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Frage zum Böker Plus Exskelibur 1


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20 Antworten in diesem Thema

#11 Floyd

Floyd
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Geschrieben 10. September 2010 - 07:47

Es ist ganz klar ein Einhandmesser und fällt damit unter das Führungsverbot. Da das öffnen nicht über Daumenloch oder Stift passiert ist das relativ unauffällig und nicht sofort ersichtlich das sich das Messer mit einer Hand öffnen lässt. Es kann also bei einer eventuellen Kontrolle passieren das der Ordnungshüter das auch nicht bemerkt. Verlassen darauf das die das nicht merken sollte man sich aber besser nicht.

#12 fritzig

fritzig
  • 10 Beiträge

Geschrieben 10. September 2010 - 08:21

Mit etwas Übung öffne ich jedes Klappmesser mit einer Hand, somit wären alle feststellbaren Klappmesser führungsbeschränkt. Das Waffg. führt deswegen Einhandmesser extra auf.

#13 Floyd

Floyd
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Geschrieben 10. September 2010 - 10:26

Das ist wohl richtig. Deswegen überlegen in den USA einige Bundesstaaten darüber nach auch diese zu verbieten. Deswegen sollte man hierzulande eher vorsichtig sein wem gegenüber man sollche Gedanken laut äussert. Man sollte manche übereifrige Politiker nicht auf dumme Gedanken bringen.
Die im geschloßenen Zustand deutlich überragende Daumenrampe steht an Effektivität einem Daumenloch oder Stift in nichts nach. Da brauch es gar keiner Übung oder fingerakrobatischen Einlagen. Auch wen es auf einen ersten flüchtigen Blick nicht offensichtlich ist bleibt es ein Einhandmesser. Daran lässt die Produktbeschreibung von Böker auch gar keinen Zweifel. Zitat:"Die bei geschlossenem Messer vorstehende Klingenwurzel dient als Öffnungshilfe für den Daumen und bietet in geöffnetem Zustand eine Daumenrampe." Spätesten wenn die den Satz lesen weil sie sich die Zeit nehmen das in Ruhe zu ergründen um was für eine Art Messer es sich da jetzt handelt hat man keinerlei Argumente mehr warum es doch ein Zweihandmesser sein soll. Wenn ein Polizist nur kurz drauf schaut um zu sehen ob da ein Stift an der Klinge ist wird das in der Regel klappen. Wenn die aber genauer hin schauen halt nicht.

#14 Gast_weltenbummler

Gast_weltenbummler

Geschrieben 10. September 2010 - 10:44

Wäre nur die Frage/Überlegung ob man diesen "Flipper" mit einem Dremel oder dergleichen gut wegbekommt. Ich denke das ist noch eines der Messer die sich am besten eignen es "Zweihandfähig" zu machen.

#15 Gast_reefgear

Gast_reefgear

Geschrieben 10. September 2010 - 10:48

Mit etwas Übung öffne ich jedes Klappmesser mit einer Hand, somit wären alle feststellbaren Klappmesser führungsbeschränkt. Das Waffg. führt deswegen Einhandmesser extra auf.


DAS will ich sehen... wie Du ein -Laguiole- (oder ähnliches) einhändig öffnest ^^

@ Diejenigen, die es betrifft: das Thema -Messer und Recht- gibt es an anderer Stelle, bleibt bei DIESEM Thema, OK;-)

GEDULD... so wie ich -Böker- kenne, haben wir bald eine Aussage von denen.
-Edit: da ist sie schon :)

Bearbeitet von reefgear, 10. September 2010 - 10:59.
Böker


#16 Assassin

Assassin
  • 227 Beiträge

Geschrieben 10. September 2010 - 10:54

Die Antwort von Böker ist da.

Vorab:

Das Messer fälllt unter das Führungsverbot des § 42 a WaffG.

Nachstehend der email-Verkehr mit Böker:

Meine Anfrage:

Böker Plus Exskelibur 1, Art.-Nr.: 01BO001 zu € 79,95‏

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für das im Betreff genannte Messer.

Handelt es sich bei diesem Messer um ein dem Führungsverbot des § 42 a WaffG unterliegendes sogenanntes Einhandmesser, dessen Klinge einhändig feststellbar ist?

