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Ulf

Registriert seit 07. Feb. 2010
Offline Letzte Aktivität 16. Mär. 2013 15:06
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Von mir verfasste Beiträge

Im Thema: Medikamente bei der Ersten Hilfe

20. Februar 2013 - 14:02

Da die meisten "Erste Hilfe Sets" gar nicht mit Notfallmedikamenten und nötigem Equippment ausgestattet sind erschliesst sich mir die Fragestellung hier nicht wirklich.


Die Fragestellung ergab sich einfach dadurch, dass viele ihr Erste-Hilfe Päckchen mit Medikamenten auffüllen um für den Notfall gewappnet zu sein. Und das sieht aus zweierlei Günden inzwischen für mich eher fragwürdig aus. Zum einen, weil im allgemeinen Hilfe

Aus irgendeinem Grund wurde die Antwort nich vollständig übernommen, deshalb kurz in der Nachbearbeitung:

Wenn Medikamente im Erste-Hilfe Set liegen, wie groß ist die Gefahr Nach einem Unfall die ganze Behandlung selber zu übernehmen?

Beispiel aus eigener Erfahrung;
Meine letzte nicht vom Arzt verschriebene Schmerztablette (Nach meiner Errinnerung auch meine erste), bekam ich von einem Kollegen nach einem Arbeitsunfall. Ein Gegenstand in Bewegung war härter als mein Schädel. Aus heutiger Sicht hätte man sicher besser einen Arzt hinzuziehen sollen.
Nach der Schmerztablette bin ich mit dem Auto nach Hause gefahren.

Hätte ein nachhaltiger Schaden vorgelegen, hätte das möglicherweise für irgendwen konsequenzen haben können?

Ich glaube auch, dass mein Kollege heute anders handeln würde, da er auch beim Erste Hilfe Lehrgang über zwei Tage dabei war. Den kann sich auch eigentlich jeder leisten, auch privat auf eigene Kosten. Kostet keine 35 €.

Fällt etwas anders aus als ursprünglich geschrieben, falls irgendwie das alte wiederherstellbat ist bitte löschen.

Im Thema: Medikamente bei der Ersten Hilfe

19. Februar 2013 - 19:31

Ich habe keine Erfahrung mit Asthma, habe aber beim kürzlich gemachten Erste-Hilfe Lehrgang erfahren, wo genau das angesprochen wurde, dass ein Astmatiker das Spray aktv nehmen muß. Ist er also nicht in der Lage es selber zu nehmen, dann ist es Wirkungslos. (Aussage von Mutter eines Asthmatkers)

Im Thema: Medikamente bei der Ersten Hilfe

17. Februar 2013 - 21:40

Wenn der Herzpatient zusammenklappt, wie dosierst du denn das Medikament, das du bei ihm findest?
Woher weißt du, dass er Herzkrank ist?
Wie kannst du dir sicher sein, dass das Medikament, das du bei ihm findest, ihm in dem Fall hilft?

Das alles geht nur, wenn du vorher vom Betroffenen entsprechende Anweisung bekommen hast! Aber verabreichst du das Mittel auch, wenn du das 'Medikament bei dem zusammengeklappten findest und du erkennst, dass das ein Medikament für Herzkranke ist, der Betroffene aber nicht ansprechbar ist?

Ich habe nirgendwo einen Hinweis darauf gefunden, dass Medikamentengabe durch nicht medizinisch ausgebildete Personen gefordert, erbeten oder zu geschehen hat.

