Dass bei einer Straftat der Gegensatand eingezogen wird ist allein deshalb klar, weil es sich dann um ein Beweisstück handelt. Kann ich also vollkommen nachvollziehen und es würde mich wundern, wenn es anders wäre. Interresant und gut zu wissen ist aber, dass auch bei einer Ordnungswidrigkeit das Messer eingezogen werden kann. Oder anders ausgedrückt ich mir nicht sicher sein kann, dass es nicht eingezogen wird und ich damit besser keine teuren Messer führen sollte. Ich hoffe aber mal stark, dass wenn ich es im Rucksack dabei habe, und es mir von der Polizei fälschlicherweise abgenommen wurde, ich eine reelle Chance habe es wieder zu bekommen. Dann sollte ich mich nur nicht dabei erwischen lassen, wie ich damit beim Picknick einen Apfel schäle.Dort steht also ganz klar, daß 1. im Falle ein Straftat der Gegenstand auf jeden Fall eingezogen wird
Ich denk jetzt weiß ich deutlich besser bescheid, danke für Deine Erklärungen!
Bearbeitet von Arthur, 03. April 2011 - 08:54.
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