ein Bekannter bringt mir aus San Franzisco das Fällkniven NL 3, Klingenlänge 150 mm mit.
Muss er bei der Einreise was beachten? Muss das Messer deklariert werden?
Selbst wenn ich Zoll bezahle, wäre das nicht so tragisch; ich will halt nur nicht, daß die das Messer konfiszieren.
Gruß m
PS: Habe gerade in Frankfurt beim Flughafenzoll angerufen:
Zoll: Was ist das für ein Messer?
Ich: Ein feststehendes Messer mit 150 mm Kinge.
Zoll: Ist das einklappbar?
Ich: Nein, feststehend.
Zoll: Um was für eine Art Messer handelt es sich?
Ich: Ein Campingmesser.
Zoll: Aha, ein Campingmesser!?!
Ich: Muss das deklariert werden?
Zoll: Ist vielleicht besser, wer weiß, wer gerade Dienst hat.
Ich: Muss sich das Messer in einem verschlossenen Behältnis befinden?
Zoll: Nö, Koffer reicht aus.
Bearbeitet von Mörtsjöasen, 21. September 2009 - 09:35.