Ich sehe den Paragraphen 42a inzwischen ebenfalls sehr gelassen. Wer ein Messer, das unter das Führungsverbot fällt, zu einer öffentlichen Veranstaltung mitnimmt (z. B. Fußballstadion), wo er damit rechnen kann, kontrolliert zu werden, ist selber schuld. Im normalen (Outdoor-)Alltag kann ich mir keine Situation vorstellen, wo plötzlich ein Ordnungshüter hinter einem Baum hervortritt und meinen Rucksack oder meine Taschen durchsuchen will.
Stefan
schmalhaus
Registriert seit 20. Mai. 2010Offline Letzte Aktivität 21. Jan. 2013 10:56