Neues vom § 42a
#11
Geschrieben 31. Juli 2013 - 14:47
#12
Geschrieben 31. Juli 2013 - 18:15
#13
Geschrieben 31. Juli 2013 - 21:27
Sorry, aber wie kann man eigentlich so unreflektiert sein und hier noch neue Möglichkeiten aufzulisten wie man ein Messer einhändig öffnet sodass dies auch noch unter §42a fällt? Ichr regt euch über solche Feststellungsbescheide auf und listet noch Verfahren nach denen Messer garnicht getestet wurdenEine Frage zu deinem Müller: Wenn du das geschlossene Messer am Klingerücken hältst und dann das Messer dynamisch nach unten schwingst, geht es dann auf? Soll heißen, schwingt der Griff herum und geht in die Auf-Stellung? Wenn ja, dann hast du schon verloren... Das würde nämlich zu dem Kommentaren und zu dem Beitrag von Floyd passen.
Bei dem Feststellungsbescheid vom Foxtrott ging es nichtmal um die Waffeneigenschaft sondern um das einhändige Öffnen und Feststellen der Klinge- jetzt hier noch unter 2 geläufige Taschen- bzw. Jagdmesser "Böse Waffe" zu schreiben die an sich völlig bedenkenlos sind eine Waffeneigenschaft anzudichten und einhändige Bedienbarkeit ist doch so verpeilt. In Foren funktioniert nunmal nie Ironie und Sarkasmus, also schneidet euch doch nicht selbst ins Fleisch!Böse Waffen
Entschuldigt diese klaren Worte, aber hier wird ein Thread nach dem anderen mit diesem Thema gefüllt - wenn ihr was vernünftiges machen wollt kontaktiert meinetwegen das MdB eures Wahlkreises, das geht auch öffentlich - der Wahlkampf läuft! Oder schreibt Leserbriefe an Outdoor und Jagdzeitschriften, damit kann man vielleicht was bewirken. Jetzt jedes Taschenmesser abzuknipsen und darunter "Vorsicht Waffe" zu schrieben ist doch völlig unkonstruktiv und dient niemandem.
#14
Geschrieben 31. Juli 2013 - 22:10
#15
Geschrieben 31. Juli 2013 - 22:11
Aus meiner Sicht ist der Feststellungsbescheid eine bedenkliche Ausweitung des Begriffs "Einhandmesser". Hoffentlich lässt Phol Force sich das nicht bieten und strebt eine gerichtliche Klärung an. Dann würde es auch endlich mal eine verlässliche Umschreibung geben, was genau ein Einhandmesser ist. Alles was das liebe BKA in ihren Feststellungsbescheiden macht, ist an sich nämlich absolut nicht bindend- außer für den jeweiligen Messertyp, für den der Bescheid konkret ausgestellt wurde. Was die Argumentation angeht, so zeigt dass nur den Standpunkt der Behörde. Auch dieser bietet aber keinerlei Rechtssicherheit für den Messerträger!
Wenn Behörden anfangen und abstrakte Gesetze selber auszulegen, dann stehen mir sämtliche Haare zu Berge. Leider lässt sich denen nur Einhalt gebieten, wenn mal ein betroffener klagen würde.
Ich wünsche mir manchmal, dass ich in eine Kontrolle gerate und mir mein EDC weggenommen wird, damit ich selbst klagen kann...
#16
Geschrieben 31. Juli 2013 - 22:52
#17
Geschrieben 31. Juli 2013 - 23:59
Sorry, aber wie kann man eigentlich so unreflektiert sein und hier noch neue Möglichkeiten aufzulisten wie man ein Messer einhändig öffnet sodass dies auch noch unter §42a fällt? Ichr regt euch über solche Feststellungsbescheide auf und listet noch Verfahren nach denen Messer garnicht getestet wurden
Ich kann deinen Optimismus leider nicht ganz teilen. Die Kommentare zum Waffengesetz (konkret die zum 42a) sagen wörtlich, dass der Begriff des Einhandmessers weit auszulegen ist. Es wird gesagt, dass prinzipiell jedes Messer, das leicht, ohne besonderes Geschick oder Übung mit einer zu öffnen ist (und verriegelt!) unter diese Kategorie fällt. Es wird ferner gesagt, dass dazu auch die entsprechenden Messer von Multitools zählen und auch die Teppichmesser mit nach Vorn ausfahrbarer und feststellbarer Klinge, also praktisch OTF . In den Kommentaren steht auch, das die Verwaltungsorgane eben diese Praxis anzuwenden pflegen, selbstverständlich nach vorheriger Begutachtung des Messers.
Es kann oder wird demnach bedeuten, dass wenn @outdoorfriend's Müller einmal in die Hände eines Ordnungshüters gerät, womöglich zwecks Begutachtung eingezogen wird, da es schließlich einen Linerlock hat und die Eigenschaft des Einhandmessers im weitesten Sinne untersucht werden will. So wie es beim D. Pohls Foxtrott auch geschah und das an sich zweihändig zu öffnende Messer (naja...) als Einhandmesser dastehen lässt und es somit unter den 42a stellt.
Ich hätte mich nicht so, sagen wir aufgeregt, wenn Floyd diesen Feststellungsbescheid nicht verlinkt hätte. Dieser hat nämlich meine Vermutung definitiv gestärkt oder gar bestätigt.
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