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Frage zum Böker Plus Exskelibur 1


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20 Antworten in diesem Thema

#1 Assassin

Assassin
  • 227 Beiträge

Geschrieben 09. September 2010 - 11:31

Kann mir jemand von den Eigentümern/Besitzer eines Böker Plus Exskelibur 1 sagen, ob das Messer ein sogenanntes Zweihand- oder Einhandmesser ist?

Auf der Homepage von Böker steht zu dem Messer, dass "die bei geschlossenem Messer vorstehende Klingenwurzel als Öffnungshilfe für den Daumen dient".

Böker bietet das Taschenmesser Böker Plus Exskelibur 1 der Marke Böker Plus als Outdoormesser.

#2 blackris

blackris
  • 75 Beiträge

Geschrieben 09. September 2010 - 12:42

Hi!

Besitzer noch nicht, denn es wurde noch nicht geliefert. ;-)
Ich habe mich aber die Tage auch um ein neues EDC gekümmert und das Exskelibur (allerdings die kleinere Ausführung) ist dabei "heraus gekommen". Leider ist es nicht ganz klar, was es nun wirklich ist. Einige argumentieren, dass es wegen der Öffnungshilfe definitiv ein Einhandmesser ist, Andere bezeichnen es als Zweihandmesser. Da kann man jetzt lange drumherum reden und es bringt nichts. Ich werde es jedenfalls öfter mitnehmen und einfach die Klingenachse fester ziehen. Dadurch ist es nur noch mit beiden Händen zu öffnen. Ich halte es für absolut sicher, dass niemand etwas gegen das Messer sagt, falls einmal der unglaublich unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass ich das Messer einem ähem.. "Freund und Helfer" vorzeigen muss. Das Exskelibur II hat allerdings im Gegensatz zu seinem großen Bruder auch noch einen Nagelhieb, was es augenscheinlich noch eher zu einem Zweihandmesser macht.

OT: Ich würde es dann übrigens auch woanders bestellen, es gibt auf jeden Fall günstigere Quellen. Wolfster z.B.


#3 Gast_weltenbummler

Gast_weltenbummler

Geschrieben 09. September 2010 - 12:54

Klingt nach einem "Flipper Design" und wäre ein Einhandmesser. Aber letztlich geht es ja im WaffG darum ob es einhändig zu öffnen ist, wenn dies nicht der Fall ist sollte es kein Problem sein. Sollte.
Apropos dein Freund und Helfer, die sind von dem Gesetz auch nicht so angetan bin gerade mal vor ein paar Tagen auf der Seite des DJJV gelandet (man bedenke JuJutsu ist im Ausbildungsprogramm der Polizei und entsprchend einige Polizisten in diesen Verbänden) - begeisterung klingt anders.
DJJV: Waffengesetz

#4 blackris

blackris
  • 75 Beiträge

Geschrieben 09. September 2010 - 13:09

Naja, ein Flipper... An der Achse ist die Klinge halt geriffelt, würde ich eher als Daumenauflage bezeichnen. Allerdings kann man schon sehen, dass es bei dem Exskelibur I ausgebrägter ist, als beim Exskelibur II.

#5 fritzig

fritzig
  • 10 Beiträge

Geschrieben 09. September 2010 - 13:18

Eindeutig ein feststellbares Einhandmesser und damit führproblematisch. Ich würde immer eine Klinge mit Nagelhieb wählen, m.E. das ultimative Zeichen für ein Zweihandmesser.

#6 skelettor

skelettor
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Geschrieben 09. September 2010 - 13:19

Hallo!

Also ich habe das Exseklimoor II, also die kleinere Variante. Der "Flipper" ist auch hier geriffelt und das Messer lässt sich dadurch grundsätzlich mit nur einer Hand öffnen. Allerdings bedarf dies etwas Übung, damit es geschmeidig von der Hand läuft. Jemand, der das Messer zum ersten Mal in der Hand hält, wird es wahrscheinlich nicht sofort mit einer Hand öffnen können. Zumindest hab ich es nicht geschafft. Nun mag sich das Exskelimoor 1 oder Exskelibur I aufgrund der Größe besser öffnen lassen, das kann ich aber nicht beurteilen.

Viele Grüße

Uwe

@fritzig: Das Exskelibur II hat einen Nagelhau und lässt sich trotzdem mit einer Hand öffnen. Das würde ich nicht als Kriterium für ein Zweihandmesser nehmen.

#7 Gast_reefgear

Gast_reefgear

Geschrieben 09. September 2010 - 13:23

Das ist bei dem Modell etwas "zweischneidig"... (bitte gern, mag Wortspiele :D)
Habe ihn per PN "ermutigt", -Böker- Stellung nehmen zu lassen, DIE werden´s wissen, oder? :)
(Nach meinem Dafürhalten -Zweihänder-, weil kein Flipper, kein Loch, kein Pin)

Bearbeitet von reefgear, 09. September 2010 - 13:29.


#8 blackris

blackris
  • 75 Beiträge

Geschrieben 09. September 2010 - 13:24

Nicht das Vorhandensein eines Nagelhiebes ist das ultimative Zeichen, sondern das Fehlen anderer Hilfen wie Löchern, Schrauben, Flippern etc. Allerdings stimmt es schon, es wirkt dann noch eher wie ein Einhänder.

#9 Assassin

Assassin
  • 227 Beiträge

Geschrieben 09. September 2010 - 19:26

Ich habe soeben reefgears Vorschlag aufgegriffen und Böker angeschrieben.

Sobald die Antwort da ist, werde ich sie hier einstellen.

@ All,

danke für Eure Hilfe.:)

#10 Obelix

Obelix
  • 15 Beiträge

Geschrieben 09. September 2010 - 23:04

Moin,moin,

nach Aussage unser hiesigen Polizei fällt ein Messer unter das Führungsverbot, sobald es sich mit einer Hand feststellen läßt, was sich auch mit dem Gesetzestext des § 42a deckt (Es ist verboten ... 3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge ... zu führen).
Also ist es vollkommen irrelevant ob ein Messer als Einhand- oder Zweihandmesser konzipiert bzw. deklariert ist, solange es sich mit einer Hand öffnen läßt fällt es unter das Führungsverbot.

Ich hatte vor kurzem das Exskelibur eines guten Freundes in der Hand und konnte, genau wie auch mein guter Freund, dies problemlos mit einer Hand öffnen, also fällt es ganz klar unter das Führungsverbot.

Die einzige Option das Messer im Rahmen der Gesetztgebung zu führen ist ein berechtigtes Interesse, oder wie bereits von blackris angesprochen,die Klingenachse so fest zu ziehen, daß das Messer nur noch mit zwei Händen zu öffnen ist, sofern dies beim Exskelibur möglich ist.

Beste Grüße Obelix




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