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cyba3r

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Von mir verfasste Beiträge

Im Thema: Jagdpächter und Forstwirte

08. September 2010 - 12:21

Das stimmt so leider nicht. Fakt ist, man kann in Deutschland keine pauschale Aussage zu diesem Thema machen. Was der Hund im Wald darf oder nicht darf ist abhängig vom jeweiligen Landeswaldgesetz. Ein paar Beispiele:


Das stimmt natürlich, ich bin immer von NRW ausgegangen, sorry. Habe dort meine Prüfung gemacht, lebe dort und auch mein Revier ist hier. Also meine Aussagen beziehen sich rein auf NRW und ausserhalb von Naturschutzgebieten..

Im Thema: Jagdpächter und Forstwirte

04. September 2010 - 09:06

Bist du dir da sicher bzw. hast du dafür auch eine Quelle? Soweit ich weiß, muss ein Hund im Wald grundsätzlich angeleint sein.


Genau das ist der Punkt: "Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde." Auf Wegen im Wald darf der Hund frei laufen, solange er unter der Kontrolle seines Führers ist. Ein Hund der gerade einem Jogger zu Höchstleistungen verhilft, ist wahrscheinlich nicht mehr unter Kontrolle ;-)


Dies gilt NICHT IN PARKS, dort greift das Stadtrecht, so unser Förster während meiner Ausbildung. Städte könnten das auch freigeben, machen es aber in der Regel nicht.

Wie gesagt, Jäger, Waldbauern und auch Landwirte würden gerne die Zugänge zu Wald und Flur verbieten, können die aber nicht :-)

In meinem Revier reagiere ich nur allergisch auf wildernde Hunde, würde aber trotzdem nicht schießen sondern eher das Gespräch zum Halter suchen....

Im Thema: Jagdpächter und Forstwirte

25. August 2010 - 09:23

Hallöchen,

ich bin der Neue ;-)

Da ich vor kurzem erst selber meinen Jagdschein gemacht habe und mich sehr für das Thema Survival interessiere, muss ich dazu kurz meinen Senf abgeben ;-)


Jäger sind NICHT berechtigt Personen des Waldes zu verweisen! Jagdaufseher dürfen dich ansprechen und kontrollieren wenn ihr zum Beispiel mit einem Reh im schlepp durch den Wald zieht ^^! Alles was nicht mit Wilderei zu tun hat den Jäger nicht zu interessieren. Es ist jedem gestattet, ausserhalb eines Naturschutzgebietes, den Wald zu betreten auch MIT Hunden. Abseits von Wegen muss der Hund angeleint sein, auf den Wegen DARF ein Hund FREI laufen, solange er unter Kontrolle seine Herrchens ist. Mal was aus dem Gesetz, falls ein Lodenjockel mal nachfragt ;-)

<schnap>
1) 1Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§2 Abs.1) betreten und sich dort erholen. 2Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.

(2) Nicht betreten werden dürfen
Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
Acker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.
<schnap>

Jäger sind auch Menschen, und da gibt es solche und solche.


VG
Jörg