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Einkauf von Messern im Ausland


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9 Antworten in diesem Thema

#1 xplicit86

xplicit86
  • 70 Beiträge

Geschrieben 21. März 2011 - 12:06

Ich habe Gerber Deutschland selbst angemailt ob sie diesen Preis ernst meinen. Es ist kein Fehler.


Haha, wenn sie das ernst meinen :lol: :lol: :lol:
Die Gewinnspanne muss echt traumhaft sein ^^. Naja, so werden sich die Leute vllt. eher was vernünftiges kaufen ;).


@Arthur: Von einer Messersteuer wusste ich bisher auch nichts aber von Zoll und 19% MwSt - sogar auf Dinge, die in den USA bereits besteuert wurden - hast du vermutlich schon gehört :). Was in den USA für 70€ (Bsp. das ESEE 4) über den Tisch geht, wird hier für 156€ verkauft - ein beachtlicher Teil der Differenz landet in den Händen des Fiskus'.

Bearbeitet von xplicit86, 21. März 2011 - 12:25.


#2 Gast_reefgear

Gast_reefgear

Geschrieben 21. März 2011 - 12:37

Liebe Leute, wenn jemand sich als Privatmensch EIN (bis vier) -BG- Messer aus USA schicken läßt, fällt (falls der Zoll prüft) bloß -Einfuhrumsatzsteuer/Mehrwertsteuer- auf den Warenwert an, siehe Einfuhr aus den USA und Sendungen mit geringem Wert :)

-- Eddi:

Puh, wo genau steht das auf der Gerber Deutschland Seite? Unter den feststehenden Messern habe ich es nicht gefunden. Und der Bear Grylls Link auf der Startseite führt bei mir zu einer englischen Seite mit Dollar Angaben (61.99 USD).
..

Liegt nicht am Alter ;-)
Auf der deutschen Seite ist das Messer nicht gelistet. Vermute es war Messer Gerber, die werden oft verwechselt ;-)

Bearbeitet von reefgear, 21. März 2011 - 12:51.


#3 xplicit86

xplicit86
  • 70 Beiträge

Geschrieben 21. März 2011 - 17:53

Liebe Leute, wenn jemand sich als Privatmensch EIN (bis vier) -BG- Messer aus USA schicken läßt, fällt (falls der Zoll prüft) bloß -Einfuhrumsatzsteuer/Mehrwertsteuer- auf den Warenwert an, siehe Einfuhr aus den USA und Sendungen mit geringem Wert :)


Das ist interessant und war mir bisher nicht bekannt - vllt. weil ich seit 2008 kein Interesse mehr an Selbstimporten hatte. Zählt zu den genannten 150€ auch der Versand dazu oder beschränkt sich das ausschließlich auf den tatsächlichen Warenwert exklusive Versand?

#4 Gast_Fawkes

Gast_Fawkes

Geschrieben 21. März 2011 - 18:13

Das ist interessant und war mir bisher nicht bekannt - vllt. weil ich seit 2008 kein Interesse mehr an Selbstimporten hatte. Zählt zu den genannten 150€ auch der Versand dazu oder beschränkt sich das ausschließlich auf den tatsächlichen Warenwert exklusive Versand?

Normalerweise nur auf den Warenwert, trotzdem rechnen die beim Zoll manchmal einfach den Versand dazu. Dagegen habe ich mich bisher immer erfolgreich zur wehr gesetzt.

#5 xplicit86

xplicit86
  • 70 Beiträge

Geschrieben 21. März 2011 - 18:32

Normalerweise nur auf den Warenwert, trotzdem rechnen die beim Zoll manchmal einfach den Versand dazu. Dagegen habe ich mich bisher immer erfolgreich zur wehr gesetzt.


Hmmm da müsste es aber eigentlich eine Regelung schwarz auf weiß geben oder? Beim Zoll muss ich mich ggf. ja auf was berufen können.

#6 Gast_Fawkes

Gast_Fawkes

Geschrieben 21. März 2011 - 19:12

Hmmm da müsste es aber eigentlich eine Regelung schwarz auf weiß geben oder? Beim Zoll muss ich mich ggf. ja auf was berufen können.

"Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro ist der Rechnungsendpreis, Hinzurechnungen oder Abzüge finden nicht statt. Das heißt, dass z.B. Portokosten einbezogen werden, wenn Sie im Rechnungspreis enthalten sind. Diese Regelung gilt ausschließlich für Sendungen, die nur gelegentlich erfolgen und die zum privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt sind."

Quelle:
http://www.zoll.de/b...ngen/index.html

Der Zoll verlangt zur Abfertigung nicht nur die Rechnung die den Paketen oft beiliegt sondern auch den Zahlungsbeleg. Ist auf einer Rechnung der Warenwert drauf, die Versandkosten aber nicht oder nur gesondert- sind die auf dem Zahlungsbeleg mit gezahlt. Die unterschiedlichen Zollämter wickeln das oft unterschiedlich ab und begründen das manchmal mit einer anderen Regelung im Bundesland oder Ortskreis. Manchmal liegt es auch nur an dem Mitarbeiter den man für die Zollabwicklung gerade erwischt. Manche ziehen die Versandkosten ab, andere rechnen sie drauf. Ist oft etwas willkürlich.

