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Erlaubnis für Notangel


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8 Antworten in diesem Thema

#1 Kampfpudding

Kampfpudding
  • 788 Beiträge

Geschrieben 30. Juni 2011 - 16:09

Tach,

gerade frage ich mich wie das Angeln mit einer Notangel gehandhabt wird. Ich erinnere mich daran, dass Tiere immer waidgerecht gefangen und getötet werden müssen. Darf ich also Fische (wir gehen davon aus, ich besitze einen Fischereischein) mit einer Notangel oder gar mit den Händen fangen? Ich denke da vor allem an die Technik ohne Haken, bei der der Fisch einen Stock schlucken soll, der sich dann im Magen querstellt.

Frage am Rande: Ist das sammeln von Signalkrebsen in Deutschland ohne Fischereischein erlaubt? Der Signalkrebs ist ja immerhin eine Bedrohung für unsere heimischen Flusskrebse wie den Edelkrebs, wenn ich mich recht erinnere.

Vielen Dank :)

Bearbeitet von Kampfpudding, 30. Juni 2011 - 16:12.


#2 semaphore

semaphore
  • 905 Beiträge
  • Sport:Camping, Fahrradfahren, Geocaching, Survival, Wandern

Geschrieben 30. Juni 2011 - 16:19

Ich denke da vor allem an die Technik ohne Haken, bei der der Fisch einen Stock schlucken soll, der sich dann im Magen querstellt.


Das halte ich eher für Tierquälerei. In einer ECHTEN Survivalsituation kann man das in Kauf nehmen aber bitteschön nicht für den Wochenendausflug. Da du einen Fischereischein hast solltest du wissen das die Fangmöglichkeiten durch Landesgesetze geregelt werden.

Nur weil ein Tier (angeblich) der Natur schadet darfst du es noch lange nicht töten. Sonst dürftest du auch mit dem Luftgewehr Comorane jagen oder Wildschweine erlegen.
"Als Fische im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Neunaugen, Krebse und Muscheln." Hessische Rechts- und Verwaltungsordnung http://www.rv.hessen...X&doc.price=0.0
In manchen Bundesländern mag das anders geregelt sein, allerdings ist mir keines bekannt in welchem dies anders sein sollte. Als Angler solltest du aber eigentlich wissen wo man entsprechendes nachschlägt.

#3 Kampfpudding

Kampfpudding
  • 788 Beiträge

Geschrieben 30. Juni 2011 - 16:24

Da du einen Fischereischein hast solltest du wissen das die Fangmöglichkeiten durch Landesgesetze geregelt werden.



Hab ich nicht. Hab ich auch nie gesagt. Die nächste Prüfung findet leider erst nächstes Jahr statt ;-)

Trotzdem danke schonmal für die Antwort und die Erklärung :)

#4 semaphore

semaphore
  • 905 Beiträge
  • Sport:Camping, Fahrradfahren, Geocaching, Survival, Wandern

Geschrieben 30. Juni 2011 - 16:56

wir gehen davon aus, ich besitze einen Fischereischein)


Stimmt, du hast nicht gesagt das du einen Fischereischein hast, nur das wir davon ausgehen sollen. Dies habe ich getan :p

#5 Kampfpudding

Kampfpudding
  • 788 Beiträge

Geschrieben 30. Juni 2011 - 16:59

Du Schelm, du :D

Und wie sieht es mit klassischen Notangeln aus? Irgendein Haken dazu Schnur und Köder? Oder anders: Es ist keine Rute vorgeschrieben oder?

#6 sinus

sinus
  • 108 Beiträge

Geschrieben 01. Juli 2011 - 00:28

Ich kenne (zugegebener Maßen aus Sicht der Österreicher) keine einzige Vorschrift, die eine Rute zum Fang notwendig macht.
Es gibt freilich Gewässer, in denen nur Fliegenfischen, Spinnangeln oder ähnliches erlaubt ist.

Ansonsten ist es relativ egal, wie du zu deinem Fang kommst.

Natürlich gibts dann auch noch so Verbote wie Drillinge, Montagen mit mehr als zwei Haken etc.

Berechtigungskarte brauchst du im Süßwasser aber (so gut wie) immer.

#7 Domse

Domse
  • 1 Beiträge

Geschrieben 30. Dezember 2011 - 16:15

Wichtig ist eben, das der Fang Tiergerecht und ohne Quälerei erfolgt +die bestehende Gesetzeslage. Hab da ein paar Verordnungen des Angelsports zusammengestellt, quasi zum Nachlesen.

#8 outdoorfriend

outdoorfriend
  • 1.165 Beiträge
  • WohnortRhein/Main
  • Sport:Angeln, Bogensport, Kanusport, Survival, Wandern

Geschrieben 30. Dezember 2011 - 16:23

Legeschnüre und Treiber sind übrigens nicht nur in Deutschland aus gutem Grund illegal,
da die so gefangenen Fische häufig den Angelhaken stundenlang in den Eingeweiden haben, bevor sie getötet werden.
Ist wie die Fallenstellerei nur etwas für wirkliche Survivalsituationen, wo es ums nackte Überleben geht.

#9 Boerger

Boerger
  • 608 Beiträge
  • WohnortBamberg
  • Sport:Angeln, Camping, Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 30. Dezember 2011 - 17:10

Schau dir mal diesen wenig hilfreichen Faden an.

http://forum.odoo.tv...vival-angelset/
Irgendwie bin ich immernoch der Meinung das eine Angel eine Rute braucht, aber ich schau gleich mal in meinen Rechtsschinken von der Angleprüfung.

Auch für Signalkrebse brauchst du Fischereischein und Angelkarte.
Du musst ja a) wissen wie eine Signalkrebs aussieht und wie man ihn waidgerecht tötet und b) sind die Signalkrebse ja auch ein Gewässerwesen wie jedes andere, dass dem Fischereirecht untersteht, selbst wenn er ein Schädling ist.

Nochmal zur Unterscheidung:
Fischereischein - staatliche Prüfung, die dir bescheinigt für die Tätigkeit des Anglens ausgebildet zu sein. Er ist Voraussetzung für den Erwerb einer Angelkarte.
Angelkarte - Erlaubnis des Gewässerbesitzers nach von ihm u.U. verschärften Regeln in seinem Gewässer zu fischen.

Bearbeitet von Boerger, 30. Dezember 2011 - 17:15.





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