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Was macht Ihr eigentlich mit Euren Einhandfoldern?


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39 Antworten in diesem Thema

#31 Gast_weltenbummler

Gast_weltenbummler

Geschrieben 11. April 2010 - 21:33

Großstadt, gerade Berlin
Demo
Messer

ist halt nicht die beste Kombination.. Ja, sollte anders sein- aber Messer auf Demos haben da auch nichts verloren- aller Diskussion um Werkzeug oder Waffe zum Trotz. Momentan sind wohl laut Polizei bei "auseinandersetzungen" meist günstiges Werkzeug eingesetzt- Cutter Messer, Schraubenzieher, kleine Messer (wie z.B. Karambit) - alles legal zu kaufen, führen aber eben super gefährlich (da nicht als Waffe ersichtlich/verdeckt zu tragen)- da kann man eine gewisse Überreaktion erklären (auch wenn ich die nicht gutheiße)

Messer im Auto ist glaube ich nicht führen und explizit Rettungsmesser auch draufgedruckt sollte keine Probleme geben...
Ansonsten für die anderen Fälle wäre es sinnvoll einen entsprechenden Legal Reason zu haben- was gerade beim Multitool kein Problem sein sollte (Werkzeug für Auto/Fahrrad/Motorrad- sofern überhaupt die Einhandklinge auffällt)
Man kann sich letztlich bei Messern immer mit fixed bis 12cm behelfen- aber Einhandfolder haben auch ihren charme und den will man nicht außen vor lassen.

#32 Gast_peterpan

Gast_peterpan

Geschrieben 11. April 2010 - 21:34

- Habe ein Victorinox Rescue Tool griffbereit in der Seitentasche der Autotür um beim Unfall mir oder anderen helfen zu können -> legal reason gegeben??


Mein logischer Menschenverstand würde sagen: Ja. Aber ein Messer, welches dem Führungsverbot des § 42 a WaffG unterfällt, muss in ein verschlossenes Behältnis. Gleiches gilt für Dein Leatherman Skelettool, wenn sich die Klinge einhändig feststellen lässt. Eine nicht verschliessbare Aktentasche reicht leider nicht aus.

Ich habe mir für den Rucksack, welchen ich in der Stadt bei mir trage, extra ein Vorhängeschloss gekauft.:(

#33 kelte1964

kelte1964
  • 261 Beiträge

Geschrieben 11. April 2010 - 21:35

ich habe leider auch einige einhänder die ich früher gerne und oft geführt habe - jetzt liegen die in der kommode!

die gefahr wegen solchen dingen ärger zu bekommen ist mir zu groß, ich fuhr nur gesetzeskonforme und wenns geht unscheinbare nicht nach tactical aussehende messer - mit einer ausnahme mein alpha two

#34 Gast_weltenbummler

Gast_weltenbummler

Geschrieben 11. April 2010 - 21:46

Mein logischer Menschenverstand würde sagen: Ja. Aber ein Messer, welches dem Führungsverbot des § 42 a WaffG unterfällt, muss in ein verschlossenes Behältnis. (


Mh, aber nicht bei einem legal reason der hier denke ich offensichtlich vorliegt. Eine garantie ist das nicht- und ob der Polizist das bei der Strassenkontrolle ebenso sieht ist die Frage - und das eigentliche Problem.

Bezüglich des verschließbaren Behältnisses habe ich noch von keiner Rechtssprechung gehört die klar definiert wann es verschlossen ist und wann nicht.

#35 Poisonblack

Poisonblack
  • 193 Beiträge

Geschrieben 11. April 2010 - 21:57

Mein logischer Menschenverstand würde sagen: Ja. Aber ein Messer, welches dem Führungsverbot des § 42 a WaffG unterfällt, muss in ein verschlossenes Behältnis. Gleiches gilt für Dein Leatherman Skelettool, wenn sich die Klinge einhändig feststellen lässt. Eine nicht verschliessbare Aktentasche reicht leider nicht aus.


zum Rescue Tool: Darüber gibts ja endlose Diskussionen in diversen Foren. Werden wir hier auch nicht lösen. Ich setze da eigentlich auf die Vernunft des Polizisten, dem das Teil bei einer eventuellen Verkehrskontrolle auffallen sollte.
Das zeigt ja die ganze Unsinnigkeit des Gesetzes: Klar könnt ich das Teil ins Hanschuhfach legen und das abschließen (geht bei meinem Auto). Falls ich dann nen Unfall habe, vielleicht auf dem Dach liege, verletzt bin etc. ist es unerreichbar und somit nutzlos. :evil:

Zum Skelettool: Mir ist schon bewusst,dass das Verwahren in der Aktentasche ggf. nicht als ausreichend verschlossen angesehen werden kann. Hier hoffe ich allerdings, dass die Polizei einen harmlosen Anzugträger in der Provinz nicht unbedingt nach Waffen durchsucht:yield:

Ich muss auhören, darüber nachzudenken, sonst reg ich mich nur auf. "Wir" machen uns Gedanken über die Problematik, den eigenntlichen "Adressaten" des Gesetzes, den gewaltbereiten Idioten, geht das ohnehin am Ar... vorbei...!:tape:

#36 Gast_weltenbummler

Gast_weltenbummler

Geschrieben 11. April 2010 - 22:09

Ich muss auhören, darüber nachzudenken, sonst reg ich mich nur auf. "Wir" machen uns Gedanken über die Problematik, den eigenntlichen "Adressaten" des Gesetzes, den gewaltbereiten Idioten, geht das ohnehin am Ar... vorbei...!:tape:


