Zum Inhalt wechseln


Foto
* * - - - 1 Stimmen

Karambit als EDC


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
11 Antworten in diesem Thema

#11 knifemaniac

knifemaniac
  • 197 Beiträge

Geschrieben 11. April 2013 - 20:55

Als EDC ist das recht fragwürdig.
Kürzlich wurde ein karambitähnliches Messer vom BKA als Faustmesser eingestuft (KaBar TDI).
Das ist natürlich falsch und schwachsinnig, wurde aber in erster Instanz gerichtlich bestätigt.
Wenn schon ganz eindeutig falsche Tatsachen von Gerichten einfach so durchgewunken werden, wäre ich mit solchen Gegenständen vorsichtig.
abhängig sein.

In einem anderen Forum ist der komplette Schriftwechsel mit Urteilsbegründung etc. veröffentlicht. Google einfach mal nach "Feststellungsbescheid KaBar TDI".


Hallo, dann würde ich aber auch nicht vergessen zu erwähnen das gegen diesen Feststellungsbescheid Widerspruch eingelegt wurde. Er ist somit nicht rechtskräftig.
Da wurde nichts einfach durchgewunken.
Wenn schon, dann auch vollständig berichten.
Danke

#12 Hansi_Draußen

Hansi_Draußen
  • 61 Beiträge
  • Sport:Camping, Kanusport, Klettern, Wandern

Geschrieben 12. April 2013 - 00:05

Nur mal so am Rande bemerkt, weil es mir grad aufgefallen ist:

Wäre die Einstufung des BKA als Faustmesser vom Gericht in erster Instanz bestätigt worden, so wie BiBaButzeBen schreibt, dann wäre ein Widerspruch als Rechtsbehelf unmöglich. In diesem Fall könnte nur noch ein Rechtsmittel (Berufung/Revision) die Rechtskraft verhindern.
Richtig ist also, dass ein Widerspruch eingelegt wurde, wie man auch der offiziellen Seite des BKA entnehmen kann (http://www.bka.de/nn...r__tabelle.html). Das bedeutet aber auch, dass es da kein erstinstanzliches Gerichtsurteil gegeben haben kann, welches den Feststellungsbescheid bestätigt.
Falls doch, dann hätte ich da mal gerne eine Quelle gesehen. Dann muss ich nämlich kündigen und mir einen neuen Beruf suchen, da ich meinen derzeitigen anscheinend nicht verstehe :cool: .

Gleichzeitig findet sich unter dem angegebenen Link noch ein anderer Feststellungsbescheid, der ein anderes Karambit als Hieb- und Stoßwaffe einstuft- aber ausdrücklich nicht als Faustmesser. Hier wird wieder einmal sehr schön deutlich, dass der Auftritt und Aussehen eines Messer nicht unwichtig ist für dessen Einstufung- z.B. wenn es mit martialischen Videos, mit dramatischen Selbstverteidigungsszenen beworben wird und im Namen Begriffe wie "Tactical/Self-Defense/Combat usw." trägt (ich erinnere mich da an ein Video zum TDI, wo arme Luftballons platzen müssen).
Daher mein Rat an die Hersteller, die Dinger knallig-bunt anmalen und als Pilz- oder Schnitzmesser bewerben. Achja mist, dann kauft es ja niemand mehr... ^^

Moral von der Geschichte? Ein Karambit ist per se nicht verboten. Wie so oft gilt hier: "Kommt darauf an..."! Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst, dann würde ich vielleicht lieber nach anderen EDC-Alternativen Ausschau halten. Solltest du aber trotzdem ein Karambit als EDC verwenden wollen, so kann dich niemand davon abhalten. Selbst im Falle einer Kontrolle bist du übrigens nicht der Willkür (höflicher "Tagesform") eines Polizisten ausgesetzt, so wie viele das immer wieder gerne behaupten, sofern für das Messer deiner Wahl weder Feststellungsbescheid noch ähnliche verbindliche Festellungen existieren.

Bearbeitet von Hansi_Draußen, 12. April 2013 - 00:12.





Besucher die dieses Thema lesen: 0

Mitglieder: 0, Gäste: 0, unsichtbare Mitglieder: 0