Die Machete fällt nicht unter den Paragraphen 42a des WaffenG. Eigentlich behandelt das Waffengesetz ausschließlich klassische Waffen, deren hauptsächlicher Zweck es ist die Verteidigungsfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Werkzeuge haben aber einen andren Zweck und fallen daher nicht unter das Waffengesetz. Lediglich beim Messer hat man sich 2002 und 2008 für eine explizite Erwähnung des Messers entschieden. Eine Machete allerdings ist ein reines Erntewerkzeug un wird daher genauso wenig erfasst wie etwa eine Sense, eine Axt oder ein Teppichmesser.
Hallo Arthur, erst einmal danke dafür das Du diese Thema aufgegriffen hast. Ich habe aber zu Deinem Film noch ein paar Fragen. Hast Du Dich vor der Erstellung des Films einmal mit einem Rechtsanwalt oder einem Staatsanwalt zusammengesetzt um ganze Thema und den Inhalt Deines Films abzuklopfen?
Gruß
Der alte böse Stadtknecht
Genauso kann (darf?) auch ein Soldat sein Einhandtaschenmesser dabei haben.
Wenn sie im Dienst sind und/oder auf dem Weg nach Hause bzw. zum Dienst sind, dürfen sie das. Denn dann unterleigen sie nicht dem Waffengesetz.