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Messer in Dt.


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8 Antworten in diesem Thema

#1 Gast_Richard

Gast_Richard

Geschrieben 12. Juli 2009 - 09:19

Ich habe einige Fragen bezüglich des neuen Waffengesetzes. Vor allem in Bezug auf Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge.

a) zum rechtlichen Rahmen:

Laut § 42a, Absatz 1 Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen, ist es seit dem 1. April 2008 verboten:

- Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen

Ein Verstoß gegen WaffG §42a wird als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat, geahndet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden (WaffG §53).
Eine Ausnahme besteht, wenn das Führen eines Messers mit feststehender Klinger mit mehr als 12 cm länger einem sozial adäquater Zweck dient.


b) Zur Intransparenz des "sozial adäquater Zwecks" und der damit verbundenen Willkür seitens der Polizei:

Auf abgeordnetenwatchdotde wurde folgende Frage von Hr. Winfried S. gestellt:

„Ich besitze ein Messer mit einer Klingenlänge von 25 cm. Damit streife ich bei ausgedehnten Wanderungen, abseits jeglicher Zivilisation durch Wälder, Büsche und wenn es sein muss, auch durch Dornenhecken, die eine lange Klingenlänge erfordern. Dies möchte ich auch in Zukunft tun. Ist dies nach dem 1. April weiterhin erlaubt?“

Frau Fograscher beantwortete diese verneinend:
„Das offene Mitführen eines Messers mit einer Klingenlänge von 25 cm ist für das Wandern nicht notwendig und nicht üblich. Deshalb ist das Mitführen eines solchen Messers beim Wandern kein sozial adäquater Zweck.“

Herr Dr. Schäuble hingegen bejahend:
„Das von Ihnen geschilderte Führen von langen Fahrtenmessern bei Wanderungen wird durch diese Verbotsnorm nicht beeinträchtigt, da hier ein gesetzlich anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt. Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern [...].“

c) Fazit
So, was heisst das wir mich, wenn ich in Dt. eine Tour mache und dafür ein Messer mitnehme? Doch wohl nur, dass ich mich, wenn die Polizei das mitbekommt, der totalen Willkür seitens der Polizei aussetze! Und im worst case eine Ordnungswidrigkeit begehe und mehrere Tausend euro Strafe zahlen muss. Oder sehe ich das falsch?

Also, ich will nicht unbedingt wissen, wie ihr das haltet - mir ist schon klar, dass man dem Problem aus dem Weg gehen kann, wenn man sich unauffällig verhält usf.
Aber ist die Situation nicht irgendwie beängstigend?


PS: In den Thead "AW: 19. - 20. KW: Neues Waffengesetz 2009" hab ich auch schon reingesehen.

#2 Gast_Alzwolf

Gast_Alzwolf

Geschrieben 12. Juli 2009 - 10:07

a) Wurde in dem von Dir genannten Threat alles schon mal geschildert und ausführlich diskutiert.

b) Präzisiere bitte Deine Frage. Welches Messer führst Du mit?

c) Wie soll die Polizei mitbekommen, daß Du auf Tour bist und warum soll die Polizei Dich kontrollieren wollen?

d) Was verstehst Du unter totaler Willkür durch die Polizei? Hätte als Polizist gerne eine Antwort darauf.

e) Was steht noch so alles im § 42a WaffG genau noch darin? Mir scheint, Du hast nicht davon alles gelesen und verstanden. Hier nochmal der:

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cmzu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

#3 Gast_Richard

Gast_Richard

Geschrieben 12. Juli 2009 - 10:57

Danke erstmal für deine Antwort. Schön, dass du vom Fach bist:rolleyes:

a) Wurde in dem von Dir genannten Threat alles schon mal geschildert und ausführlich diskutiert.
-> Ich habe da nichts gefunden, was auf meine Frage eingeht. Mir geht es primär um feststehende Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge, weder um Paintball, noch um biometrische Datenerfassung.