#7 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 21. März 2011 - 20:24

Ich habe das mal abgetrennt. Mit dem eigentlichen Thema hat das ja überhaupt nichts mehr zu tun. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, daß das Thema Einkauf von Messern im Ausland (insbesondere USA) schon mal besprochen wurde. Im Grunde ist es ganz einfach:

Produktpreis
+ Versandkosten
--------------------------------------------------------
= Rechnungssumme
+ 8,5% Einfuhrzoll (bei Rechnungssumme > 150 Euro)
--------------------------------------------------------
= Rechnungssumme inkl. Zoll
+ 19% Einfuhrumsatzsteuer
--------------------------------------------------------
= Endbetrag

Die Verzollung kann
  • beim Postboten vorgenommen werden, wenn die Papiere von Außen zugänglich sind
  • beim zuständigen Hauptzollamt vorgenommen werden, wenn das Paket geöffnet werden muss, um an die Rechnungsunterlagen zu kommen.

Das also am besten vorher mit dem Händler klären. Sonst fährt man nur unnötig zum Zollamt.

@Arthur: Von einer Messersteuer wusste ich bisher auch nichts aber von Zoll und 19% MwSt - sogar auf Dinge, die in den USA bereits besteuert wurden - hast du vermutlich schon gehört :).


OT: Es gibt einen Freibetrag von 150 Euro bis zu dem du Waren ohne Einfuhrzölle aus dem Ausland bestellen kannst. Kommt man über den Freibetrag, so wird je nach Ware ein unterschiedlicher Einfuhrzoll erhoben. Dieser schützt die regionale Wirtschaft und die Arbeitsplätze in unserem Land. Und Mehrwertsteuer wird in Deutschland auf alle Waren gezahlt, egal ob sie aus dem Ausland oder dem Inland kommen. Mit Messern hat beides überhaupt nichts zu tun. Auch landen Steuern nicht bei irgendeinem ominösen Verein, sondern sind Einkommen des Staates. Und der Staat sind alle Bürger eines Landes, also auch du und ich. Aber es ist nicht Thema des Forums hier über Volkswirtschaften zu diskustieren. Also lassen wir es am besten... :tape:


#8 Gast_Fawkes

Gast_Fawkes

Geschrieben 21. März 2011 - 22:00

Die Verzollung kann

  • beim Postboten vorgenommen werden, wenn die Papiere von Außen zugänglich sind
  • beim zuständigen Hauptzollamt vorgenommen werden, wenn das Paket geöffnet werden muss, um an die Rechnungsunterlagen zu kommen.

Das also am besten vorher mit dem Händler klären. Sonst fährt man nur unnötig zum Zollamt.

Ich weiß nicht wie es mit denen ist die Express Lieferungen bringen. Bei uns kann der normale Postbote die Verzollung jedoch nicht vornehmen. Meine Pakete gehen wenn sie beispielsweise in Frankfurt nicht freigegeben werden ohne Umwege zum Zollamt in meiner Nähe. Zu den außen zugänglichen Rechnungen und den Inhalts uns Warenwert Angaben vom Versender forderte der Zoll immer Zahlungsbelege oder Auktionsausdrucke von mir als Empfänger ein. Auch oder gerade Pakete die als Geschenk deklariert sind werden zum Zollamt zur Abwicklung weitergeleitet. Sollte es sich wirklich einmal um ein Geschenk halten berechnet der Zoll am Versicherungswert oder sie bestimmen den Wert selber anhand von aktuellen Marktpreisen in Deutschland. Eine Fahrt zum Zollamt war mit der Post als Versandunternehmen eigentlich immer nötig wenn es nicht gerade Kleinteile waren die oft die Freigabe erhalten haben. Aber dann zahlt man keinen Zoll.

Fedex, GDSK und UPS kümmern sich um die Zollabwicklung, dort wird an der Tür oder auf Rechnung bezahlt.

#9 Leonardo75

Leonardo75
  • 70 Beiträge
  • WohnortBad Dürkheim
  • Sport:Bogensport, Camping, Geocaching, Wandern

Geschrieben 23. März 2011 - 03:11

Bei meinem Zollbeamten reichte es aus nach kurzem Telefonat und abklären, was er denn alles haben will, dass ich denen die Zahlungsbelege und die Links zu den Produkten im Internet und falls vorhanden eine Onlinerechnung zumaile und die haben dann das Paket verzollt und als Nachnahmeeinschreiben an mich weitergeschickt. So konnte ich es im lokalen Postamt abholen und musste dort dann die Zollgebühr bezahlen. Die 30 km zum zuständigen Zollamt konnte ich mir dadurch sparen.
Zusätzliche Versandkosten werden dabei nicht fällig, da ich ja schon den Versand aus den USA zu mir bezahlt hatte und nicht bloß bis zum Zollamt.

Einfach mal anrufen und nett fragen, dann sind die vom Zoll auch oft nett ;-).

#10 Rheinleder

Rheinleder
  • 190 Beiträge

Geschrieben 23. März 2011 - 03:40

Also wir sind ja mindestens dreimal im Monat am Zoll , Ware abholen.

Zu den Versandkosten , die werden nur berechnet wenn du gewerblich bist, dann brauchst du auch eine Zollnummer.
Die du als privater erst ab 3 Einfuhren im Jahr brauchst.

Klar die Rechnung von Odoo passt sonnst so.

Was musst du mitbringen ?

Einen klaren Nachweiss was du bezahlt hast. Am besten einen Ausdruck von PP oder wie du sonnst
überwiesen hast. Dazu noch ein Ausdruck der Seite wo dein Artickel angeboten wurde. Personalausweis.
Zollabholschein.

Kannst du auch schon alles online beim Zoll auf der HP machen , das sehen die besonders gern
weniger Arbeit......

Wenn du genaue Fragen hast maile mich einfach an.

Wir haben als Zollamt Oberursel und die sind nicht einfach aber das ist eben von Zollamt
zu Zollamt verschieden.




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