Jupp, die sind nämlich nicht die hellsten aber schlau genug auf günstige und "legale" Cuttermesser etc. umzusteigen. Problem ist die Polizei weiß nicht unbedingt wer zu den "Adressaten" gehört oder differnezieren da nicht.
Daher meine Frage auch mal obs schon rechtssprechungen (Gerichtsurteile) zu dem Thema gibt? Das wäre imho das einzig halbwegs verlässliche.
Ist imho niemand so ungefährlich wie derjenige der 300 Euro für ein "Kampfmesser" ausgibt- denn derjenige erwägt kaum das zu nutzen.. viel zu teuer zum ersetzen :-D

#37 Gast_peterpan

Gast_peterpan

Geschrieben 11. April 2010 - 22:37

Bezüglich des verschließbaren Behältnisses habe ich noch von keiner Rechtssprechung gehört die klar definiert wann es verschlossen ist und wann nicht.


In den Materialien zum seinerzeitigen Gesetzesentwurf ist festgehalten, dass ein verschlossenes Behältnis eines ist, welches verschließbar und nicht lediglich schließbar ist.

Zitat von Poisonblack:
Klar könnt ich das Teil ins Hanschuhfach legen und das abschließen (geht bei meinem Auto). Falls ich dann nen Unfall habe, vielleicht auf dem Dach liege, verletzt bin etc. ist es unerreichbar und somit nutzlos.


Es gibt leider jede Menge IMO unsinnige Gesetze ...

Zitat von Poisonblack:
"Wir" machen uns Gedanken über die Problematik, den eigenntlichen "Adressaten" des Gesetzes, den gewaltbereiten Idioten, geht das ohnehin am Ar... vorbei...!


Und denen ist letztendlich doch auch egal, womit sie aufeinander losgehen bzw. Dritte angehen.:(

#38 Gast_weltenbummler

Gast_weltenbummler

Geschrieben 11. April 2010 - 22:50

Ja, habe da noch so Diskussionen von Juristen im Kopf- verschließbar heißt nicht verschlossen. Und da man sich nicht an die strengen Vorgaben für Schusswaffen halten wollte hat man die Qualität des Verschlusses nicht bestimmt. Ein Rucksack ist auch schließbar, mit Vorhängeschloss verschließbar aber nicht zwangsläufig verschlossen. Eine Aktentasche auch verschließbar, z.B. Zahlenschloss. Solange da nicht ein paar "höhere" Urteile zu vorliegen imho alles Spekulation. Leider. Rechtssicherheit fehlt imho völlig.

#39 Gast_peterpan

Gast_peterpan

Geschrieben 11. April 2010 - 23:10

Einen abschließbaren Waffenkoffer wird man nicht für den Transport eines Messers benötigen.

Ich habe mich erst kürzlich mit einem Rechtsanwalt, der sich auf Waffenrecht spezialisiert hat, unterhalten. Der meinte auch, dass jedes Behältnis, welches man abschließen kann ausreichend sei. Das Messer, welches unter das Führungsverbot des § 42 a WaffG fällt, darf nicht zugriffsbereit geführt werden. Wie gesagt, dass ist eine Einzelmeinung eines einzelnen, die natürlich nicht verbindlich ist.

Das Problem ist, dass wir uns hier im Ordnungswidrigkeitenrecht bewegen, denn das Führen eines Messers, welches unter das Führungsverbot des § 42 a WaffG fällt, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und nur dann, wenn jemand gegen einen Bußgeldbescheid, wegen dieser Ordnungswidrigkeit, Einspruch einlegt, geht die Sache vor Gericht. Ob so etwas je vor einem Bundesgericht verhandelt wird?

#40 kelte1964

kelte1964
  • 261 Beiträge

Geschrieben 14. April 2010 - 12:45

alles richtig ken!

nur werde ich nie auf den direkten zugriff zum messer verzichten!
ein messer im verschlossenen behältnis nützt mir nicht sehr viel.

deshalb hieß es für mich - wenn auch schweren herzens - spiderco & friends bleiben ab sofort zuhause!

mit einem feuerwehrdienstausweis in der tasche und bei der arbeit hätte ich bestimmt die reelle chance legal reason nachzuweisen - sorry wenns jetzt böse oder herablassend klingt: bei manchen unserer herren in blau ist das launemässig und/oder iq-mässig sehr fraglich obs nicht trotzdem probleme gibt!

es ist aber auch für einen beamten nicht leicht mit solch dumm verfassten und schwammigen gesetzesvorlagen zu arbeiten - und sie öffnen der willkür tür und tor!

jetzt trag ich anstelle eines spiderco military ein alpha two von dietmar pohl - eigentlich eine lachplatte - fürs alpha gibts eine bescheinigung vom bka dass es gesetzeskonform ist

also rat von mir: auch wenns megabitter ist - legt sie in die vitrine und behandelt sie gut, denn sie haben gute dienste geleistet - von der kohle mal zu schweigen und nehmt nur solche sachen zum mit zum spielen raus wo selbst der euch am wenigsten gut gesonnene beamte euch nicht ans bein pinkeln kann.

es gibt hunderte legaler möglichkeiten!

solange es die gibt lasst uns gute brave gesetzestreue menschen sein -solange!!!!:tape:




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