b) Präzisiere bitte Deine Frage. Welches Messer führst Du mit?
-> Ein feststehendes Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge.

c) Wie soll die Polizei mitbekommen, daß Du auf Tour bist und warum soll die Polizei Dich kontrollieren wollen?
-> Das weiss ich nicht. Aber es geht mir eher um die Möglichkeit, dass es passiert.

e) Was steht noch so alles im § 42a WaffG genau noch darin. Mir scheint, Du hast nicht davon alles gelesen und verstanden.
-> Das kann sein, wie schön, dass du "vom Fach" bist ^^

d) Was verstehst Du unter totaler Willkür durch die Polizei? Hätte als Polizist gerne eine Antwort darauf.
-> Mit totaler Willkür seitens der Polizei meine ich das hier:
"Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
Jetzt wird aber an dieser Gesetzesstelle keine dieser Aktivitäten aufgezählt. D.h. es wird willkürlich festgelegt (S. die von mir genannten widersprüchlichen Aussagen zweier Abgeordneten...)
Es ist einfach gefährlich, wenn ein Gesetz nicht genau präzisiert wird, sondern eine derart große Interpretationslücke gelassen wird!!
Für den einen Polizisten, Richter etc. ist das Wandern mit Fahrtenmesser ein Verbrechen, für den anderen ein allgemein anerkannten Zweck!
Wenn du als Polizist wüsstest, das ich deartig über eine Landstraße laufe, könntest du dir aussuchen, ob ich eine Ordnungswidrigkeit (strafbar mit bis zu 10.000€ Strafe) begehe, oder Brauchtumspflege fröne...
Das nenne ich totale Willkür!



Ich habe gesehen, dass der von Arthur eröffnete Thread "Messerverbot in Amerika" in eine ähnliche Richtung geht. Tilion hat da auch einen interessanten Beitrag gebracht, den ich hier gleich zitieren will.
Vorher möchte ich nochmal zwei Dinge ansprechen, die mir bei der Diskusin wichtig sind:

- Die Willkür die mit der Uneindeutigkeit des Gesetzes verbunden ist. Wer bestimmt, was ein "allgemein anerkannten Zweck" ist. Was heute bei dem einen Polizisten/ Richter etc. Recht ist, ist morgen bei dem anderen Unrecht.
- Selbst wenn alle Verantwortlichen der Exekutive/ Judikative Wandern mit einem Messer (<12cm Klingenlänge) als legal einstufen, bleibt es Willkür! Und was ist, wenn ich unterwegs beim Wandern mal in eine kleine Stadt möchte? Dann verbuddel ich mein Messer vorm Ortsschild...?

Hier das Zitat:
"Ich messe den Anteil an Demokratie, an echter Demokratie an seinem Waffengesetz. Warum?
1. Mit einem Verbotsverschärfung gegen Kriminalität vorgehen zu wollen, ist naiv. Kriminelle definieren sich bereits dadurch, dass sie sich um bestehende Verbote nicht scheren. Die Affekthandlung mag hier greifen, nach dem Motto, was nicht da ist, kann nicht missbraucht werden. Aber mal ehrlich: Dazu gibts erstens in dieser Welt nunmal zuviele harte gegenstände und zweitens passieren ca 80 Prozent aller Messervorkommnisse im eigenen Haushalt in der Küche (Küchenmesser sind furchtbare Waffen, lang, spitz, dünne Klinge und scharf wie die Hölle, was will man mehr, wenns ums Abstechen geht? ) Kurz gesagt, es geht halt mal wieder am Ziel vorbei.

