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Frederik

Registriert seit 04. Feb. 2008
Offline Letzte Aktivität 04. Jan. 2014 15:57
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Von mir verfasste Beiträge

Im Thema: Rechtslage: Messer und das Waffengesetz (WaffenG)

04. Januar 2014 - 15:49

Der Besitz ist erlaubt, das Führen (also zugriffsbereites Tragen) in der Öffentlichkeit ist dagegen verboten. Wird deine Wohnung durchsucht und dabei eine Sammlung von Einhandmessern gefunden, so ist es kein Problem.

Das ist klar. :) Die Frage ist nur was der Grundgedanke dahinter ist ein Messer zu vernichten, wenn man bedenkt, dass eine Ordnungswidrigkeit nur eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln darstellt und Eigentum zu den Grundrechten gehört. Ist der Gedanke dahinter: "Er hat das Messer ordnungswidrig geführt und wenn man es ihm zurück gibt, könnte er es wieder "illegal" führen"? Dass es in der Situation sichergestellt werden muss, weil man es ja sonst weiterhin führen würde, ist klar. Mir geht es hier nur um das Argument für das "nicht mehr zurück geben und vernichten".

Mit der Vernichtung ist es so eine Sache... Du müsstest der Sicherstellung oder der Beschlagnahme widersprechen (Widerspruch protokollieren lassen!) und danach entscheidet der Richter.

Macht es denn Sinn, das ganze vor Gericht zu bringen? Die Annahme war ja, dass eine Ordnungswidrigkeit durch das Führen begangen wurde und das wird der Richter dann wohl auch so sehen. Nur kriegt man ein teures Messer (300-600€) dann trotzdem zurück, weil z.B. die Verhältnismäßigkeit zu den 100-200€ Bußgeld nicht gegeben ist? Oder gehen die von dem theoretischen Maximum von 10.000€ aus?

Ich frage weil das Messergesetz doch sehr schwammig formuliert ist und man schnell mal was falsch machen kann, selbst wenn man informiert hat. Von daher finde ich es wichtig, sich vorher Gedanken darüber zu machen, was abgesehen von den 100-200€ Bußgeld im worst Case noch auf einen zukommen kann.

Im Thema: Rechtslage: Messer und das Waffengesetz (WaffenG)

04. Januar 2014 - 02:38

Andersherum, hat jemand ein sehr teures Messer, bestehen gute Chancen, dass es nach dem bereits angesprochenen Widerspruch auch wieder ausgehändigt wird...

Mich würde allerdings mal interessieren, wie häufig hier zu Lande überhaupt Messer bei völlig normalen Mitbürgern sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden.

Auch wenn der ursprüngliche Beiträg etwas älter ist, möchte ich das noch mal hoch holen, hoffe das ist ok. :)
Ich kenne jemanden, der zwei Mal mit einem Chris Reeve Mnandi kontrolliert wurde. Beim ersten mal war es ein Zweihandmesser und alles in Ordnung und beim zweiten Mal ein Einhandmesser und er könnte es sich nach 6 Wochen bei der Polizei abholen und 120€ zahlen. Grade in größeren Städten kann es auch mal vorkommen, dass man kontrolliert wird. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn dann nicht nur ~150€ fällig sind, sondern auch noch ein knapp 400€ Messer eingezogen und vernichtet wird.

Weiterhin steht es im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitverfahrens im Ermessen der zuständigen Behörde, das Messer einzuziehen, falls die Sicherstellung rechtmäßig war und eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Das Eigentum am Messer geht in diesem Fall entschädigungslos auf den Staat über, es wird nicht zurückgegeben.

Da ich in der letzten Zeit doch hin und wieder mal ein Mnandi dabei hatte, würde mich mal interessieren, welche Möglichkeiten man im Falle einer Kontrolle hat. Voraussetzung: Es handelt sich um ein Einhandmesser (wie z.B. das Mnandi), was bei einer allgemeinen Kontrolle gefunden wurde, man kein berechtigtes Interesse vorweisen konnte, sich nicht auffällig verhalten hat (also keine Straftat damit begangen hat) und es z.B. in der Hosen- oder Jackentasche (also nicht verschlossen) transportiert hat.

Mein Bekannter konnte sich das Messer ja wieder bei der Polizei abholen. Und jetzt frage ich mich, wie man das am besten beeinflussen kann, dass es nicht vernichtet wird und man es nach Abschluss des Verfahrens zurück bekommt.

Ehrlich gesagt ist mir die Idee hinter dem Einziehen und Vernichten auch nicht ganz klar. Wenn die Polizei es sichergestellt hat, geht von dem Messer ja erstmal keine Gefahr mehr aus. Die Gefahr wäre wenn dann, dass ich es wieder unrechtmäßig führe, sobald ich es zurückbekommen habe. Aber das kann man ja nicht an einem konkreten Messer festmachen, sondern an mir als Person. Und dann müsste man ja auch eigentlich alle anderen Einhandmesser, die sich in meinem Besitz befinden, einziehen. Ich verstehe einfach den Grundgedanken dahinter nicht, wieso ich bei einer Ordnungswidrigkeit den Besitz an einer Sache verlieren kann.