Ein paar Seiten zum lesen:

http://www.lja.brand...engabe_Kita.pdf

Interessant, wie eingeschränkt die Medikamentengabe bei weiter reichender Ausbildung ist:
http://www.bundesaer...Medikamente.pdf
http://www.medi-lear...hp/t-78582.html



Interessanter Fundort! Keine Anweisung Medikamente zu verwenden, obwohl auf der Seite Medikamente zur „Ersten Hilfe“ verkauft wurden:

Erste Hilfe bei Wunden

Kleinere und auch größere Verletzungen sind schnell passiert, und das Wissen um die richtige erste Hilfe bei Verletzungen kann zuweilen sogar lebensrettend sein, denn je nach Art und Größe braucht jede Wunde eine andere Behandlung.
Eine Wunde ist medizinisch definiert als der unterbrochene Zusammenhang von Körpergewebe. Im Alltag kommen zumeist mechanische Verletzungen der Haut und des darunter liegenden Gewebes vor wie etwa Schürfwunden, Schnittwunden, Platzwunden, Bisswunden und dergleichen. Aber auch so genannte thermische Wunden durch Verbrennungen oder Verbrühungen sind nicht selten. Je nach Ursache der Wunde ist eine eigene Form der ersten Hilfe notwendig. Somit ist es zunächst wichtig, den Hergang der Verletzung zu kennen, um entsprechend handeln zu können. Während kleinere Verletzungen oft ohne weiteres von selbst verheilen, sind größere, stark blutende oder womöglich infizierte Wunden dringend medizinisch zu versorgen und sollten nur provisorisch versorgt werden.
Welche Wunde wie versorgen?

Zu den harmlosesten alltäglichen Verletzungen zählen kleinere Schürfwunden. Trotz des unangenehmen Brennens reicht es meistens, die Wunde zu säubern und an der Luft heilen zu lassen. Von besonderer Bedeutung ist jedoch ein intakter Tetanusschutz. Vergewissern Sie sich, dass die Impfung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, und lassen Sie sie, wenn nötig, auffrischen. Bei Stich- und Schnittverletzungen sowie Platzwunden muss zunächst versucht werden, die Blutung zu stillen. Kleineren Wunden genügt ein Pflaster, das die Wundränder einander annähert. Stärkere Blutungen versucht man durch einen Druckverband mit einer sterilen Kompresse oder einem fusselfreien Tuch zu stillen. Bleibt die Blutung unvermindert stark, ist ein Notarzt zu alarmieren und das verletzte Gefäß kurzfristig in Herzrichtung abzubinden.
Thermische Wunden wie Verbrennungen und Verbrühungen hingegen hält man so lange unter kühles (nicht eiskaltes) Wasser, bis die Schmerzen nachlassen. Biss- oder Kratzwunden von einem frei lebenden Tier gehören immer in ärztliche Behandlung, auch wenn sie nicht stark bluten, da die Gefahr einer Infektion mit Tollwuterregern nicht ausgeschlossen werden kann.


