Hallo
ich würde dir empfehlen ein Foto von der Höhe des Bordsteines zu machen und damit zu einem Anwalt gehen, ich bin mir sicher bei einer Höhe von 20 cm hast du Anspruch auch Schadensersatz weil ein so hoher Bordstein ist nicht zulässig.
Gruß
kaltduscher
Registriert seit 24. Jun. 2010Offline Letzte Aktivität 31. Mai. 2013 13:47