Das ist klar. Die Frage ist nur was der Grundgedanke dahinter ist ein Messer zu vernichten, wenn man bedenkt, dass eine Ordnungswidrigkeit nur eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln darstellt und Eigentum zu den Grundrechten gehört. Ist der Gedanke dahinter: "Er hat das Messer ordnungswidrig geführt und wenn man es ihm zurück gibt, könnte er es wieder "illegal" führen"? Dass es in der Situation sichergestellt werden muss, weil man es ja sonst weiterhin führen würde, ist klar. Mir geht es hier nur um das Argument für das "nicht mehr zurück geben und vernichten".Der Besitz ist erlaubt, das Führen (also zugriffsbereites Tragen) in der Öffentlichkeit ist dagegen verboten. Wird deine Wohnung durchsucht und dabei eine Sammlung von Einhandmessern gefunden, so ist es kein Problem.
Macht es denn Sinn, das ganze vor Gericht zu bringen? Die Annahme war ja, dass eine Ordnungswidrigkeit durch das Führen begangen wurde und das wird der Richter dann wohl auch so sehen. Nur kriegt man ein teures Messer (300-600€) dann trotzdem zurück, weil z.B. die Verhältnismäßigkeit zu den 100-200€ Bußgeld nicht gegeben ist? Oder gehen die von dem theoretischen Maximum von 10.000€ aus?Mit der Vernichtung ist es so eine Sache... Du müsstest der Sicherstellung oder der Beschlagnahme widersprechen (Widerspruch protokollieren lassen!) und danach entscheidet der Richter.
Ich frage weil das Messergesetz doch sehr schwammig formuliert ist und man schnell mal was falsch machen kann, selbst wenn man informiert hat. Von daher finde ich es wichtig, sich vorher Gedanken darüber zu machen, was abgesehen von den 100-200€ Bußgeld im worst Case noch auf einen zukommen kann.