Weiteres hier: <a href="http://symptomat.de/...ur_Ersten_Hilfe

http://publikationen...10002/i-509.pdf

6.2 Aufgaben
Der Ersthelfer ist ein ausgebildeter Laie, der als Erster am Ort des Geschehens Maßnahmen
ergreifen kann, um akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden.
Rechtsgrundlagen:
§ 26 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“
(BGV/GUV-V A1) in Verbindung mit den Anhängen 1 und 2 des Grundsatzes
„Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Erste Hilfe“
(BGG 948)
Die Aufgaben des Ersthelfers ergeben sich aus Art und Umfang seiner Ausbildung zum
Ersthelfer und seiner Weiterbildung (siehe Abschnitte 6.5 und 6.7). Der Ersthelfer bleibt
trotz seiner Ausbildung Laie. Er darf auf dem Gebiet der Ersten Hilfe nur das tun, was
seinem Ausbildungsstand entspricht. Er hat stets zu beachten, dass Erste Hilfe durch
Laien nur Notbehelf, aber kein Ersatz für ärztliche Maßnahmen ist. In dem durch Ausund
Weiterbildung gestellten Rahmen obliegt es ihm, bei Notfällen die notwendigen
lebensrettenden Sofortmaßnahmen zu ergreifen und den Verletzten so lange zu betreuen,
bis Fachpersonal – der Sanitäter oder der Arzt – ihn übernimmt.
Es ist zwar seine wichtigste Aufgabe, bei einem Notfall einsatzbereit zur Stelle zu sein
und zu helfen, es ist aber nicht seine einzige. Der Ersthelfer hat auch in Fällen, die
nicht den Grad einer lebensbedrohlichen Störung erreichen, Hilfe zu leisten. In Betrieben,
in denen es weder einen Betriebsarzt noch einen Betriebssanitäter gibt, ist es
Aufgabe des Ersthelfers, Verletzte mit leichteren Verletzungen im Rahmen der Ersten
Hilfe zu versorgen und gegebenenfalls für den Transport zum Arzt zu sorgen.
Außerdem kann der Unternehmer ihn mit der Aufgabe betrauen, die gemäß § 24
Abs. 6 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1)
notwendigen Dokumentation z. B. im Verbandbuch zu führen (siehe Abschnitt 4.4).
Ihm kann der Unternehmer auch die Kontrolle über das nach § 25 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift
„Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) vorzuhaltende Erste-
Hilfe-Material übertragen. Für den Bergbau ist in einzelnen Bergverordnungen festgelegt,
dass die zuständige Aufsichtsperson den Nothelfer zu bestimmen hat, der auf
die Bereithaltung der Verbandkästen (Verbandbüchsen) und die Vollständigkeit ihres
Inhalts zu achten hat.


Auf keinen Fall ist es Sache des Ersthelfers, Medikamente, z. B. Kopfschmerztabletten,
an Betriebsangehörige auszugeben

die Argumentation von Athur:

Funker hat wenigstens etwas gefunden, aber eine rechtssichere Quelle ist das auch nicht. Darüber hinaus geht es auf der verlinkten Seite ganz konkret um Arbeitsunfälle, was wieder eine ganz andere Geschichte ist.



Worin besteht da nunder Unterschied vor dem Gesetz?
Befinde ich mich bei der Arbeit in einem anderen gesetzlichen Umfeld als in der Freizeit?

Medikamente darf jeder an sich selber anwenden, man kann jedem sein Medikament reichen. Medikamente sind aber kein Mittel der Ersthilfe durch einen Leien!

Wer dazu mehr Infos will soll sich selber Informieren, Ich bin raus, Ulf

Im Thema: Medikamente bei der Ersten Hilfe

16. Februar 2013 - 21:04

Der Einsatz von Medikamenten ist eine Behandlung, keine Erste Hilfe!

Das kann man eigentlich bei jedem Erste Hilfe Lehrgang erfahren, egal bei welcher Organisation. Außerdem wird das jeder Lehrer, egal welche Schule, wissen. Auch gut ausgebildete Gruppenleiter für irgend etwas sollten darüber informiert sein. Es gibt auch kein Erste Hilfe Set mit irgendwelchen Tabletten, Salben oder sonstigen Medikamenten. Die einzigen Möglichkeiten sind ein Anreichen eines Medikaments, das dann derjenige in Eigenverantwortung nimmt oder ein Verabreichen unter vorheriger Einweisung unter welchen Bedingungen in welcher Dosierung und wie.

Ich denke jeder Anbieter von Erste Hilfe Kursen wird darüber Auskunft geben, Wo im Rechtlichen Ramen die Grenze ist.

Ich bin selber kein Arzt, Sanitäter oder sonst aus dem Gesundheitsbereich. Ich habe das aber vor vielen Jahren mal bei einem Reiseveranstalter gelernt, der seine Gruppenleiter in mancher Hinsicht versuchte zu Schulen, Zuletzt habe ich das erst vergangene Woche wieder gehört, als einige aus unserer Firma als Ersthelfer auf Lehrgang waren. Da waren auch 4 Grundschullehrerinen, die dazu einiges aus der Praxis erzählten.

Gruß, Ulf

Im Thema: Zeigt eure besten Fotos

23. Januar 2013 - 09:00

Watt-Wandern