Neues vom § 42a
#1
Geschrieben 30. Juli 2013 - 23:02
In einem Punkt gibts aber etwas neues:
Der ein oder andere wird sich vieleicht erinnern das hier im Forum unterschiedliche Auffassungen herrschen ab wann ein Messer nun ein Einhandmesser ist. Ist ein Messer bei dem Öffnungshilfen fehlen aber sich trotzdem einhändig öffnen lassen nun rechtlich Einhandmesser oder nicht? Ich stand mit der Meinung das es egal ist ob Öffnungshilfen vorhanden sind, weil diese im Gesetz nicht erwähnt werden, glaub ich ziemlich allein da. Im Festellungsbescheid zum Pohl Force Foxtrott Two Outdoor kann man jetzt nachlesen das, das BKA leider der gleichen Meinung ist.
#2
Geschrieben 30. Juli 2013 - 23:40
Das war vom Gesetzesentwurf her nie so vorgesehen, aber ich gehe mal davon aus, dass es sich genau dahin entwickeln wird.
Irgendein Spinner stellt auf Jutjup rein, wie man ein Opinel einhändig öffnen kann und zack! GSG9-Razzia beim nächsten Schnitzseminar der Jugendgruppe...
Goldene Zeiten...
#3
Geschrieben 31. Juli 2013 - 00:23
Ich habe es absichtlich nicht gepostet, weil ich mir der Eindeutigkeit nicht sicher war und keine zusätzliche Verwirrung stiften wollte. Nun scheint es aber, dass es schwarz auf weiß steht. Ich werde mich jedenfalls von nun an danach richten und empfehle allen anderen (Messerträgern) das gleiche zu tun...
Bleiben ja nur noch diese häufigen Kontrollen. Man wird ja ständig von der Polizei angehalten und gefilzt...
Bearbeitet von maku, 31. Juli 2013 - 00:25.
#4
Geschrieben 31. Juli 2013 - 07:59
Wird ja immer schwammiger.
#5
Geschrieben 31. Juli 2013 - 09:41
Sollen alle ihre Messer in den Müll werfen?
Also nur noch Fixed bis 12 cm tragen - am besten als Neckknife - das kann es doch nicht sein .
#6
Geschrieben 31. Juli 2013 - 10:19
Wenn man der Argumentation aus dem Feststellungsbescheid folgt, dann ist jetzt ja wirklich so gut wie jeder Folder, bei dem die Klinge "raussteht" und bei dem der Griff schwer genug zum aufschleudern ist ein Einhandmesser. Das war sicherlich nicht die Intension des Gesetzgebers. Aber was soll man auch groß erwarten, wenn Sachbearbeiter einer Behörde Gesetze auslegen sollen...
Ich geh dann mal ein neues Fixed kaufen Übrigens ein super Argument, falls ihr eine bessere Hälfte habt, die meint ihr besitzt schon genug Messer. "Aber Schatz, die darf ich jetzt alle nicht mehr tragen, ich brauch neue!"
#7
Geschrieben 31. Juli 2013 - 11:42
Es gibt eine Lösung: Klinge nicht feststellbar.
Bearbeitet von sw686, 31. Juli 2013 - 13:30.
#8
Geschrieben 31. Juli 2013 - 12:40
Wie Werchzeuchtreja schon schrieb - und es gab auf Youtube mal einen, der das normale Victorinox mit einer Hand aufbekam. Damit machen sie fast alle Folder platt, wenn man, wie Maku sagt sich streng daran halten will.
Sollen alle ihre Messer in den Müll werfen?
Also nur noch Fixed bis 12 cm tragen - am besten als Neckknife - das kann es doch nicht sein .
Die meisten Victorinox-Messer verriegeln nicht und sind somit 42a-befreit. Es gibt schöne Modelle wie das Spyderco C127GPFG Urban Slipit Leaf GRN-G10. Ein kleiner Einhandfolder mit VG-10-Klinge, ohne Verriegelung. Das geht auch in Ordnung.
Diese weite und großzügige Auslegung der Definition des Einhandmessers schließt alle Messer ein, die zum einen verriegeln und zum andern sich ohne bes. Geschick mit einer Hand öffnen lassen, egal ob Öffnungshilfen vorhanden sind oder nicht. Das Öffnen des SAK mit einer Hand hat einer den Charakter einer Machbarkeitsstudie und ist taktisch irrelevant, hehe. Gegenbeispiel ist da mein Alpha Two Survival. Selbst mit abgeschraubtem Klingenheber kann ich das Messer ziemlich problemlos mit einer Hand aufschleudern, mit etwas Schwung aus dem Handgelenk und leichtem Daumenschubser.
In diesem Fall spielt es für die bösen Fangorgane, die Tentakeln der Justiz (brrrrrr...) keine Rolle ob Öffnungshilfen vorhanden sind oder nicht. Das Messer verriegelt, lässt sich mit einer Hand schnell und recht mühelos öffnen => EINHANDMESSER! WAFFE!!!!
Aber die Theorie und die Praxis lassen schon wieder grüßen...
#9
Geschrieben 31. Juli 2013 - 13:54
Ja und wenn man z.B. den Linerlock ausschalten würde hätte ich Angst vor dem Messer - wehe das schnappt dann mal zu - das ist richtig scharf.
http://www.pohlforce...survival-gen-2/
Klingenheber kann optional befestigt werden.
Ich mag ja diese tactical Messer nicht so aber für mich sieht das, davon abgesehen ganz legal aus nach alten Maßstäben
steht ja auch da - Geeignet für den Outdoor- und Survival-Einsatz.
Kann man also nur auf ungeschickte Polizisten hoffen - wenn die es nicht aufbekommen - dann Zweihandmesser.
#10
Geschrieben 31. Juli 2013 - 14:21
Eine Frage zu deinem Müller: Wenn du das geschlossene Messer am Klingerücken hältst und dann das Messer dynamisch nach unten schwingst, geht es dann auf? Soll heißen, schwingt der Griff herum und geht in die Auf-Stellung? Wenn ja, dann hast du schon verloren... Das würde nämlich zu dem Kommentaren und zu dem Beitrag von Floyd passen.
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