2. Wenn der Staat seinen Bürgern Waffenbesitz verbietet, hat er schlicht gesagt, Angst vor ihnen. Das ist eine Vertrauensfrage letzten Endes. Sehe ich in meinen Bürgern erwachsene Menschen, denen ich zwar 500-PS-Autos anvertraue (mit denen viele dann trotzdem besoffen fahren) - wenn ich ihnen gleichzeitig eine OWI anhänge wegen eines Taschen- oder Fahrtenmessers?
Ein Messer ist ein Werkzeug, nicht mehr und nicht weniger. Ein Gegenstand macht von sich aus gar nichts, wie auch immer er geartet ist. Ein Porsche rast auch nicht von alleine, er eignet sich nur besser (und dass sich Küchenmesser zum Metzgern besser eignen, hatten wir ja gerade). Wird ein Messer, wie auch immer es aussieht, als Waffe eingesetzt, handelt es sich um missbrauch schlicht und ergreifend. Und da kann ich halt gestzlich nix gegen machen. Höchstens den eigentlichen Grund, nämlich hohen Alkoholkonsum einschränken, die sache teurer machen, damit sich nicht jeder 5 Jugendliche pro Monat 3mal zum Arzt säufft (Statistik lässt grüßen, mich schaudert.)

Zum thema "Braucht man nicht"...
wo landen wir, wenn wir alles verbieten, was die "Mehrheit" von uns nicht braucht? Denke wir mal nach, die Mehrheit ist Definitionssache: Bei Fernseherbesitzern sinds recht viele, bei Porschefahrern eher weniger und beim Messersammeln halt nicht mehr so viele - die Mehrheit der Besitzer aller dieser Sachen verhält sich aber vernünftig. Leider kommen zu oft die Ausrutscher in die Medien und werden aufgebauscht, meist mit einer gehörigen Portion Halbwissen vermischt, s. Galileo Mystery, wer dazu Fragen hat, gerne per Mail.
Wenn jetzt einer sagt "jeder "Ausrutscher" ist einer zuviel" frag ich mich, wieso wir Alkohol und Autos noch nicht verboten haben...
Bleiben wir bei unserem Punkt "braucht man, brauch ich nicht". Ich brauch auch keinen Geländewagen in der Stadt. Aber ich lasse den anderen den Spaß, so lange sie keinen Mist bauen.
Es kommt auf die Anwendung, auf den Umgang mit einem Gegenstand an, nicht auf seinen Besitz oder die Trageweise.

Mein Vorschlag:
Machen wir die Sache konkret, aber überschaubar und erleichtern wir den Gesetzeshütern WIRKLICH die Arbeit:
Führerschein für Messer, Ausnahme Slipjoints á là Victorinox. Aber was feststehend ist oder feststellbar, nur mit "Kleinem Waffenschein" zu führen, wie auch bei den Schreckschusswaffen sehr erfolgreich eingeführt.
Bringt Vater Staat sogar Geld in Form von bearbeitungsgebühren.

Vorteile:
Jeder, der sich anständig verhält, kann weiter seinem Hobby nachgehen, ohne Angst haben zu müssen, an einen Polizisten mit schlechtem tag zu geraten, bzw aufgrund seines rein Äußeren angekreidet zu werden, also als gefährlich oder kritisch eingestuft zu werden; auch Leute mit irokesenschnitt oder glatze oder Cargohosen etc etc etc können sich ordentlich verhalten.
Man könnte jetzt sagen "Das ist doch eh schon so, Polizisten achten nicht auf das Äußere"...nö, klar, genau wie wir alle vollkommen tolerant sind und das Äußere unseres gegenübers nie in unsere Einschätzung mit einbeziehen würden. Ich denke, jeder versteht, was ich meine.

Vorteil für den Polizisten: Klare Verhältnisse. Ein Schein, auf dem steht "Macht keinen mist" ist ebenso aussagekräftig wie ein normaler Autoführerschein - und das klappt ja seit einigen Jahren ganz gut."

Bearbeitet von Bjoern, 12. Juli 2009 - 16:29.
Beiträge zusammengeführt


#4 Gast_Alzwolf

Gast_Alzwolf

Geschrieben 12. Juli 2009 - 13:21

Auch ich als Polizist, Beamter und Bürger wünsche mir in vielerlei Hinsicht klarere und deutlichere Regelungen bei gewissen Gesetzen, Verordnungen usw. Nicht nur für mich sondern auch für den Bürger und andere, welche für Recht und Ordnung sorgen.

