Das Gespräch war auf deutsch und trotz mehrfacher Erklärung das es sich um einen leeren Kocher ohne Kartusche ohne mögliche Reste ohne sonstige Brennstoffe handelt, nach zweimaliger Rückfrage der Servicemitarbeiterin bei ihrem (ich nehme es an) Vorgesetzten:
Nein, kein Kocher im aufgegebenen Gepäck...
Vermute mal dass die Entscheidung ob es ein z.Bsp. "restebelasteter" Benzinkocher oder ein Gaskocher ist vom Securitypersonal nicht sicher gefällt werden kann vor Ort und deshalb einfach alle verboten sind.
Bearbeitet von Sauerländer, 21. März 2009 - 09:51.
Ergänzung