteilung des Waffenscheines steht.
Daher würde sicher kein Richter hier ein unerlaubtes Führen einer Waffe zu Grunde legen.

#10 Gast_Fuchs

Gast_Fuchs

Geschrieben 14. März 2009 - 14:19

Ein Waffenschein berechtigt zum verdeckten führen einer Waffe. Die besondere Situation im Umgang mit dem Waffenschein und den daraus besonders schützenswerten / gefährdeten Personen ermöglicht dieser das Führen auch im Supermarkt. Der Supermarkt müßte explizit im Eingangsbereich auf seine Nutzungsbedingungen aufmerksam machen. Ansonsten greift hier einfaches Hausrecht des Supermarktbesitzers, will er jenes nicht, weil er der Waffenführung gewahr wurde, kann er ein Verbot erteilen.
Theoretisch müßte der Führer den Besitzer des Supermarktes in Kenntnis setzen, was aber wieder reciprok zum Hintergrund der Erteilung des Waffenscheines steht.
Daher würde sicher kein Richter hier ein unerlaubtes Führen einer Waffe zu Grunde legen.


Das Hausrecht des Supermarktbesitzers, sofern er das Führen von Waffen in seinem Ladengeschäft untersagt hat, überwiegt aber IMHO das Recht des Waffeinscheinhabers am Führen einer geladenen Waffe in seinem Supermarkt. Ein unerlaubtes Führen einer Waffe wäre dies IMO nicht, da ja der Waffenschein gerade zum Führen der Waffe berechtigt.




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