In Deinen persönlichen Augen sprichst Du von Willkür, dies ist Deine persönliche Meinung.

Jede Bürgerin und jeder Bürger in unserer Gesellschaft hat die Möglichkeit sich zu wehren und seiner Meinung Kund zu tun. Nur muß ich grad immer wieder in Deutschland feststellen, daß man zwar nach Maßnahmen von Seiten der Gesellschaft = Staat schreit, aber dann im Umkehrschluß dagegen motzt und Willkür ausspricht. Probleme werden nur in Motzform angesprochen, Stammtisch-Prolo-Reden durchgeführt, mangelhaft sich sachlich über gewisse Dinge informiert und keine Lösungen angesprochen.

Und was bringt es einen Führerschein für Messer oder einen kleinen Waffenschein einzuführen? Heißt es, daß der/die Träger/in geistig (psychologisch) und körperlich in der Lage ist gefahrenlos für die Gesellschaft mit dem Messer umzugehen. Warum klappt es dann nicht mit den vielen Führerscheininhaber für Fahrzeuge? Wieviele Führerscheine werden eingezogen wegen Fehlverhalten im geregelten Straßenverkehr? Wieviele Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren gibt es gegen Fahrlizenzinhaber?


Wenn Du damit ein Problem hast Dein Messer o.ä. in den Rucksack zu stecken, um damit Probleme aus dem Weg zu gehen, dann mußt Du auch die Konsequenzen tragen, falls Dich ein Polizist kontrollieren solltest.

Schon komisch, daß ich, der viel in Outdoor-Bekleidung unterwegs ist, noch nie von Kollegen willkürlich kontrolliert worden ist. Auch habe ich letztens nach einer Bergtour mein Kukri in den Rucksack gesteckt währen der Bahnfahrt und als ich durch die Ortschaft ging. Warum wohl? Es gibt Regeln, an die sollte man sich halten, dafür wurden sie geschaffen, um ein Leben miteinander in der Gesellschaft zu regeln

Außerdem wurde dieses Thema Messer in Deutschland schon in dem anderen Threat und auch schon in anderen Foren diskutiert.

Zu diesem Thema kann ich nur sagen: Solche Diskussionen drehen sich im Kreis.

Meine Empfehlung hierzu: Den Threat zu schließen, da die Gefahr der Unsachlichkeit besteht.

Bearbeitet von Alzwolf, 12. Juli 2009 - 13:25.


#5 Gast_Richard

Gast_Richard

Geschrieben 12. Juli 2009 - 13:44

Natürlich ist das meine persönliche Meinung - Gibt es überhaupt Objektivität? Das einzige was m.M. nach angekreidet werden muss in einer Diskusion ist Unsachlichkeit. Und die hab ich mir nicht vorzuwerfen. Ich möchte lediglich zu einer Diskusion anregen, dies zugegebener Maßen mit einer pointierten These: Das Neue Gesetz ist unpräzise und kann somit in der Anwendung willkürlich sein".
Dass du nun dazu aufrufst, den Thread zu schließen, finde ich ehrlich gesagt daneben.
Wenn du zu dem Thema nichts mehr zu sagen hast, lass es doch, aber anderen den Mund verbieten zu wollen gehört sich nicht.

Keinesfalls wollte ich dich (in deinem Beruf oder sonstwie) angreifen, ich hatte mich nur auf deine Sicht der Sache gefreut. Schade, dass du zu dem eigentlichen Thema (Willkürliche Auslegung) nichts sagen kannst!

Ein Messer beim Wandern im Rucksack mit sich zu führen wäre für mich in Ordnung, wie du es angesprochen hast. Dies ist aber nach meinem Kenntnisstand auch nicht erlaubt, bzw. wieder nicht eindeutig - es sei denn, ich schließe meinen Rucksack mit einem Vorhängeschloss ab...
Ausnahmeregelungen des §42a WaffG:

Zitat
---------
Dies gilt nicht:

- für den Transport in einem verschlossenen Behältnis (= Rucksack ?)

- sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt
Laut Gesetzgeber gilt das Verbot des Führens eines Messers nicht beim Transport in einem „verschlossenen Behältnis“.

Auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (Andere Quellen hab ich dazu nicht gefunden ) ist hierzu ergänzend erklärt:

„Wird das Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert, ist dies ebenfalls vom Verbot ausgenommen. Ein lediglich geschlossenes Behältnis genügt dafür aber nicht.“
-----------

Wenn ich mich in der Hinsicht täusche, lass ich mich gerne korrigieren...

Ansonsten freu ich mich auf Rege beteiligung hier. Ich habe auch nicht gesehen, dass das Thema unter dem Gesichtspunkt hier schon mal zur Sprache gekommen ist, sonst hätt ich hier drauf verzichtet. Wenn doch tut's mir leid, verlinkt doch das Thema, dann kann ich da weiterlesen.

PS: Damit das hier nicht nur zu einem Waffengesetz Bashing verkommt, hier nochmal eine konkrete Frage: Wie haltet ihr es mit euerm Messer beim Wandern in Dt. (Sofern ihr eins mit >12cm habt...)
a) Ich hab keins
b) Ich bin ein gesetzestreuer Bürger, warum sollte man mich anhalten und durchsuchen? Darüber hab ich noch nicht nachgedacht!
c) ALTERNATIVE:
1) Mitnahme im mit Vorhängeschloss gesicherten Rucksack
2) ...

Bearbeitet von Richard, 12. Juli 2009 - 14:10.


#6 Floyd

Floyd
  • 888 Beiträge
  • WohnortCastrop-Rauxel
  • Sport:Fahrradfahren, Geocaching, Kanusport, Wandern

Geschrieben 12. Juli 2009 - 15:02

Privat führe ich ein Swisstool Spirit als EDC und bei Bedarf wird es als durch ein Fällkniven F1 ergänzt.
Also nix problematisches laut Gesetz.
Dienstlich führe ich ein Einhandmesser deutlich sichtbar in einer Kydexscheide am Koppel.Es ist zwar nicht ausdrücklich erlaubt aber meine Tätigkeit als Feuerwehrmann sollte eigentlich ein ausreichend sozial adäquater Grund sein. Bisher mußte ich das noch nicht mit einem Polizisten ausdiskutieren.

#7 Gast_Alzwolf

Gast_Alzwolf

Geschrieben 12. Juli 2009 - 15:50

Ich sagte doch, wir drehen uns im Kreis.

Nix für ungut!

#8 Gast_Richard

Gast_Richard

Geschrieben 12. Juli 2009 - 16:00

Ähm ja Alzwofl, du hast recht, ich muss mich bei dir entschuldigen, denn das Thema gibt es hier ja wirklich schon, ich hatte den zweiten sehr ausführlichen Thread zum Thema übersehen. Meine Meinung ist da von Tilion gut vertreten worden, Arthur und du sehen das da nicht so kritisch. Beim nächsten mal werde ich mir mehr Mühe beim suchen geben.
(Trotzdem ist es unverantwortlich die Auslegung von Gesetzen der Laune von Polizisten zu überlassen, das sind ja auch nur Menschen. Da fehlt dem Bürger einfach die Rechtssicherheit).
Wenigstens hab ich was daraus gelernt, mich mit dem Gesetz ein wenig eingängiger zu befassen:

Messer <12 cm Klingenlänge in den Rucksack und abschließen
oder ein kürzeres Messer - Fällkniven F1 z.B. *g*.

Wenns sonst nichts mehr zu sagen gibt, kann es hier vlt. doch zu...

#9 Bjoern

Bjoern
  • 2.022 Beiträge

Geschrieben 12. Juli 2009 - 16:28

[MOD]Thread auf Wunsch des Users geschlossen. Bjoern[/MOD]




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