Vielleicht habe ich mich da falsch ausgedrückt, aber meines Wissens nach werden z.b. Tanto Klingen als Waffe angesehen und würden somit bei einer Kontrolle eingezogen plus man hätte keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat begangen. Mit der Einstufung als Waffe wäre es ja unerheblich welche Klingenlänge das Messer hat, oder? Aber vielleicht habe ich hier auch falsche Infos, passende Feststellungsbescheide des BKA habe ich leider nicht gefunden.
Ich liebe einfach das Design