Mich irritiert nämlich Ihre Angabe auf Ihrer Homepage.

Dort heißt es in der Produktbeschreibung zu dem Messer:

"Die bei geschlossenem Messer vorstehende Klingenwurzel dient als Öffnungshilfe für den Daumen und bietet in geöffnetem Zustand eine Daumenrampe."

Mit freundlichen Grüßen


Hier die Antwort von Böker:

Sehr geehrter Herr ...,


Vielen Dank für Ihre Anfrage.


Das große Exskelibur verfügt mit dieser speziellen Klingenwurzel in der Tat über eine „offizielle“ Einhand-Öffnungshilfe.

Das heißt, für das Führen ist ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ laut Par. 42a WaffG erforderlich.

Wir hoffen, hiermit behilflich gewesen zu sein.


Mit freundlichen Grüßen - Best Regards





Marc Götzmann


Heinr. Böker Baumwerk GmbH
Produktmanagement

Key-Account Management
Schützenstr. 30
42659 Solingen



Tel. +49-212-4012-46
Fax +49-212-4012-80



BÖKER MESSER
- Design
- Konstruktion
- Produktion

Böker bietet Taschenmesser und Küchenmesser.


Damit dürfte auch das Exskelibur 2, trotz vorhandenem Nagelhau, und die beiden Messer der Exskelomoor-Reihe unter das Führungsverbot des § 42 a WaffG fallen, verfügen diese nämlich auch über die hervortretende Klingenwurzel als Öffnungshilfe.

Zitat von Obelix:
Also ist es vollkommen irrelevant ob ein Messer als Einhand- oder Zweihandmesser konzipiert bzw. deklariert ist, solange es sich mit einer Hand öffnen läßt fällt es unter das Führungsverbot.


Es geht zwar nicht um das Öffnen, sondern um das einhändige feststellen, aber Du hast im Grunde Recht.

Gleichgültig, ob ein Nagelhau vorhanden ist. Lässt sich ein Messer einhändig feststellen, fällt es unter das Führungsverbot des § 42 a WaffG.

#17 Gast_reefgear

Gast_reefgear

Geschrieben 10. September 2010 - 11:05

Somit haben wir Klarheit. :)
Sofern keine relevanten Punkte mehr aufkommen sollten, mache ich gegen Abend das Thema zu :)

#18 fritzig

fritzig
  • 10 Beiträge

Geschrieben 10. September 2010 - 11:25

DAS will ich sehen... wie Du ein -Laguiole- (oder ähnliches) einhändig öffnest


Gar kein Problem, ich öffne es mit Daumen und Zeigefinger einer Hand leicht und klappe es dann an meinem Bein ganz auf, mit etwas Übung fast genauso schnell wie z.B. ein Spyderco. Kannst gerne vorbeikommen auf einen Kaffee, denn zeige ich es Dir. Ist hier aber zum Glück egal, da das Messer nicht feststellbar ist.

#19 Floyd

Floyd
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Geschrieben 10. September 2010 - 11:25

Das mit dem Dremel sollte man besser sein lassen. Diese Klingenwurzel ist auch der Anschlag für die Klinge im geöffneten Zustand.

#20 Gast_weltenbummler

Gast_weltenbummler

Geschrieben 10. September 2010 - 11:33

Naja du kannst so ziemlich jedes Klappmesser einhändig öffnen indem du die Klinge an der Nähe der Klingenachse greifst und den Griff nach unten wegschnickst. Funktioniert wenn das Messer nicht total schwergängig ist.
Alternativ den Griff recht weit hinten halten und mit einer schleudernden Bewegung nach unten das Messer öffnen.
Beim SAK z.B. funktioniert das nicht wirklich aber wenn du da einfach den Daumennagel in den Nagelhub nimmst kannst du mit den Fingern das Messer "aufziehen". Aber egal, SAK und Laguiole sind eh unkritisch da sie nur ein Slipjoint haben--> keine Verriegelung ;-D

Nicht jede Methode funktioniert bei jedem Messer, aber ich würde mal sagen 98% der Zweihandfolder bekomme ich halbwegs vernünftig mit einer Hand auf (obs dann verriegelt liegt ja auch am Messer ob dies eine Verriegelung hat ;-D ).




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